Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen (Personen- und Kapitalgesellschaften) sowie deren Gesellschaftern
Vita:
- Jahrgang 1986
- Seit 2013 bei HLB Stückmann
- Steuerberaterin seit 2017
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2022 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 2. April 2024 ein.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2021 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2021 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 11. April 2023 ein.
Transparenzregister wird Vollregister: Ablauf der letzten Übergangsfrist zum 31.12.2022
Zum 01.01.2023 müssen alle Gesellschaften (außer die bisher nicht eintragungspflichtige GbR) Ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen haben. Ausnahmen von der Eintragungspflicht gibt es dann nicht mehr!
Änderung bei Offenlegungen durch das DiRUG
Mit Einführung des DiRUG sind Offenlegungsunterlagen zukünftig an das Unternehmensregister zu übermitteln und es bedarf vorab einer persönlichen elektronischen Identifizierung.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2020 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2020 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 7. März 2022 ein.Verschärfte Meldepflichten zum Transparenzregister
Ab dem 01. August 2021 wurde die bußgeldbewehrte Meldepflicht zum Transparenzregister auf sämtliche Gesellschaften ausgeweitet. Denjenigen, die bisher von einer Meldefiktion profitieren, bleibt eine von der Gesellschaftsform abhängige Übergangsfrist.Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?
Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Unternehmen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv zur Eintragung mitzuteilen.Transparenzregister: Grünes Licht für neue Transparenzvorschriften!
Kürzlich hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Das Gesetz führt zu einer weiteren Verschärfung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Das Gesetz tritt zum 1.1.2020 in Kraft.Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
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Johanna Lenz, M.Sc.
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