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Steuerberater Mike Rickermann

Mike Rickermann, M.A.

Steuerberater, Partner

rickermann@stueckmann.de
+49 521 2993395

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Assistenz

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerliche Beratung von vermögensverwaltenden Gesellschaften und deren Gesellschaftern, vermögenden Privatpersonen und Family Offices
  • Gestaltende Transaktions- und Reorganisationsberatung
  • Steuerliche Beratung bei Immobilientransaktionen

Vita:

  • Jahrgang 1980
  • Seit 2012 bei HLB Stückmann
  • Partner seit 2021
 
18. Dezember 2023

Entwarnung bei der Grunderwerbsteuer - Begünstigungsvorschriften für Personengesellschaften werden befristet zunächst fortgeführt

Da zuletzt der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz nicht in der im Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt hat und in dem Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat kurzfristig keine Einigung erzielt werden konnte, wurden nun einige zeitkritische Gesetzgebungs­vorhaben aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Darin enthalten ist auch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 der Grunderwerb­steuer­befreiungen für Personengesellschaften (§§ 5,6 GrEStG).

 
13. Dezember 2023

Wachstumschancengesetz – Zwischenstand

Mit dem Wachstumschancengesetz sind umfassende Neuerungen geplant, die auch den Bereich des Immobiliensteuerrechts betreffen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kam es bislang mehrfach zu entscheidenden Überarbeitungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Zwischenstand hinsichtlich ausgewählter diskutierter Themen geben.

 
13. Dezember 2023

Photovoltaikanlagen und Immobilien: Steuerliche Erleichterungen – Stellungnahme der Finanzverwaltung

Durch das Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem 1.1.2022 eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen eingeführt. Mit Schreiben vom 17.7.2023 hat sich die Finanzverwaltung erstmals zu der neuen Befreiungsvorschrift geäußert.

 
13. Dezember 2023

Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt

Um die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung zu erfüllen, sind dem Steuerpflichtigen hinsichtlich kürzungsunschädlicher Nebentätigkeiten strenge Grenzen seitens des Gesetzgebers gesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nochmals klargestellt, dass selbst eine geringfügige Nebentätigkeit, die nicht unter eine der ausnahmsweise unschädlichen Tätigkeiten subsumiert werden kann, einen Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot darstellt und in weiterer Folge die erweiterte Kürzung versagt wird.

 
13. Dezember 2023

Erweiterte Grundstückskürzung – Laderampe und Rolltore keine Betriebsvorrichtungen?

Neben dem im vorherigen Beitrag vorgestellten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das das Ausschließlichkeitsgebot bei der Anwendung der erweiterten Kürzung sehr streng auslegt, gibt es auch erfreuliche Urteile zu der gewerbesteuer­lichen Begünstigung. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich mit der Abgrenzung zwischen den für die erweiterte Kürzung grundsätzlich schädlichen Betriebsvorrichtungen sowie den Gebäudebestandteilen auseinandergesetzt. Eine Betriebsvorrichtung kann danach nur vorliegen, wenn das Gewerbe damit unmittelbar ausgeübt wird.

 
13. Dezember 2023

Übertragung von Beteiligungs­ketten – Zweimal Grunderwerbsteuer auf dasselbe Grundstück

Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 16.10.2023 hat sich die Finanzverwaltung zu der Zurechnung von Grundstücken im Fall von mehrstöckigen Beteiligungsstrukturen geäußert. Die Auffassung bringt eine erhebliche Verschärfung mit sich und kann dazu führen, dass ein Grundstück für grunderwerbsteuerliche Zwecke innerhalb einer Unternehmensgruppe auf mehreren Ebenen zugerechnet wird. Dies kann bei Anteilsübertragungen doppelt Grunderwerbsteuer auslösen.

 
13. Dezember 2023

Erstattung der Grunderwerbsteuer nach der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs – Anzeigepflicht erfüllt?

