Stakeholder Request Mechanism für die EU-Taxonomie in Betrieb genommen
Veröffentlicht: 18. Oktober 2023
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Am 17.10.2023 ist der Stakeholder Request Mechanism online gegangen. Über dieses Tool können Interessenträger Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten nebst technischer Bewertungskriterien oder Anpassungen von Kriterien bereits erfasster Tätigkeiten einreichen.
Die EU-Taxonomie ist eine von zehn Maßnahmen des Aktionsplans der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der Annahme der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) hat der Aktionsplan zusammen mit dem Europäischen Green Deal eine tiefgreifende Umgestaltung des europäischen Finanzsystems zum Ziel. Die Kapitalströme sollen zum Zwecke einer umweltverträglicheren und nachhaltigeren Wirtschaft in „grüne“ Investitionen fließen und so die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gewährleisten. Ein zentraler Baustein des Aktionsplans ist die EU-Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Tätigkeiten, um ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, was überhaupt als nachhaltig zu betrachten ist.
Der Katalog dieser taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten unterliegt einer ständigen Dynamik und wurde seit erstmaligem Inkrafttreten der EU-Taxonomie bereits mehrfach angepasst und erweitert. Um nun den Interessen der Stakeholder gerecht zu werden, sollen diese mittels des Stakeholder Request Mechanism in den Prozess eingebunden werden. Hierzu können Interessenträger Vorschläge für neue Wirtschaftstätigkeiten und dazugehörigen technischen Bewertungskriterien, nach denen sich dann die konkrete Taxonomiekonformität bemisst, einreichen. Außerdem können Empfehlungen für die Anpassung von technischen Bewertungskriterien für bereits von der EU-Taxonomie erfasste Wirtschaftstätigkeiten gemacht werden.
Die erste Phase zur Stellungnahme endet am 15. Dezember 2023. Die Vorschläge werden anschließend von der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zusammengefasst und in einem Paket überprüft. Die Plattform wird nach diesem Prozess Empfehlungen an die Europäische Kommission übermitteln, die jedoch für diese nicht verpflichtend sind. Ob sich die Vorschläge in einem Erlass neuer delegierter Rechtsakte niederschlagen, bleibt ihr überlassen.
Während des ersten Überprüfungsprozesses wird der Stakeholder Request Mechanism für weitere Vorschläge zugänglich sein, die dann erneut paketweise geprüft werden. Entsprechende Fristen sollen hierzu auf der Seite zum Tool veröffentlicht werden.
Fazit
Der Stakeholder Request Mechanism bietet unterschiedlichsten Anspruchsgruppen wie Unternehmen, Branchenvertretungen oder auch NGOs die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie zu nehmen.
Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>, Partnerin
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