Rechtlich und unternehmerisch auf der sicheren Seite
Als Unternehmer muss man sich an bestimmte Spielregeln halten. Dass man sich tatsächlich daran hält, muss man zudem regelmäßig nachweisen. Wir wissen, welche Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket. Neben den Vorschriften des Gesetzgebers haben wir immer auch Ihre Ziele im Blick. Wir bieten Ihnen deshalb zahlreiche Prüfungsleistungen, die Ihnen wichtige Informationen für die richtigen unternehmerischen Entscheidungen liefern.

Wir beraten Sie gerne!
+49 521 299300
Wir für Sie im Bereich Wirtschaftsprüfung:
Abschlussprüfungen
Im Bereich der Wirtschaftsprüfungen nimmt die Abschlussprüfung eine zentrale Rolle ein. Unsere Experten analysieren Ihr Geschäft und Ihre Strategie mit modernsten Methoden und Technologien. So haben Sie in kurzer Zeit ein Ergebnis vorliegen, auf dessen Basis dann die eigentliche Prüfung stattfinden kann.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ob die Prüfung dabei auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll oder ob eine gesetzliche Vorschrift der Grund dafür ist: Unsere Wirtschaftsprüfer kennen die jeweils richtige Herangehensweise und unterstützen Sie mit vollem Einsatz.
Prüfungsnahe Dienstleistungen
Die aktuellen Rechtsentwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an eine umfassende Unternehmensleitung erhöhen die Nachfrage nach Dienstleistungen aus dem prüfungsnahen Bereich. Wir kümmern uns um alle Aufgaben und Fragestellungen, die sich daraus ergeben und entwickeln mit Ihnen die richtigen Lösungen.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen.
Digitalisierung und Compliance
Sowohl der IT-Regelbetrieb als auch der digitale Wandel stellen komplexe Anforderungen an Unternehmen. Mit den Digitalen Diensten begleitet HLB Stückmann seine Mandanten umfänglich in allen IT-bezogenen Fragen.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Update: Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Überbrückungshilfe III auch für große Unternehmen
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden erneut ausgeweitet. Die Überbrückungshilfe III wird jetzt auch vom Lockdown betroffenen großen Unternehmen gewährt.Prüfungsschwerpunkte von ESMA und DPR für 2021
ESMA und DPR haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse des Geschäftsjahres 2020 kapitalmarktorientierter Unternehmen veröffentlicht.Abgrenzung der Bilanzierungsmethoden von Schätzungen nach IFRS
Die Abgrenzung zwischen Änderungen der Bilanzierungsmethoden und Schätzungsänderungen wird durch die Neufassung des IAS 8 vom 12.2.2021 unterstützt.Update zu Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Nochmalige Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021
Der Bundesrat hat am 12.2.2021 der Verlängerung der eigentlich bereits Ende Januar 2021 ausgelaufenen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen zugestimmt. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1.2.2021 in Kraft.Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustnachweis möglich
Die Erweiterung des EU-Beihilferahmens eröffnet vielen kleineren Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020 ohne den Nachweis von Verlusten zu erhalten.CORONA Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden erweitert und erhöht
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden mit der jetzt aktualisierten Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erneut ausgeweitet.Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?
Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Unternehmen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv zur Eintragung mitzuteilen.DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet
Das DRSC hat am 16.11.2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr 11 (DRÄS 11) verabschiedet. DRÄS 11 ändert den DRS 18 „Latente Steuern“. Ziel der Änderungen ist es, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten zu bereinigen.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden ausgeweitet.Verlängerung der Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2019
Bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen für 2019 im Bundesanzeiger wird vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jahresabschlüsse
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III + Neustarthilfe
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die im Zuge der am 28.10.2020 verabschiedeten Corona-Maßnahmen von der erneuten temporären Schließung betroffen sind.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe (2. Phase)
Nach Ablauf der 1. Phase zur Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 soll sich in Kürze eine 2. Phase unmittelbar anschließen. Eine Überprüfung der Antragsberechtigung lohnt sich für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aufgrund der Absenkung der Zugangsbedingungen und der ausgeweiteten Förderung nunmehr erst recht.Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
Aufgrund der Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ können Restrukturierungen in Unternehmen erforderlich werden. Die Aufwendungen für Restrukturierungen sind im Jahresabschluss zu passivieren, wenn hierfür eine Außenverpflichtung besteht.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in einer zweiten Phase für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Die Voraussetzungen für die Förderung werden gegenüber Phase 1 gelockert. Auch die Fördersätze werden angehoben.Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
Systembeteiligungspflicht? Registrierungspflicht? Prüfungspflicht?In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.