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Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung

Veröffentlicht: 3. März 2023 aus Newsletter Nachhaltigkeit

Für die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem Unternehmen ist zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese umfasst eine Stakeholderanalyse sowie eine strategische Analyse und definiert den eigenen Anspruch bezüglich des Themas „Nachhaltigkeit“, indem das Ambitionsniveau und die damit verbundenen Aktivitäten festgelegt werden.

 

Die Stakeholderanalyse umfasst folgende Überlegungen:

  • Definition wichtiger Anspruchsgruppen wie Gesellschafter, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und externe Geldgeber sowie
  • Bewertung von Einfluss, Interessen, Intentionen etc. dieses Personenkreises.

Die strategische Analyse beinhaltet die Identifikation eigener strategischer Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen sowie die Bewertung der Position wichtiger Wettbewerber.

Im nächsten Schritt muss das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Hierzu ist als Erstes die Kommunikation mit den Stakeholdern zu suchen, um aus dem Dialog mit den identifizierten Anspruchsgruppen deren Erwartungen an das Unternehmen in Bezug auf das Thema „Nachhaltigkeit“ zu ermitteln. Es ist z. B. zu klären, in welchem Maße Kunden Veränderungen bei Produktzusammensetzungen akzeptieren, wenn andere, ökologischere Inhaltsstoffe verarbeitet werden, oder wie groß die Bereitschaft ist, höhere Preise zu akzeptieren, weil für die Fertigung künftig teurere, dafür aber CO2-ärmere Energie verwendet werden soll. Mit Geldgebern ist beispielsweise zu klären, ob sie auch weiterhin bereit sind, bestimmte Produktionsverfahren oder – abstrakter – auch Branchen zu finanzieren. Erste Kreditinstitute haben sich bereits festgelegt, mit bestimmten Industriezweigen künftig keine Geschäftsbeziehungen mehr aufzunehmen, wie z. B. mit solchen, die sich mit der Herstellung oder dem Betrieb von Braunkohlekraftwerken befassen. Nach dem Dialog mit den Stakeholdern ist eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Im Rahmen dieser Wesentlichkeitsanalyse sind die wesentlichen Themen nach Relevanz für die Stakeholder, aber genauso nach Relevanz für das betroffene Unternehmen selbst zu identifizieren. Diese Themen sind ggf. um die Outside-in- und Insideout-Perspektiven zu erweitern.

Aus den Ergebnissen der Stakeholder-Kommunikation und der Wesentlichkeitsanalyse ist die Nachhaltigkeitsstrategie abzuleiten. Es wird ein strategischer Ansatz unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse im Feld „Nachhaltigkeit“ formuliert. Hierzu können beispielsweise ein Leitbild oder eine Vision entwickelt und/oder konkrete Werte festgelegt werden. Auf Basis des formulierten strategischen Ansatzes sind die übergeordneten und nachhaltigkeitsbezogenen Ziele sowie die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen. Diese fließen schließlich in eine einzurichtende Nachhaltigkeitsorganisation ein, legen also den organisatorischen Rahmen in Form von Organigrammen, Rollen und Aufgaben sowie Kompetenzen fest und sind die Basis für die zu schaffenden Strukturen.

Nach der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, der Festlegung von Zielen und Maßnahmen sowie der Schaffung entsprechender interner Strukturen ist der Berichtsstandard festzulegen. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte können weiterhin z. B. in Anlehnung an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder nach den Grundsätzen der GRI (Global Reporting Initiative) erstellt werden. Diejenigen Unternehmen aber, die aufgrund gesetzlicher Regelung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet sind, also alle großen Gesellschaften, müssen diesen ab dem Jahr 2024 bzw. 2025 bzw. kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Gesellschaften ab 2026 zwingend nach den Vorgaben der CSRD sowie der ergänzenden ESRS erstellen.

Auf Basis der geforderten Berichtsinhalte sind unter Berücksichtigung der als wesentlich festgelegten ESG-Aspekte die relevanten Daten zu erheben und zu sammeln – und zwar für das Unternehmen an allen Standorten und darüber hinaus für die gesamte Lieferkette. Letzteres beruht auf der Vorgabe der CSRD, wonach die Nachhaltigkeitsberichterstattung die gesamte Wertschöpfungskette umfassen muss. Gerade die Datenerhebung und -sammlung außerhalb des eigenen Unternehmens erfordert eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu Lieferanten, Kunden und anderen relevanten Geschäftspartnern.

