Steuern gekonnt steuern
Unabhängig davon, ob es sich um ein regional tätiges Einzelunternehmen oder um eine international ausgerichtete Unternehmensgruppe handelt, für alle gilt: Der Umgang mit den Steuergesetzen muss korrekt sein, damit dem Unternehmen steuerlich keine Nachteile entstehen. Das ist die Basis jeder steuerlichen Beratung. Das übergreifende Ziel für alle Unternehmensformen jedoch ist die Optimierung der Steuerbelastung. Das erreichen wir für Sie mit Know-how, persönlichem Engagement, viel Erfahrung und einem starken Netzwerk.

Wir beraten Sie gerne!
+49 521 299300
Wir für Sie im Bereich Steuerberatung
Beratungen zu Organschaft und Gruppenbesteuerung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, die Einkünfte von Mutter- und Tochtergesellschaft innerhalb einer Organschaft gemeinsam zu versteuern. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, planen mit Ihnen alle Schritte und begleiten die gesamte Ein- und Durchführung. Auch die notwendigen Verträge gestalten wir für Sie.
Beratung zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen
Wir beraten Sie zum Thema Abzugsbeschränkungen, etwa zur sogenannten Zinsschranke oder zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die optimale steuerliche Gestaltung und die Berücksichtigung Ihrer Finanzierungsaufwendungen.
(§ 8c KStG)
Beratung zu Verlustabzugsbeschränkungen
(§ 8c KStG)
Wird ein Unternehmen umstrukturiert oder wechseln die Gesellschafter, kann es passieren, dass Verluste nicht mehr optimal genutzt werden können. Wir behalten für Sie jederzeit den Überblick und helfen so, einen möglichen Verlustuntergang zu vermeiden.
Beratung zu Grunderwerbsteuerbelastungen
Beim Erwerb von Grundstücken besteht Grunderwerbsteuerpflicht. Weniger bekannt ist: Sie kann auch die Folge von Umstrukturierungen im Unternehmen sein. Das kann unerwartet zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Wir kennen die Risiken und unterstützen Sie dabei, Grunderwerbsteuerbelastungen möglichst zu vermeiden.
Betreuung des Tax Reportings
Wir begleiten ebenfalls alle formalen Aspekte rund ums Thema Steuern, etwa das Tax Reporting und das Tax Compliance Management. Wir prüfen für Sie die Tax Reportings innerhalb Ihrer Gruppe oder auch für Dritte. Zudem beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Tax Compliance und unterstützen Sie bei der Einführung eines entsprechenden Systems.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Internationale Steuerberatung
Die Expansion in internationale Märkte bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch Risiken, denn mit dem Schritt über die Landesgrenzen hinaus werden die steuerlichen Bestimmungen komplexer.
Umsatzsteuerberatung
Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
Umstrukturierungs- und Umwandlungsberatung
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich ständig, etwa auf rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene. Das erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität.
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.
Immobiliensteuerrecht
Unsere erfahrene Spezialisten für Immobiliensteuerrecht führen Sie sicher durch Ihre Immobilienprojekte und begleiten Sie beständig.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
BFH gibt grünes Licht zur ermäßigten Umsatzbesteuerung von Techno- und House-Partys
Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 23.07.2020, dass die Eintrittserlöse eines Clubs für wöchentliche Techno- und House-Musikveranstaltungen zum ermäßigten Steuersatz besteuert werden dürfen.Mietverzicht wegen Corona-bedingter Notlage des Mieters und Werbungskostenabzug
Erlassen private Vermieter ihren Mietern, die aufgrund der Corona-Krise in Not geraten sind, zeitlich begrenzt die Miete, bleibt den Vermietern der Werbungskostenabzug im bisherigen Umfang erhalten.Auswirkung der Anhebung des Mindestlohns ab 1.1.2021 auf Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1.1.2021 in mehreren Stufen erhöht. Dies kann für Minijobber eine Reduzierung der Arbeitsstunden erforderlich machen, um die 450 €-Grenze einzuhalten.Jahressteuergesetz 2020 endgültig verabschiedet
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf sind die Einführung einer Homeoffice-Pauschale und die Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen bis Juni 2021.Auszahlung der Corona-Prämie im Jahr 2020
Die Corona-Prämie von bis zu EUR 1.500 bleibt unter Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt wird.Weihnachtspräsent anstatt Weihnachtsfeier?
