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Rechtsanwältin und Steuerberaterin Christina Freifrau von Eckardstein

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Rechtsanwältin und Steuerberaterin Christina Freifrau von Eckardstein

Dipl.-Finanzw. (FH)
Christina Freifrau von Eckardstein

Steuerberaterin, Rechtsanwältin

voneckardstein@stueckmann.de
+49 521 2993350

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Nachfolgeberatung im unternehmerischen wie privaten Bereich
  • Betreuung vermögender Privatpersonen

Vita:

  • Jahrgang 1969
  • Seit 2007 bei HLB Stückmann
 
18. Dezember 2023

Erleichterung bei der Unternehmensnachfolgeplanung: Eingeschränkte Anwendung des sogenannten 90 %-Einstiegstests bei gewerblich tätigen Handelsunternehmen

Wird Betriebsvermögen eines gewerblich tätigen Handels­unternehmens im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übertragen, kann bei der Durchführung des sog. 90 %-Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG, der Voraussetzung für die Gewährung der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen ist, nach Auffassung des BFH eine Schuldenverrechnung erfolgen.

 
26. Oktober 2022

BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:

 
02. Februar 2022

Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
 
 

Fachgebiete

Steuerberatung

Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
 

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