News Nachhaltigkeit

Wichtiges Förderprogramm
seit dem 15.02.2024 verfügbar:„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Veröffentlicht: 23. Februar 2024
Von: Sebastian Brinkmann, Jörn Linkermann

Am 15. Februar dieses Jahres ist die novellierte Förderrichtline Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (kurz: „EEW“) in Kraft getreten. Die bisherige Förderrichtlinie wird deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Zudem ist der Förderumfang erweitert worden:

 

Die EWW ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert.

Förderanträge können ab dem 15. Februar 2024 beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Die Richtlinie ist modular aufgebaut und sieht folgende Förderungen vor:
 

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Die Förderquoten sind unterschiedlich hoch ausgestaltet und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße.

Im Modul 1 werden beispielsweise der Erwerb und die Installation/Montage folgender Anlagen bzw. Komponenten mit 20 % bzw. 25 % gefördert:
 

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe
  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten
  • Hocheffiziente Ventilatoren
  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
     

Weitere „Highlights“ aus den oben genannten Modulen sind die Förderung von

(Quelle: Merkblatt KfW)

  • Wärmepumpen (bei Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen)
  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Lackierkabinen
  • Dekarbonisierungsbonus für Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen, Wasserstoffnutzung, außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • Kleine Unternehmen:
    • Allgemein: Prozesswärmeerzeuger (Beispiel: Ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger wird durch eine elektrisch zu betreibende Wärmepumpe ausgetauscht.)
    • Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
    • Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
    • Wäschereien: Waschmaschinen
    • Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
    • Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
    • Käsereien: Reifekammern
    • Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen

Fazit

Das Förderprogramm EWW ist sehr breit aufgestellt, so dass viele Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen abgedeckt werden. Bei größeren geplanten Investitionen sollte die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Förderung geprüft werden!

Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 521 2993327

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

Nachhaltigkeitsberatung