Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungs- und des Steuerrechts
Veröffentlicht: 25. August 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von:
Claudia Surkamp
Am 2.7.2026 wurde das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben Änderungen im Steuerberatungsrecht enthält das Gesetz auch für Unternehmen relevante Änderungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer (Anhebung des Mindesthebesatzes) und bei der Grunderwerbsteuer.
Das am 2.7.2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beinhaltet folgende für Unternehmen relevante Neuregelungen:
Gewerbesteuer
- Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 % angehoben.
Grunderwerbsteuer
- Bei Anteilsübertragungen (Share Deals) mit grundbesitzenden Gesellschaften drohte in der Vergangenheit eine doppelte Grunderwerbsteuerfestsetzung, wenn der Anteilskaufvertrag (Signing) und der Übergang der Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfielen. Mit Wirkung ab dem 3.7.2026 wurde geregelt, dass das Closing keine zusätzliche Grunderwerbsteuer mehr auslöst, wenn beim Signing eine Besteuerung erfolgt.
- Die Frist für die Erfüllung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflichten wurde für Erwerbsvorgänge ab dem 3.7.2026 auf einen Monat verlängert. Bislang galt im Regelfall eine Frist von zwei Wochen.
- Die bisher bis Ende 2026 befristete Regelung, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und ihr Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten, wird entfristet. Dadurch bleiben die bei Grundstücksübertragungen bestehenden Steuervergünstigungen, die an Gesamthandsvermögen anknüpfen, weiterhin anwendbar. Diese Regelung ist notwendig, da das Gesamthandsvermögen zivilrechtlich zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts abgeschafft wurde.
- Die im Regierungsentwurf enthaltene steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1.000 € fand im Bundesrat keine Zustimmung und wurde daher nicht umgesetzt.
FAZIT
Im Bereich der Grunderwerbsteuer schafft das neue Gesetz endlich die gewünschte Rechtssicherheit und zudem zusätzliche Erleichterungen.
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