alle Mitarbeiter

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Florian Weeg, M.Sc.

Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

weeg@stueckmann.de
+49 521 29934106

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Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerliche Beratung mittelständischer Gesellschaften und deren Gesellschaftern
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Gestaltende Transaktions- und Reorganisationsberatung
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Fragen des internationalen Steuerrechts
  • Verrechnungspreisberatung

Vita:

  • Jahrgang 1990
  • Seit 2021 bei HLB Stückmann
 
31. Januar 2023

Neue Rechtsprechungsgrundsätze zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Lizenzgebühren

Der BFH begrenzt den Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c EStG zugunsten von Steuerpflichtigen sowohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht.

 
30. Dezember 2022

Beschränkte Steuerpflicht aus Rechteüberlassung: Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich Erleichterungen in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht aus in deutschen Registern eingetragener Rechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 f) und Nr. 6 EStG.

 
08. September 2022

Keine Gewerbesteuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften bei Einschaltung einer Managementgesellschaft

Im Ausland ansässige Immobiliengesellschaften, die in Deutschland belegenen Immobilienbesitz vermieten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH v. 23.3.2022 auch dann nicht in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in erheblichem Umfang Aufgaben auf eine in Deutschland ansässige Managementgesellschaft übertragen.

 
22. Juni 2022

BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen

Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.

 
28. April 2022

Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: Lang ersehntes BMF-Schreiben vom 21. April 2022 bestätigt gefestigte BFH-Rechtsprechung

Neben in Deutschland und der EU ansässigen Kapitalgesellschaften ist es nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 21. April 2022 nunmehr auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften möglich, eine steuerneutrale Rückgewähr von Nennkapital und nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen an ihre Anteilseigner zu vollziehen. Steuerpflichtige können sich damit künftig in entsprechenden Fällen über eine erhöhte Rechtssicherheit und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten freuen.
 
April 2022

BFH bestätigt Rechtsprechung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen für gesellschafterbezogene Rücklagenkonten - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28.9.2021 - VIII R 25/19

NWB StuB Nr. 7/2022, Seite 256
 
02. Februar 2022

Inkongruente Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften: Bundesfinanzhof erkennt übliche Gestaltung an.

Treffen Gesellschafter Beschlüsse über die inkongruente Ausschüttung von Gewinnen einer Kapitalgesellschaft, ist dies grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Die anteilige Einstellung in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen führt für die betroffenen Gesellschafter insoweit nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
 
02. Februar 2022

Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
 
November 2021

Das neue Besteuerungskonzept für Organschaften nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz

StuB Heft 22/2021 v. 26.11.2021 S. 873ff
 
17. November 2021

BMF veröffentlicht finales Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteueroption

Mit kleineren Ergänzungen hat die Finanzverwaltung am 10. November 2021 – noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes – ihren überarbeiteten Anwendungserlass zur Körperschaftsteueroption veröffentlicht. Auch das Antragsformular ist rechtzeitig veröffentlicht.
 
08. Oktober 2021

BMF veröffentlicht erstes Entwurfsschreiben zur Körperschaftsteueroption

Im Wesentlichen bietet die erste Verlautbarung der Finanzverwaltung zur Körperschaftsteueroption keine großen Überraschungen. Gleichwohl sind einige Aspekte beachtenswert – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne.