
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung von vermögensverwaltenden Gesellschaften und deren Gesellschaftern, vermögenden Privatpersonen und Family Offices
- Gestaltende Transaktions- und Reorganisationsberatung
- Steuerliche Beratung bei Immobilientransaktionen
Vita:
- Jahrgang 1980
- Seit 2012 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2021
Gewerbesteuerliche Folgen der Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder Genossen
Der Bundesfinanzhof hat am 29.6.2022 erneut entschieden, dass die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigungen sehr eng auszulegen sind. So führt die Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder einen Genossen mit einer geringfügigen Beteiligung bereits zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung.
Aktuelles zur Besteuerung fiktiver Gewinne nach der Reform des Investmentsteuergesetzes
Die Besteuerung von Geldanlagen in Investmentfonds wurde zum 1.1.2018 neu geregelt. Aus den steuerlichen Übergangsvorschriften zum neuen Besteuerungskonzept können sich im Einzelfall für den Steuerpflichtigen nachteilige Steuerbelastungen ergeben. Das Finanzgericht Köln entschied am 8.9.2022, dass trotz dieser möglichen Belastungsfolgen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Übergangsvorschriften bestehen. Bis zur abschließenden Klärung durch den Bundesfinanzhof sollten entsprechende Fälle offengehalten werden.
Solaranlagen und Immobilien – Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Private Vermieter und Eigenheimbesitzer, die durch Solaranlagen auf ihren Gebäuden die Energiewende aktiv unterstützen wollten, scheiterten in der Praxis bisher häufig an den damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Folgen. Durch das Jahressteuergesetz 2022 beabsichtigt der Gesetzgeber jetzt deutliche Erleichterungen.
Keine Gewerbesteuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften bei Einschaltung einer Managementgesellschaft
Im Ausland ansässige Immobiliengesellschaften, die in Deutschland belegenen Immobilienbesitz vermieten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH v. 23.3.2022 auch dann nicht in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in erheblichem Umfang Aufgaben auf eine in Deutschland ansässige Managementgesellschaft übertragen.
Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften – Neuer Ländererlass zur Gewerbesteuerfreiheit der Vermietungserträge
Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen. Die grds. strengen Voraussetzungen für diese gewerbesteuerliche Begünstigung sind durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) erleichtert worden. Die Finanzverwaltung hat sich jetzt zu Zweifelsfragen der Neuregelungen geäußert.
Keine Gefährdung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen durch Formwechsel
Eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 2021 hat klargestellt, dass allein durch den Formwechsel die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen nicht gefährdet wird.
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums
Die erweiterte Grundstückskürzung wird auf Antrag gewährt, bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz („privilegierte Haupttätigkeit“) oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzten oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des WEG, errichten und veräußern („erlaubte Nebentätigkeiten“).
Aktuelles BFH-Urteil zur gewerbesteuerlichen erweiterten Grundstückskürzung: Vorsicht bei der Betreuung von fremdem Grundbesitz
Der BFH hat mit Urteil v. 15. April 2021 entschieden, dass die Verwaltung von fremdem Grundbesitz der erweiterten Grundstückskürzung entgegensteht, wenn sie sich nicht ausschließlich auf die Betreuung von Wohnungsbauten beschränkt.
Gewerbesteuerfreiheit von Mieterträgen soll erleichtert werden!
Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen (s.g. erweiterte Grundstückskürzung). Die gewerbesteuerliche Begünstigung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese sollen nun mit der Einführung einer Bagatellgrenze für sog. schädliche Tätigkeiten gelockert werden.
Grunderwerbsteuer - Einschränkung für Share-Deals auf dem Weg!
Bei Kauf und Verkauf von Immobiliengesellschaften kann nach derzeitigem Recht bei einer sorgfältigen Planung und Strukturierung die Grunderwerbsteuer vermieden werden. Nach einem langen Hin und Her hat sich die Große Koalition nach Medienberichten jetzt abschließend auf Anpassungen des Grunderwerbsteuerrechts verständigt, um entsprechende Steuergestaltungen einzuschränken.Aufsatz § 15a EStG und vermögensverwaltende Personengesellschaften
Betriebs-Berater Heft 9.2021 vom 1.3.2021, S. 539-544Kaufpreisaufteilung bei Anschaffung von Immobilien
Zur Bestimmung der Gebäudeabschreibungen ist beim Immobilienerwerb der Kaufpreis auf den erworbenen Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Besteht Streit über eine kaufvertraglich vorgesehene Kaufpreisaufteilung darf im finanzgerichtlichen Verfahren nicht auf eine auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Kaufpreisaufteilung zurückgegriffen werden.Aufwärtsverschmelzung als schädliche Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG
NWB StuB 19/2020Grunderwerbsteuer: Finanzverwaltung erleichtert Konzernumwandlungen
Die Finanzverwaltung ändert ihre bisherige Auffassung und wird die im vergangenen Jahr ergangenen Urteile des BFH zur Steuerbefreiung bei Konzernumwandlungen künftig anwenden. Damit können nunmehr deutlich mehr Umstrukturierungen von der grunderwerbsteuerlichen Steuervergünstigung profitieren.Aktuelles zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Das Finanzministerium hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben zu den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) geäußert und damit bisher bestehende Zweifelsfragen bei entsprechenden Investitionen zumindest teilweise beseitigt.Wichtige Aspekte zur gewerbesteuerlichen Begünstigung von Immobilienunternehmen (aktuelles BFH-Urteil)
Der aktuellen Entscheidung des BFH zur sog. erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen sind wichtige Hinweise zu entnehmen, die bei der Gestaltung von Mietverträgen berücksichtigt werden sollten, um von den gewerbesteuerlichen Begünstigungen zu profitieren.Grunderwerbsteuer: BFH erleichtert Konzernumwandlungen
In sieben jetzt veröffentlichten Entscheidungen v. 21./22.08.2019 hat der BFH die grunderwerbsteuerlichen Steuerbegünstigungen bei Konzernumwandlungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen weit ausgelegt und damit entsprechende Umwandlungen deutlich erleichtert.BFH zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung – Erleichterungen für gemeinsame Investitionen von gewerblichen und privaten Investoren
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 25.09.2018 (GrS 2/16) entschieden, dass einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht deshalb zu verwehren ist, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.BFH beseitigt Unsicherheit für gewerbliche Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“
Der Bundefinanzhof schafft mit seinem Urteil vom 13.07.2017 (IV R 42/14) Rechtssicherheit zur Frage der gewerblichen Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG.Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften
Betriebs-Berater 16/2015, Seite 929-932Fachgebiete

Unternehmenssteuerrecht
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich ständig, etwa auf rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene. Das erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität.
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Mike Rickermann, M.A.
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