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Entwürfe erster Standards zum Nachhaltigkeitsbericht

Veröffentlicht: 9. März 2022

Die Europäische Union veröffentlicht erste Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Geschäftsjahre ab dem Jahr 2023. Die Entwürfe umfassen vier übergreifende Standards, einen thematischen Stand zum Klimawandel sowie zwei konzeptionelle Leitlinien.

Seit Inkrafttreten der Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung im Jahr 2014 hat diese zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im April 2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. CSR-Richtlinie) veröffentlicht. Ergänzend hierzu sind European Sustainability Reporting Standards (ESRS)  in Bearbeitung. Erste Teile hiervon wurden jetzt als Entwurf veröffentlicht.

Die Entwürfe umfassen:

1. Vier übergreifende Standards

  • Strategie und Geschäftsmodell
    Unternehmen sollen ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell in Kontext zu der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtserstattung stellen. Zudem muss ausgeführt werden, wie Nachhaltigkeitsthemen das Handeln des Unternehmens beeinflussen.
  • Nachhaltigkeitsmanagement und -organisation
    Beschreibung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Unternehmen sowie Organisations- und Informationsstrukturen
  • Wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen (Risiken und Chancen)
    Bestimmung von Risiken und Chancen auf drei Ebenen
    • allgemein/branchenunabhängig
    • sektorspezifisch
    • unternehmensbezogen
  • Informationen zu Nachhaltigkeitspolitik (Ziele, Aktionspläne und Ressourcen)

2. Einen thematischen Standard zum Klimawandel

3. Zwei konzeptionelle Leitlinien

  • Doppelte Wesentlichkeit
    Sachverhalte sollen berichtspflichtig werden, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologisch/sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind.
  • Merkmale zur Informationsqualität
    Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit

 

Hinweis:

Die Ergänzung um weitere Standards soll in näherer Zukunft erfolgen.

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