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Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand ab 2023 – Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Veröffentlicht: 9. Dezember 2021

Nach den Überlegungen der EU wird die nicht finanzielle Berichterstattung (u.a. das Thema Nachhaltigkeit) mittelfristig den gleichen Stellenwert wie die klassische finanzielle Berichterstattung erreichen.

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Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf nicht kapitalmarktorientierte „große Unternehmen“ soll im Juni 2022 von der EU beschlossen werden und dann bereits für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden sein.

Die aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung weist nach Einschätzung der EU einige Lücken bei der Offenlegung auf. Durch die fehlende Standardisierung und Qualität wird die Zielerreichung des europäischen „Green Deals“ erschwert.

Zur Schaffung von vergleichbaren Informationen soll ein EU-Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden. Internationale Rahmenwerke, wie GRI, SASB, IASB, TCFD, sowie Global Compact und SDGs sollen im EU-Berichtsstandard Berücksichtigung finden.

Um eine große Anzahl von Nachhaltigkeitsinformationen maschinell lesbar und auswertbar zu machen, sind diese künftig in ESEF (European Single Electronic Format) gemeinsam mit Finanzinformation zu veröffentlichen. Zur besseren Auffindbarkeit von Informationen ist ein digitales Tagging angedacht.

Die Berichtsstandards der EU oder übergeordneten internationalen Standardsettern befinden sich noch in der Entwicklung. Es empfiehlt sich allerdings, die Berichterstattung an ein Rahmenwerk anzulehnen. In Deutschland haben sich insbesondere die Standards der GRI (Global Reporting Initiative) und des DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) als gut geeignet erwiesen und sich auch in der aktuellen Berichterstattung durchgesetzt.

Die Nachhaltigkeitsinformationen werden in die Finanzinformationen integriert und sind verpflichtend im Lagebericht darzustellen. Die Möglichkeit einer separaten Berichterstattung wurde aus der CSRD gestrichen. Um die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen, wird außerdem eine Prüfungspflicht für alle berichtspflichtigen Unternehmen eingeführt.

In der CSR-Berichterstattung ist die gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten. Das bedeutet, dass die für die Berichterstattung notwendigen Daten in nahezu allen Abteilungen eines Unternehmens zu erheben sind. Für alle Unternehmen, die unter die künftige Regelung fallen und bisher keine (freiwillige) nicht finanzielle Erklärung / Nachhaltigkeitsberichtserstattung erstellt haben, besteht noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung Handlungsbedarf.

Vielfach werden CSR-Aktivitäten im Unternehmen in einzelnen Bereichen vorhanden sein, die jedoch systematisch in den Kontext einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu transferieren sind. Zusätzlich sind die identifizierten Lücken zu analysieren und zu bearbeiten. Entscheidend ist, dass dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen bereits 2022 in allen Unternehmensebenen und Bereichen Priorität und Ressourcen für entsprechende Projekte eingeräumt werden, um zu Beginn des Jahres 2023 in der Lage zu sein, die erforderlichen Daten für das gesamte Jahr zu sammeln und auszuwerten.

Fazit

Für den Mittelstand ist jetzt die Zeit gekommen, sich mit Nachhaltigkeitsaspekten und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beschäftigen, um das Unternehmen bewusst zu positionieren und zukunftsfähig aufzustellen, d.h. eine aktive Rolle spielen zu können und Chancen dieser Entwicklung zu nutzen.

Wir beraten Sie gerne!

  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Anna Margareta Gehrs

    Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

    +49 521 2993176

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  • Dipl.-Wi.-Math.
    Meike Wörmann

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW

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