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Partner

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jörn Linkermann

Dipl.-Kfm.
Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

linkermann@stueckmann.de
+49 521 2993327

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Assistenz

Für mich als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist es immer wieder spannend, mich tagtäglich mit den vielseitigen Themen und Fragestellungen unserer Mandanten zu beschäftigen. Die gewissenhafte und in hohem Maße eigenverantwortliche Betreuung unserer Mandate und die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten machen für mich den Reiz meines Berufes aus. Dabei müssen zwar häufig enge Terminvorgaben eingehalten und intensive Arbeitsstunden geleistet werden, dafür entschädigen jedoch bei Gelingen das Ergebnis und die Zufriedenheit. Darüber hinaus darf ich bei Stückmann auf allen Ebenen mit professionellen, loyalen und großartigen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, die ihren Aufgaben mit genauso viel Freude und Energie nachgehen wie ich.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften
  • Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
  • Steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Nachhaltigkeit

Vita:

  • Jahrgang 1981
  • Seit 2006 bei HLB Stückmann
  • Partner seit 2021
 
29. Juni 2026

Erstattung von CO2-Kosten auf Brennstoffe: Weitere Unternehmen können jetzt von der BECV profitieren

Mehr Unternehmen können aufgrund von Neuregelungen von Carbon-Leakage-Beihilfen profitieren. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Sektor neu anerkannt wurde und eine nachträgliche Antragstellung möglich ist.
 
05. Juni 2026

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Mehr Herstellerverantwortung für Eigenmarken und Direktimporte

Handelsunternehmen aufgepasst: Vertriebsverbote einzelner Produkte sind ab Mitte August 2026 möglich. Die PPWR bringt neue Herstellerpflichten für Eigenmarken und Direktimporte mit sich. Warum jetzt akuter Handlungsbedarf besteht, erläutern wir im folgenden Beitrag.

 
13. Mai 2026

Industriestrompreis: Förderrichtlinie veröffentlicht

Der Industriestrom ist genehmigt und die Förderrichtlinie ist veröffentlicht! Bis zu 5 ct/kWh „Zielpreis“ – aber ein Antrag ist erst in 2027 zu stellen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

 
23. April 2026

Der Industriestrompreis kommt!

Der Industriestrom ist genehmigt! Bis zu 5 ct/kWh „Zielpreis“ – aber ein Antrag ist erst in 2027 zu stellen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

 
18. Februar 2026

Energieeffizienzgesetz: Müssen Sie schon Maßnahmen veröffentlichen? Jetzt Fristen prüfen!

Neue Veröffentlichungspflichten treffen energieintensive Unternehmen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen bereits handeln muss!

 
15. Januar 2026

Erweiterung der Branchenliste für die Strompreiskompensation („SPK“) – neue Chancen für energieintensive Unternehmen

EU erweitert SPK-Förderung: Welche Branchen neu dabei sind und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
 
23. Dezember 2025

Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2024 faktisch verlängert

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor Mitte März 2026 ein.
 
16. Dezember 2024

Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2023 faktisch verlängert

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2023 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 1. April 2025 ein.

 
27. November 2024

Update: Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland

In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.

 
02. Mai 2024

Meldepflichten aus den Preisbremsen beachten: Meldung im TAM- Portal bis zum 30. Juni 2024 einzureichen

Die im Rahmen der Energiepreisbremsen vorgesehene Transparenzmeldung ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2024 im TAM-Portal einzureichen. Die FAQ der Übertragungsnetzbetreiber hierzu wurde nun veröffentlicht.

 
10. Januar 2024

Änderung zum 1. Januar 2024: Entlastungen von der Stromsteuer (§ 9b StromStG) erhöhen sich deutlich – aber nur für manche Unternehmen!

Wichtige Neuerungen im Stromsteuergesetz! - Klicken Sie hier, um zu erfahren, was sich an den Anträgen nach § 9b StromStG ändert.

 
02. Januar 2024

Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 faktisch verlängert

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2022 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 2. April 2024 ein.

 
15. November 2023

Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!

Neben der Verlängerung der Preisbremsen sieht das sogenannte Strompreispaket weitere Vergünstigungen für Strom vor.

 
15. November 2023

Verlängerung der Energiepreisbremsen

Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen. Es bleiben aber wichtige Fragen offen!

 
11. August 2023

Energiepreisbremsen: Weitere Nachbesserung in Kraft getreten

Erneut musste der Gesetzgeber bei den Energiepreisbremsen nachbessern. Neben Klarstellungen gibt es auch materielle Änderungen, die bei Betroffenen zu einer stärken Entlastung als bisher führen können – wieder mal mit einem Antrag, der kurzfristig gestellt werden muss.

 
31. Juli 2023

Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Meldepflicht bis zum 31. Juli 2023 bei Bezug von Strom-/ Gas-/ Wärme-Preisbremsen beachten!

Bei Bezug von Entlastungen von mehr als EUR 2,0 Mio aus den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen muss bis zum 31. Juli 2023 der Meldepflicht im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht gefolgt werden. Andernfalls können mitunter empfindliche Strafen drohen.

 
31. Juli 2023

Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.

Wer von reduzierten Umlagen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 (EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 profitiert hat, muss sich beeilen! Bereits am 31. Juli 2023 läuft die Meldefrist ab.

 
14. Juni 2023

Strompreisbremse – Prüfung der Übererlösabschöpfung

Sofern Unternehmen Strom erzeugen (z.B. auch mit PV-Anlagen, Windkrafträdern) unterliegen Sie für die Zeit vom 1.12.2022 bis mindestens 30. Juni 2023 der Überschusserlösabschöpfung. Sie müssen dabei nicht nur die entsprechenden Daten melden, sondern diese auch prüfen lassen.

 
23. Mai 2023

Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen

Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.

 
16. Mai 2023

Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungsnetzbetreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen

Die aktuelle Version des Grundverständnisses der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Mai 2023 wurde an das Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) angepasst.

 
19. April 2023

Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2-Preis von der DEHSt bereitgestellt

Auch in diesem Jahr können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Entlastung vom nationalen CO2-Preis für das abgelaufene Jahr stellen. Die Bewilligungsbehörde (DEHSt) hat nun einen aktualisierten Leitfaden bereitgestellt.

 
12. April 2023

Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse

Änderungsgesetz zu Strom-PBG und EWPBG bewirkt Fristverlängerungen und sieht Änderungen für Prüfbehörde vor.

 
29. März 2023

Neue Verordnung sieht absolute Begrenzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme je Kilowattstunde vor.

Die sogenannte Differenzbetragsanpassungsverordnung (kurz: DBAV) ist in Kraft getreten und begrenzt den Entlastungspreis für Strom, Gas und Wärme.

 
22. März 2023

NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

 
 

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