Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung von internationalen Konzernen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen sowie deren Gesellschafter
- Prüfungen im Zusammenhang mit energiesteuerlichen Vorschriften
Weitere Aktivitäten:
- Konsultationsstelle für Fachanfragen, insb. Offenlegungsthemen, Fördermittelprüfungen, energierechtliche Vorschriften und Datenanalysen
Vita:
- Jahrgang 1983
- Von 2011 bis 2018 und seit 2021 wieder bei HLB Stückmann
- Steuerberater seit 2014
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2023 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2023 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 1. April 2025 ein.
Meldepflichten für elektronische Kassensysteme ab 2025
Steuerpflichtige, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche Meldepflichten beachten.
Entlastung für Unternehmen vom CO2-Preis
Der in Deutschland seit dem Jahr 2021 erhobene CO2-Preis auf Brennstoffe kann bis zum Jahr 2026 auf bis zu 65 € pro Tonne CO2 steigen. Für besonders brennstoffkostenintensive Unternehmen bestehen Entlastungsmöglichkeiten nach der Carbon-Leakage-Verordnung. Ab dem Abrechnungsjahr 2023 wird die Entlastung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Meldepflichten aus den Preisbremsen beachten: Meldung im TAM- Portal bis zum 30. Juni 2024 einzureichen
Die im Rahmen der Energiepreisbremsen vorgesehene Transparenzmeldung ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2024 im TAM-Portal einzureichen. Die FAQ der Übertragungsnetzbetreiber hierzu wurde nun veröffentlicht.
Erhöhung der Entlastungen von der Stromsteuer
Die Entlastung von der Stromsteuer wurde ab dem 1.1.2024 deutlich ausgeweitet. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können mit dem Antrag nunmehr eine Reduzierung der Stromsteuer um 20,00 € je MWh (bisher: 5,13 € je MWh) erwirken.
Änderung zum 1. Januar 2024: Entlastungen von der Stromsteuer (§ 9b StromStG) erhöhen sich deutlich – aber nur für manche Unternehmen!
Wichtige Neuerungen im Stromsteuergesetz! - Klicken Sie hier, um zu erfahren, was sich an den Anträgen nach § 9b StromStG ändert.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2022 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 2. April 2024 ein.
Wachstumschancengesetz: Verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
In dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz werden bestehende Abschreibungsregelungen – wie etwa die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter – erweitert und mit der degressiven Abschreibung für Wohngebäude neu eingeführt. Diese Regelungen gelten teilweise nur befristet.
Die neue Klimaschutz-Investitionsprämie
Das Bewusstsein für den Klimaschutz wächst und schlägt sich zunehmend in gesetzlichen Regelungen nieder. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 17.11.2023 soll daher ein Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz neu eingeführt werden. Damit sollen gezielte Anreize für Unternehmen geschaffen werden, verstärkt in klimafreundliche Technologien und Maßnahmen zu investieren.
Verlängerung der Energiepreisbremsen
Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen. Es bleiben aber wichtige Fragen offen!
Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!
Neben der Verlängerung der Preisbremsen sieht das sogenannte Strompreispaket weitere Vergünstigungen für Strom vor.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Durch die mit erheblicher zeitlicher Verzögerung beschlossene Härtefallregelung erhalten Privathaushalte, die eine Verdopplung des festgelegten Referenzpreises für Bezugskosten bestimmter Energieträger nachweisen können, 80 % der Mehrkosten erstattet.
Aktualisierung der Grundsätze für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des Gesetzes zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (sog. Energiefinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen gibt, sind die Grundsätze unverändert von vielen Unternehmen zu beachten.
CBAM: Carbon Border Adjustment Mechanism: Import von bestimmten Produkten wird mit CO2-Preis belegt
Große Teile der deutschen Industrie werden durch den CBAM betroffen sein, vor allem Importeure von Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoff. Dies gilt auch für einige vor- und nachgelagerte Produkte – in reiner oder verarbeiteter Form.
Energiepreisbremsen: Weitere Nachbesserung in Kraft getreten
Erneut musste der Gesetzgeber bei den Energiepreisbremsen nachbessern. Neben Klarstellungen gibt es auch materielle Änderungen, die bei Betroffenen zu einer stärken Entlastung als bisher führen können – wieder mal mit einem Antrag, der kurzfristig gestellt werden muss.
Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.
Wer von reduzierten Umlagen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 (EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 profitiert hat, muss sich beeilen! Bereits am 31. Juli 2023 läuft die Meldefrist ab.
Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Meldepflicht bis zum 31. Juli 2023 bei Bezug von Strom-/ Gas-/ Wärme-Preisbremsen beachten!
Bei Bezug von Entlastungen von mehr als EUR 2,0 Mio aus den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen muss bis zum 31. Juli 2023 der Meldepflicht im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht gefolgt werden. Andernfalls können mitunter empfindliche Strafen drohen.
Strompreisbremse – Prüfung der Übererlösabschöpfung
Sofern Unternehmen Strom erzeugen (z.B. auch mit PV-Anlagen, Windkrafträdern) unterliegen Sie für die Zeit vom 1.12.2022 bis mindestens 30. Juni 2023 der Überschusserlösabschöpfung. Sie müssen dabei nicht nur die entsprechenden Daten melden, sondern diese auch prüfen lassen.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.
Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungsnetzbetreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die aktuelle Version des Grundverständnisses der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Mai 2023 wurde an das Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) angepasst.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2-Preis von der DEHSt bereitgestellt
Auch in diesem Jahr können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Entlastung vom nationalen CO2-Preis für das abgelaufene Jahr stellen. Die Bewilligungsbehörde (DEHSt) hat nun einen aktualisierten Leitfaden bereitgestellt.
Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse
Änderungsgesetz zu Strom-PBG und EWPBG bewirkt Fristverlängerungen und sieht Änderungen für Prüfbehörde vor.
Neue Verordnung sieht absolute Begrenzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme je Kilowattstunde vor.
Die sogenannte Differenzbetragsanpassungsverordnung (kurz: DBAV) ist in Kraft getreten und begrenzt den Entlastungspreis für Strom, Gas und Wärme.
NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Strom- und Gaspreisbremse sowie Abschöpfung von Überschusserlösen
Am 24.12.2022 sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas bzw. Wärme in Kraft getreten und begrenzen den zu zahlenden Preis für Endkunden im Jahr 2023 und ggf. darüber hinaus. Zur Gegenfinanzierung werden ab dem 1.12.2022 „Überschusserlöse“ abgeschöpft.
Energiekostendämpfungsprogramm – Antragsfrist endet bereits am 31. August 2022
Das am 15. Juli 2022 veröffentlichte Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen für den Zeitraum Februar bis September 2022.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2021 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2021 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 11. April 2023 ein.
Änderung bei Offenlegungen durch das DiRUG
Mit Einführung des DiRUG sind Offenlegungsunterlagen zukünftig an das Unternehmensregister zu übermitteln und es bedarf vorab einer persönlichen elektronischen Identifizierung.
Antragstellung zur besonderen Ausgleichsregelung trotz Abschaffung der EEG-Umlage sinnvoll?
Die im Koalitionsvertrag für 2023 vorgesehene Abschaffung der EEG-Umlage soll laut aktueller Diskussion sogar noch schneller umgesetzt werden (Sommer 2022). Sollte aufgrund dieser Entwicklungen auf die Antragstellung nach der Besonderen Ausgleichsregelung (§ 64 EEG 2021) verzichtet werden oder gibt es doch gute Gründe den Antrag zu stellen?Was ändert sich durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Unternehmen und welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es?
Deutsche Unternehmen werden seit Januar 2021 durch die Einführung des CO2-Preises auf Brennstoffe mit spürbar steigenden Brennstoffkosten belastet. Unternehmen sollten Entlastungen prüfen, denn nur auf Antrag wird eine mögliche Beihilfe gewährt.Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2020 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2020 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 7. März 2022 ein.Sinkende EEG-Umlage und neuer Ausgleichsmechanismus
Die EEG-Umlage sinkt im Jahr 2022 auf rd. 3,7 Cent pro kWh. Die Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung wurden verringert, sodass mehr Unternehmen eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage erhalten können.Fachgebiete
Steuerberatung
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