Die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften löst häufig Grunderwerbsteuer aus. Für Zwecke der Überprüfung einer Steuerpflicht ist dem Finanzamt innerhalb von zwei Wochen eine Anzeige über den Übertragungsvorgang zu erstatten. Dass diese Anzeigepflicht eine große Bedeutung hat, wird insbesondere bei der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs deutlich. Die Erstattung der Grunderwerbsteuer setzt in dem Fall die fristgerechte und vollständige Anzeige des ursprüng­lichen Erwerbsvorgangs voraus. In diesem Zu­sammenhang hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein erfreuliches Urteil gefällt.

 
13. September 2023

Wachstumschancengesetz – Wenige Chancen für Immobilienunternehmen?!

Der am 30.08.2023 beschlossene Regierungsentwurf hat nun das Gesetzgebungsverfahren des Wachstumschancengesetzes eingeleitet. Die sich aus dem Gesetzesentwurf ergebenden Änderungen sind auch für Immobilienunternehmen von erheblicher Bedeutung. Im nachfolgenden Beitrag stellen wir die wesentlichen Änderungen für Immobilienunternehmen vor.

 
29. August 2023

Grunderwerbsteuer – Gesetzentwurf mit grundlegenden Änderungen

Das Bundesfinanzministerium hat den Ländern einen Diskussionsentwurf zur umfassenden Neuausrichtung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet weitreichende Änderungen zur Besteuerung sog. Share Deals sowie eine rechtsformneutrale Ausgestaltung von Steuervergünstigungen für Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern sowie im Konzern.

 
16. August 2023

Grunderwerbsteuer – Diskussionsentwurf beinhaltet grundlegende Änderungen

Das Bundeministerium der Finanzen (BMF) hat den Ländern einen Diskussionsentwurf zur umfassenden Neuausrichtung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Verfügung gestellt.

 
28. Juni 2023

Grunderwerbsteuerliche Risiken aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024

Mit Wirkung zum 1.1.2024 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Durch das MoPeG wird bei (rechtsfähigen) Personengesellschaften der bisher geltende Grundsatz des Gesamthandsvermögens aufgegeben und durch das originäre Gesellschaftsvermögen ersetzt. Damit ist die Personengesellschaft selbst Trägerin der dem Gesellschaftsvermögen zugehörigen Rechte und Pflichten und nicht mehr die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Mit anderen Worten: Die Personengesellschaft ist dann offiziell keine Gesamthand mehr.

 
28. Juni 2023

Abschreibung von Immobilien über eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte am 28.7.2021 entschieden, dass Steuerpflichtige, die eine kürzere Nutzungsdauer für Gebäude geltend machen wollen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, solange sich aus dieser die erforderlichen Schlussfolgerungen für eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer entnehmen lassen. Dem Bundesfinanzministerium (BMF) ging diese Auslegung zu weit. Es hat die seiner Ansicht nach erforderlichen Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer daraufhin mit Schreiben vom 22.2.2023 konkretisiert.

 
28. Juni 2023

Enge Auslegung der Voraussetzungen für die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel durch das FG München

Nur ein halbes Jahr nach der erfreulichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der Steuerbefreiung i. S. d. § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) hat sich das Finanzgericht (FG) München ebenfalls mit der Regelung befasst. Die Entscheidung betrifft die immer wieder diskussionsanfälligen einzuhaltenden Vor- und Nachbehaltensfristen und ist für den Steuerpflichtigen von Nachteil.

 
28. Juni 2023

Grunderwerbsteuer: Erleichterung für Konzernumwandlungen bei mehrstufigen Beteiligungsketten durch den BFH

Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmensverbundes stellt Grundbesitz häufig ein Hindernis dar, weil Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit derartigen Umwandlungen grds. Grunderwerbsteuer auslösen. Unter gewissen Voraussetzungen sind sog. Konzern­umwandlungen allerdings nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) begünstigt und von der Grunderwerbsteuer befreit. Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.9.2022, dessen Auffassung sich inzwischen auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat, wird die Anwendung der Vorschrift nun erleichtert.

