Dipl.-Kfm.
Jörn Linkermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
- Jahrgang 1981
- Seit 2006 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2021
Für mich als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist es immer wieder spannend, mich tagtäglich mit den vielseitigen Themen und Fragestellungen unserer Mandanten zu beschäftigen. Die gewissenhafte und in hohem Maße eigenverantwortliche Betreuung unserer Mandate und die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten machen für mich den Reiz meines Berufes aus. Dabei müssen zwar häufig enge Terminvorgaben eingehalten und intensive Arbeitsstunden geleistet werden, dafür entschädigen jedoch bei Gelingen das Ergebnis und die Zufriedenheit. Darüber hinaus darf ich bei Stückmann auf allen Ebenen mit professionellen, loyalen und großartigen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, die ihren Aufgaben mit genauso viel Freude und Energie nachgehen wie ich.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften
- Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen
Update: Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Überbrückungshilfe III auch für große Unternehmen
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden erneut ausgeweitet. Die Überbrückungshilfe III wird jetzt auch vom Lockdown betroffenen großen Unternehmen gewährt.Update zu Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustnachweis möglich
Die Erweiterung des EU-Beihilferahmens eröffnet vielen kleineren Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020 ohne den Nachweis von Verlusten zu erhalten.CORONA Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden erweitert und erhöht
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden mit der jetzt aktualisierten Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erneut ausgeweitet.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden ausgeweitet.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III + Neustarthilfe
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die im Zuge der am 28.10.2020 verabschiedeten Corona-Maßnahmen von der erneuten temporären Schließung betroffen sind.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe (2. Phase)
Nach Ablauf der 1. Phase zur Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 soll sich in Kürze eine 2. Phase unmittelbar anschließen. Eine Überprüfung der Antragsberechtigung lohnt sich für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aufgrund der Absenkung der Zugangsbedingungen und der ausgeweiteten Förderung nunmehr erst recht.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in einer zweiten Phase für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Die Voraussetzungen für die Förderung werden gegenüber Phase 1 gelockert. Auch die Fördersätze werden angehoben.Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
Systembeteiligungspflicht? Registrierungspflicht? Prüfungspflicht?In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.
Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017
Fallbeispiel zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers WPg 9/2017, S. 522-529,www.wpg.de
Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014 – Frist für Anträge 2016 läuft
WP Praxis 7/2016, Seite 179-181Fachgebiete

Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
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