Die erhobenen Daten sind zu validieren und ggf. zu konsolidieren. Um sicherzustellen, dass die Daten korrekt und vollständig sind, ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Kontrollsystem zu installieren. Dieses ist im Rahmen der allgemeinen Erläuterungen im Nachhaltigkeitsbericht zu beschreiben. Auf Basis der vorhandenen ESG-Aspekte, des Ambitionsniveaus und der erhobenen Daten wird der Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Dieser ist bei Bedarf oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch externe Dritte zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht in Deutschland künftig integraler Bestandteil des Lageberichtes sein wird, unterliegt er bei großen Gesellschaften ebenfalls einer Prüfungspflicht. Bezogen auf den Nachhaltigkeitsbericht ist zunächst nur eine begrenzte Prüfungssicherheit gefordert – im Gegensatz zu den Anforderungen an den Jahresabschluss und die sonstigen Lageberichtsbestandteile, für die ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abzugeben ist.

Aus der Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen können sich für das Unternehmen auch Chancen ergeben, wie z. B. eine bessere Unternehmensreputation, eine Erhöhung der Attraktivität für Mitarbeitende, Investoren und Geldgeber, die Erzielung von monetären Einsparungen oder Wettbewerbsvorteilen und damit insgesamt die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit. 

Im Hinblick auf den – trotz der Verschiebung der Erstanwendungszeitpunkte – sehr ambitionierten Zeitplan sollten folgende Maßnahmen nunmehr kurzfristig ergriffen werden:

  • Bildung einer Projektgruppe „CSRD/EU-Taxonomie“ unter der Leitung der Geschäftsführung, die sich aus Mitgliedern aller wesentlichen Geschäftsbereiche zusammensetzt, also aus Einkauf, Produktion, Verkauf, Controlling, Rechnungswesen, Personal und IT

  • Festlegung personeller Zuständigkeiten sowie von Terminplänen
    Aufbau von Berichtsstrukturen, zunächst unter Berücksichtigung der Anforderungen der aktuell noch im Entwurf vorliegenden Standards (mit Anpassung nach Verabschiedung), und Ergänzung bestehender IKS- und RMS-Berichtsstrukturen

  • Einholung von Nachweisen (z. B. aus Umweltaudits, EEG-Prüfungen, Wertschöpfungsanalyse, Lebenszyklusanalysen, Carbon-Footprint-Analysen, Fragebögen „Selbstauskunft Lieferant“, Lieferantenaudits)

  • Erstellung von Anforderungslisten hinsichtlich systemseitig gewünschter Bereitstellung von Informationen

  • Für EU-Taxonomie:
    – Aufteilung des Unternehmens in Geschäftsbereiche/Segmente; diese dann weiter differenziert nach Tätigkeiten und evtl. nach Projekten (abhängig vom Geschäftsmodell)
    – Abgleich der Tätigkeiten mit den Tätigkeiten lt. delegierten Rechtsakten zu EU-Umweltzielen und Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit anhand der technischen Bewertungskriterien
    – Schlüsselung von Capex und Opex sowie eindeutige Zuordnung von Tätigkeiten

  • Etablierung eines internen Kontrollsystems zur Vermeidung von Erfassungsfehlern

  • Konsolidierung von Daten – ggf. auf Konzernebene

  • Beschäftigung mit ESEF – insbesondere bezüglich der Erfassung der Berichtsdateien und des Setzens von Tags, um die verpflichtende Offenlegung fristgerecht vornehmen zu können

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Fazit

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt sich im Ergebnis als Kreislauf aus Bestandsaufnahme, Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsbericht und Optimierung dar, die anschließend erneut in die Bestandsaufnahme übergeht. Die Befragung der Stakeholder sowie die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sind die wesentlichen Bestandteile der Bestandsaufnahme und damit letztlich das Fundament einer jeden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Wir beraten Sie gerne!

  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Anna Margareta Gehrs

    Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

    +49 521 2993176

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