 
28. Juni 2023

Gewerbesteuer: Anwendung der erweiterten Grundstückskürzung bei Verkauf des letzten Grundstücks zu Beginn des 31.12.?

Um die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung zu erfüllen, muss das Grundstücksunternehmen grds. im ganzen Erhebungszeitraum eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Das Finanzgericht (FG) Münster hat nun entschieden, dass der Verkauf des letzten Grundstücks und die damit einhergehende Beendigung der begünstigten Tätigkeit zu Beginn des 31.12. unschädlich sein kann, wenn etwaige nachlaufende Tätigkeiten nicht zu steuerbaren Einkünften führen.

 
28. Juni 2023

Erweiterte Grundstückskürzung: Gewerbesteuerpflicht von Darlehenszinsen an grds. gewerbesteuerbefreite Gesellschafter einer Personengesellschaft

Nach dem erfreulichen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster, das wir im vorherigen Beitrag vorgestellt haben, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem anderen Fall zum Nachteil des Steuerpflichtigen erneut entschieden, dass die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung eng auszulegen sind.

 
28. Februar 2023

Aktuelles zur Besteuerung fiktiver Gewinne nach der Reform des Investmentsteuergesetzes

Die Besteuerung von Geldanlagen in Investmentfonds wurde zum 1.1.2018 neu geregelt. Aus den steuerlichen Übergangsvorschriften zum neuen Besteuerungskonzept können sich im Einzelfall für den Steuerpflichtigen nachteilige Steuerbelastungen ergeben. Das Finanzgericht Köln entschied am 8.9.2022, dass trotz dieser möglichen Belastungsfolgen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Übergangsvorschriften bestehen. Bis zur abschließenden Klärung durch den Bundesfinanzhof sollten entsprechende Fälle offengehalten werden.

 
28. Februar 2023

Gewerbesteuerliche Folgen der Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder Genossen

Der Bundesfinanzhof hat am 29.6.2022 erneut entschieden, dass die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigungen sehr eng auszulegen sind. So führt die Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder einen Genossen mit einer geringfügigen Beteiligung bereits zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung.

 
21. September 2022

Solaranlagen und Immobilien – Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Private Vermieter und Eigenheimbesitzer, die durch Solaranlagen auf ihren Gebäuden die Energiewende aktiv unterstützen wollten, scheiterten in der Praxis bisher häufig an den damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Folgen. Durch das Jahressteuergesetz 2022 beabsichtigt der Gesetzgeber jetzt deutliche Erleichterungen.

 
08. September 2022

Keine Gewerbesteuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften bei Einschaltung einer Managementgesellschaft

Im Ausland ansässige Immobiliengesellschaften, die in Deutschland belegenen Immobilienbesitz vermieten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH v. 23.3.2022 auch dann nicht in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in erheblichem Umfang Aufgaben auf eine in Deutschland ansässige Managementgesellschaft übertragen.

 
01. Juli 2022

Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften – Neuer Ländererlass zur Gewerbesteuerfreiheit der Vermietungserträge

Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen. Die grds. strengen Voraussetzungen für diese gewerbesteuerliche Begünstigung sind durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) erleichtert worden. Die Finanzverwaltung hat sich jetzt zu Zweifelsfragen der Neuregelungen geäußert.

 
21. März 2022

Keine Gefährdung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen durch Formwechsel

Eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 2021 hat klargestellt, dass allein durch den Formwechsel die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen nicht gefährdet wird.

 
02. Februar 2022

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums

Die erweiterte Grundstückskürzung wird auf Antrag gewährt, bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz („privilegierte Haupttätigkeit“) oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzten oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des WEG, errichten und veräußern („erlaubte Nebentätigkeiten“).

