News Nachhaltigkeit

Erleichterungen im ESG-Reporting in Aussicht

Veröffentlicht: 21. Juni 2023
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Die Reporting-Standards für Nachhaltigkeitsberichte wurden durch die EU-Kommission in einem Entwurf zu einem delegierten Rechtsakt erheblich abgemildert. Dennoch sollten sich betroffene Unternehmen aufgrund der Erleichterungen nicht zurücklehnen.

 

Das von der EU-Kommission mit der Ausarbeitung der Berichtsstandards für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragte Expertengremium EFRAG veröffentlichte im November 2022 seine Entwürfe. Die veröffentlichten Entwürfe wurden von Fachgremien sowie Unternehmensvertretern massiv kritisiert. Entsprechende Hinweise hat die Kommission nun aufgenommen und einen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt publiziert, mit dem die Standards in EU-Recht übernommen werden sollen. Hierbei haben die ESRS diverse Änderungen erfahren, die wir nachfolgend beispielhaft beschreiben:

  • Sämtliche themenspezifische Standards mit ihren Offenlegungsanforderungen und Datenpunkten unterliegen nun dem Wesentlichkeitsvorbehalt. Haben die EFRAG-Entwürfe noch vorgesehen, dass die Berichtsinhalte nach ESRS E1 und S1 (bei mehr als 250 Beschäftigten) stets offenzulegen sind, ist dies nun nur noch zwingend vorgesehen, wenn das Thema seitens des Unternehmens als wesentlich angesehen wird. Auch zuvor als verpflichtend eingestufte Datenpunkte in anderen Themen-Standards unterliegen diesem Vorbehalt.
  • Darüber hinaus enthalten die neuen Entwürfe großzügigere Übergangsfristen, insbesondere für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten. So können für solche Unternehmen für das Erstanwendungs-Berichtsjahr die Angaben der Scope 3-Emissionen, der Gesamt-Treibhausgasemissionen sowie der Angaben nach ESRS S1 vollständig entfallen, im Erstjahr und dem darauffolgenden Berichtsjahr zudem die Angaben der ESRS E4, S2, S3 und S4. Für sämtliche Unternehmen besteht die Möglichkeit, im Berichtsjahr der erstmaligen ESRS-Anwendung die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen hinsichtlich der umweltbezogenen Themen zu unterlassen.
  • Viele bisher als verpflichtend vorgesehene Angaben werden zu freiwilligen Angaben, z.B. die Angabe, warum ein Themenstandard als nicht wesentlich betrachtet wurde oder auch Übergangspläne zum Thema Biodiversität.

Bis Anfang Juli läuft nun eine Konsultationsphase, in der die Möglichkeit besteht, Anmerkungen und Hinweise an die EU-Kommission zu richten, ehe voraussichtlich spätestens Ende August 2023 der finale delegierte Rechtsakt veröffentlicht wird.

Fazit

Die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, bilden künftig das Rahmenwerk für die verpflichtende Berichterstattung über unternehmerische Nachhaltigkeitsthemen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Die ESRS haben durch die Überarbeitung seitens der EU-Kommission eine deutliche Abschwächung bzgl. Umfang und Fristen erfahren. Unverändert gilt jedoch, dass die Umsetzung der verpflichtenden Standards für die betroffenen Unternehmen selbst unter Geltung der entschärften Standards noch eine große Herausforderung darstellt, und das sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind die Standards bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 und von großen nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwenden. Für die Installation von Strukturen zur Einhaltung der Vorgaben sowie der Erfassung entsprechender Daten bleiben somit für die erste Gruppe nur noch wenige Monate; für das Gros der Unternehmen nur noch ein gutes Jahr. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Ermittlung bestimmter Datenpunkte wie z.B. für CO2-Daten zu Scope 1 bis 3, aber auch für andere Themen häufig externe Unterstützung benötigt wird und somit entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen müssen.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

Nachhaltigkeitsberatung