Dipl.-Kfm.
Jörn Linkermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
linkermann@stueckmann.de
+49 521 2993327
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Assistenz
Für mich als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist es immer wieder spannend, mich tagtäglich mit den vielseitigen Themen und Fragestellungen unserer Mandanten zu beschäftigen. Die gewissenhafte und in hohem Maße eigenverantwortliche Betreuung unserer Mandate und die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten machen für mich den Reiz meines Berufes aus. Dabei müssen zwar häufig enge Terminvorgaben eingehalten und intensive Arbeitsstunden geleistet werden, dafür entschädigen jedoch bei Gelingen das Ergebnis und die Zufriedenheit. Darüber hinaus darf ich bei Stückmann auf allen Ebenen mit professionellen, loyalen und großartigen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, die ihren Aufgaben mit genauso viel Freude und Energie nachgehen wie ich.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften
- Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen
- Nachhaltigkeit
Vita:
- Jahrgang 1981
- Seit 2006 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2021
Erstattung von CO2-Kosten auf Brennstoffe: Weitere Unternehmen können jetzt von der BECV profitieren
Mehr Unternehmen können aufgrund von Neuregelungen von Carbon-Leakage-Beihilfen profitieren. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Sektor neu anerkannt wurde und eine nachträgliche Antragstellung möglich ist.Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Mehr Herstellerverantwortung für Eigenmarken und Direktimporte
Handelsunternehmen aufgepasst: Vertriebsverbote einzelner Produkte sind ab Mitte August 2026 möglich. Die PPWR bringt neue Herstellerpflichten für Eigenmarken und Direktimporte mit sich. Warum jetzt akuter Handlungsbedarf besteht, erläutern wir im folgenden Beitrag.
Industriestrompreis: Förderrichtlinie veröffentlicht
Der Industriestrom ist genehmigt und die Förderrichtlinie ist veröffentlicht! Bis zu 5 ct/kWh „Zielpreis“ – aber ein Antrag ist erst in 2027 zu stellen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen!
Der Industriestrompreis kommt!
Der Industriestrom ist genehmigt! Bis zu 5 ct/kWh „Zielpreis“ – aber ein Antrag ist erst in 2027 zu stellen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen!
Energieeffizienzgesetz: Müssen Sie schon Maßnahmen veröffentlichen? Jetzt Fristen prüfen!
Neue Veröffentlichungspflichten treffen energieintensive Unternehmen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen bereits handeln muss!
Erweiterung der Branchenliste für die Strompreiskompensation („SPK“) – neue Chancen für energieintensive Unternehmen
EU erweitert SPK-Förderung: Welche Branchen neu dabei sind und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2024 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor Mitte März 2026 ein.Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2023 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2023 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 1. April 2025 ein.
Update: Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.
Meldepflichten aus den Preisbremsen beachten: Meldung im TAM- Portal bis zum 30. Juni 2024 einzureichen
Die im Rahmen der Energiepreisbremsen vorgesehene Transparenzmeldung ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2024 im TAM-Portal einzureichen. Die FAQ der Übertragungsnetzbetreiber hierzu wurde nun veröffentlicht.
Änderung zum 1. Januar 2024: Entlastungen von der Stromsteuer (§ 9b StromStG) erhöhen sich deutlich – aber nur für manche Unternehmen!
Wichtige Neuerungen im Stromsteuergesetz! - Klicken Sie hier, um zu erfahren, was sich an den Anträgen nach § 9b StromStG ändert.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2022 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 2. April 2024 ein.
Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!
Neben der Verlängerung der Preisbremsen sieht das sogenannte Strompreispaket weitere Vergünstigungen für Strom vor.
Verlängerung der Energiepreisbremsen
Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen. Es bleiben aber wichtige Fragen offen!
Energiepreisbremsen: Weitere Nachbesserung in Kraft getreten
Erneut musste der Gesetzgeber bei den Energiepreisbremsen nachbessern. Neben Klarstellungen gibt es auch materielle Änderungen, die bei Betroffenen zu einer stärken Entlastung als bisher führen können – wieder mal mit einem Antrag, der kurzfristig gestellt werden muss.
Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Meldepflicht bis zum 31. Juli 2023 bei Bezug von Strom-/ Gas-/ Wärme-Preisbremsen beachten!
Bei Bezug von Entlastungen von mehr als EUR 2,0 Mio aus den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen muss bis zum 31. Juli 2023 der Meldepflicht im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht gefolgt werden. Andernfalls können mitunter empfindliche Strafen drohen.
Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.
Wer von reduzierten Umlagen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 (EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 profitiert hat, muss sich beeilen! Bereits am 31. Juli 2023 läuft die Meldefrist ab.
Strompreisbremse – Prüfung der Übererlösabschöpfung
Sofern Unternehmen Strom erzeugen (z.B. auch mit PV-Anlagen, Windkrafträdern) unterliegen Sie für die Zeit vom 1.12.2022 bis mindestens 30. Juni 2023 der Überschusserlösabschöpfung. Sie müssen dabei nicht nur die entsprechenden Daten melden, sondern diese auch prüfen lassen.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.
Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungsnetzbetreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die aktuelle Version des Grundverständnisses der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Mai 2023 wurde an das Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) angepasst.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2-Preis von der DEHSt bereitgestellt
Auch in diesem Jahr können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Entlastung vom nationalen CO2-Preis für das abgelaufene Jahr stellen. Die Bewilligungsbehörde (DEHSt) hat nun einen aktualisierten Leitfaden bereitgestellt.
Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse
Änderungsgesetz zu Strom-PBG und EWPBG bewirkt Fristverlängerungen und sieht Änderungen für Prüfbehörde vor.
Neue Verordnung sieht absolute Begrenzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme je Kilowattstunde vor.
Die sogenannte Differenzbetragsanpassungsverordnung (kurz: DBAV) ist in Kraft getreten und begrenzt den Entlastungspreis für Strom, Gas und Wärme.
NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vertrauen. Wir nehmen alle vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen gewissenhaft, effizient und vertrauensvoll vor. Dabei orientieren sich unsere Leistungen immer eng an den Zielen, die Sie für Ihr Unternehmen haben.
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