 
16. Juli 2021

Aktuelles BFH-Urteil zur gewerbesteuerlichen erweiterten Grundstückskürzung: Vorsicht bei der Betreuung von fremdem Grundbesitz

Der BFH hat mit Urteil v. 15. April 2021 entschieden, dass die Verwaltung von fremdem Grundbesitz der erweiterten Grundstückskürzung entgegensteht, wenn sie sich nicht ausschließlich auf die Betreuung von Wohnungsbauten beschränkt.

 
28. April 2021

Gewerbesteuerfreiheit von Mieterträgen soll erleichtert werden!

Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen (s.g. erweiterte Grundstückskürzung). Die gewerbesteuerliche Begünstigung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese sollen nun mit der Einführung einer Bagatellgrenze für sog. schädliche Tätigkeiten gelockert werden.

 
15. April 2021

Grunderwerbsteuer - Einschränkung für Share-Deals auf dem Weg!

Bei Kauf und Verkauf von Immobiliengesellschaften kann nach derzeitigem Recht bei einer sorgfältigen Planung und Strukturierung die Grunderwerbsteuer vermieden werden. Nach einem langen Hin und Her hat sich die Große Koalition nach Medienberichten jetzt abschließend auf Anpassungen des Grunderwerbsteuerrechts verständigt, um entsprechende Steuergestaltungen einzuschränken.
 
März 2021

Aufsatz § 15a EStG und vermögensverwaltende Personengesellschaften

Betriebs-Berater Heft 9.2021 vom 1.3.2021, S. 539-544
 
01. Dezember 2020

Kaufpreisaufteilung bei Anschaffung von Immobilien

Zur Bestimmung der Gebäudeabschreibungen ist beim Immobilienerwerb der Kaufpreis auf den erworbenen Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Besteht Streit über eine kaufvertraglich vorgesehene Kaufpreisaufteilung darf im finanzgerichtlichen Verfahren nicht auf eine auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Kaufpreisaufteilung zurückgegriffen werden.
 
Oktober 2020

Aufwärtsverschmelzung als schädliche Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG

NWB StuB 19/2020
 
12. Oktober 2020

Grunderwerbsteuer: Finanzverwaltung erleichtert Konzernumwandlungen

Die Finanzverwaltung ändert ihre bisherige Auffassung und wird die im vergangenen Jahr ergangenen Urteile des BFH zur Steuerbefreiung bei Konzernumwandlungen künftig anwenden. Damit können nunmehr deutlich mehr Umstrukturierungen von der grunderwerbsteuerlichen Steuervergünstigung profitieren.
 
23. Juli 2020

Aktuelles zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Das Finanzministerium hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben zu den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) geäußert und damit bisher bestehende Zweifelsfragen bei entsprechenden Investitionen zumindest teilweise beseitigt.
 
20. April 2020

Wichtige Aspekte zur gewerbesteuerlichen Begünstigung von Immobilienunternehmen (aktuelles BFH-Urteil)

Der aktuellen Entscheidung des BFH zur sog. erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen sind wichtige Hinweise zu entnehmen, die bei der Gestaltung von Mietverträgen berücksichtigt werden sollten, um von den gewerbesteuerlichen Begünstigungen zu profitieren.
 
21. Februar 2020

Grunderwerbsteuer: BFH erleichtert Konzernumwandlungen

In sieben jetzt veröffentlichten Entscheidungen v. 21./22.08.2019 hat der BFH die grunderwerbsteuerlichen Steuerbegünstigungen bei Konzernumwandlungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen weit ausgelegt und damit entsprechende Umwandlungen deutlich erleichtert.
 
28. März 2019

BFH zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung – Erleichterungen für gemeinsame Investitionen von gewerblichen und privaten Investoren

Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 25.09.2018 (GrS 2/16) entschieden, dass einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht deshalb zu verwehren ist, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
 
 

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