Coronabedingt können in diesem Jahr Weihnachtsfeiern häufig nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Neben Überlegungen zu neuen, digitalen Formaten der Veranstaltungen rücken bei vielen Arbeitgebern klassische Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer wieder in den Fokus.Wegfall des (erbschaftsteuerlichen) Verschonungsabschlags bei Insolvenzeröffnung? – BFH Urteil vom 01. Juli 2020
Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG führt nicht zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags, so der Bundesfinanzhof (BFH).Zeitpunkt der Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei Satzungsänderungen – BFH Urteil vom 23. Juli 2020
Satzungen von gemeinnützigen Körperschaften müssen besonderen Anforderungen genügen. Hierfür gibt es ein besonderes Feststellungsverfahren. Der BFH entschied, zu welchem Zeitpunkt aufgrund einer Satzungsänderung die Gemeinnützigkeit entfällt.Besteuerung von Outplacement-Beratungen
Die vom Arbeitgeber für einen ausscheidenden Arbeitnehmer übernommene Outplacement-Beratung führt in der Regel zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat keinen Vorsteuerabzug. Der Arbeitnehmer kann entsprechende Werbungskosten geltend machen.Einkommensteuer: Keine Kürzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen um pauschale Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten
Der BFH hat entschieden, dass der Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer nicht um pauschale Geldprämien einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten zu kürzen ist, sofern die Gesundheitsmaßnahme dem Versicherten Kosten verursacht hat.Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Der BFH hat entschieden, dass der Zufluss der Tantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses nicht per se auf den Fälligkeitszeitpunkt bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses vorverlegt wird.Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – Ein möglicher „Rettungsanker“
Steuerverwaltungsakte und Steuerbescheide im Besonderen erwachsen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist in die sog. formelle Bestandskraft. Dies hat zur Folge, dass sie für den Steuerpflichtigen nicht mehr angreifbar (änderbar) sind. Die Bestandskraft dient der Rechtssicherheit und hat Vorrang vor der materiellen Richtigkeit.Maßnahmen zur Sicherstellung der Kreditversorgung bzw. Liquiditätsstützung der Wirtschaft
Nachfolgend haben wir die wesentlichen derzeit in Kraft gesetzten bzw. kurzfristig beabsichtigten Maßnahmen zur Sicherstellung der Kreditversorgung bzw. zur Liquiditätsstützung der Wirtschaft von Bund und Ländern zusammengestellt. Wir beabsichtigen, das Dokument laufend zu aktualisieren.Bundesregierung beschließt das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
Am 12. Juni 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen und damit erste wesentliche Entscheidungen zur Umsetzung des Konjunkturpaktes getroffen.„Mit Wumms aus der Krise“ - Koalitionsausschuss hat Eckpunkte-Papier für weitere Entlastungen aufgrund der Corona-Krise veröffentlich
Die Bundesregierung will ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise weiter abzumildern. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 geeinigt.Die Große Koalition beschließt eine temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze in Deutschland
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf ein Konjunkturpaket zur wirtschaftlichen Bewältigung der Folgen der Corona-Krise geeinigt. Als wichtiger Teilaspekt wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % vereinbart.Bundestag verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am 28.05.2020 das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.Corona-Krise: Erbschaftsteuerliche- und schenkungsteuerliche Handlungsempfehlungen bei bereits erfolgten Schenkungen oder Erbschaften
Im Zuge der Corona-Krise erleiden viele Unternehmen erhebliche Umsatz- und Ertragseinbrüche. Nicht wenige von ihnen kämpfen um die Existenz. Der Fokus der unternehmerischen Maßnahmen liegt dabei auf Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität und einer möglichst kurzfristigen Kostenentlastung.Corona-Steuerhilfegesetz von der Bundesregierung beschlossen
Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz erste steuergesetzliche Maßnahmen beschlossen, um besonders von der COVID-19-Pandemie betroffene Akteure zu unterstützen und damit den Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht.Corona-Sofortmaßnahmen: Pauschalierte Herabsetzung von bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen
Für von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die für das Jahr 2019 noch nicht veranlagt worden sind, besteht auf Basis des BMF-Schreibens vom 24. April 2020 die Möglichkeit die Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2019 zu beantragen, um kurzfristig Liquidität in Form von Steuererstattungen zu erhaltenBundesfinanzminister Scholz stellt Sonderzahlungen steuerfrei
Am Freitag, den 3.4.2020, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums bekannt gegeben, dass Sonderzahlungen und Sachprämien bis zu 1.500 € im Zusammenhang mit der Corona-Krise steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.Steuerliche Erleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständige
Finanzverwaltung hat im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern Erleichterungen für unmittelbar und erheblich Betroffene beschlossen.Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht verabschiedet
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Maßnahmenpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie seine Zustimmung erteilt.Steuerliche Möglichkeiten im Ausland zur Minderung wirtschaftlicher Folgen durch das Corona-Virus
So gut wie jedes Land innerhalb und außerhalb Europas verabschiedet Notfallpakete und neue Gesetze, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen.Was haben Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten?
Sowohl steuerrechtlich als auch rechtlich müssen Unternehmen nunmehr einiges beachten. Der Bund bietet einen Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen.Bundesregierung beschließt Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
Nachfolgend haben wir die wesentlichen derzeit in Kraft gesetzten bzw. kurzfristig beabsichtigten Maßnahmen zur Sicherstellung der Kreditversorgung bzw. zur Liquiditätsstützung der Wirtschaft von Bund und Ländern zusammengestellt. Wir beabsichtigen, das Dokument laufend zu aktualisieren.Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen geplant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.Rückgängigmachung von grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgängen
Die Verletzung von Anzeigepflichten wie auch die nicht rechtzeitige Anzeige (Antragstellung) der Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen können erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Ein typisches Haftungsrisiko
Finanzgerichte beschäftigen sich regelmäßig mit der Frage, ob dem Rechtssuchenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne. Hierzu gibt es nun ein neues Urteil.Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 6 % p.a.
Stückmann Ad Hoc 2018/4Die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die bisherigen Regelungen bleiben aber noch eine längere Zeit anwendbar.