News Nachhaltigkeit

ESRS, CSDDD und Co. –
EU-Initiativen machen weitere Fortschritte

Veröffentlicht: 2. Januar 2024
Von: Meike Wörmann, Sebastian Behrens

Diverse Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wichtige Hürden genommen. Auch unternehmerische Sorgfaltspflichten erhalten einen höheren Stellenwert.

 
  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reformiert die Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen innerhalb der Europäischen Union grundlegend. Basierend auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind künftig Angaben wie Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Parameter zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten von Unternehmen zu machen. Die CSRD wird konkretisiert durch die ESRS, erstmalig einheitlich in der EU anzuwendende Reportingstandards nach denen Nachhaltigkeitsberichte zwingend zu erstellen sind. Nach dem die Standards von der Europäischen Kommission bereits am 31.7.2023 angenommen wurden, erfolgte nun mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt der letzte formale Schritt für die Rechtsgültigkeit.

    Unsere Online-Seminare zu diesem Thema:
    Online-Seminarreihe ESRS - Teil 1: Generelle ESRS
    Online-Seminarreihe ESRS - Teil 2: Umwelt-ESRS
    Online-Seminarreihe ESRS - Teil 3: Sozial- und Governance-ESRS

  • European Single Access Point (ESAP)
    Neben der Vergleichbarkeit von nicht-finanziellen Informationen durch die einheitlichen Berichtstandards ESRS soll zudem eine höhere Transparenz für einen besseren Informationszugang für Stakeholder sorgen. Hierzu sind Nachhaltigkeitsberichte nach dem European Single Electronic Format (ESEF) aufzustellen und somit maschinenlesbar zu machen. Mit der nun im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung 2023/2859 wurde der Weg frei gemacht für die Einrichtung eines europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Nachhaltigkeit relevante Informationen.
     
  • EFRAG stellt ESRS Implementation Guidance zur Konsultation
    Die EFRAG war als durch die EU-Kommission beauftragtes Expertengremium maßgeblich bei der Entwicklung der ESRS beteiligt. Ihre weiteren Aufgaben bestehen unter anderem darin, die Implementierung der ESRS für Erstanwender zu erleichtern. Hierzu hat sie nun Entwürfe von Leitfäden und Interpretationshilfen veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Entwürfe enthalten Erläuterungen zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Wertschöpf­ungs­kette sowie eine vollständige Liste aller im Set 1 der ESRS geforderten Datenpunkte.
     
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
    Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Vereinbarung zur Richtlinie über nachhaltige Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) erzielt. Das Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes entlang der Wertschöpfungskette in der EU und weltweit. Die Richtlinie geht mit einer Erweiterung des Anwenderkreises und einer Verschärfung der Sorgfaltspflichten, wie sie Unternehmen bereits aus dem Lieferkettensorgfaltspflichten­gesetz (LkSG) kennen, einher. Gemäß der Einigung werden Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro verpflichtet, künftig negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungskette zu bewerten. Außerdem wird u.a. ein zivilrechtlicher Haftungstatbestand bei Pflichtverletzungen eingeführt.

Dipl.-Wi.-Math. Meike Wörmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993340

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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