

Florian Weeg, M.Sc.
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
weeg@stueckmann.de
+49 521 29934106
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung mittelständischer Gesellschaften und deren Gesellschaftern
- Unternehmensnachfolgeplanung
- Gestaltende Transaktions- und Reorganisationsberatung
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Fragen des internationalen Steuerrechts
- Verrechnungspreisberatung
Vita:
- Jahrgang 1990
- Seit 2021 bei HLB Stückmann
Neue Rechtsprechungsgrundsätze zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Lizenzgebühren
Der BFH begrenzt den Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c EStG zugunsten von Steuerpflichtigen sowohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht.
Beschränkte Steuerpflicht aus Rechteüberlassung: Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich Erleichterungen in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht aus in deutschen Registern eingetragener Rechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 f) und Nr. 6 EStG.
Keine Gewerbesteuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften bei Einschaltung einer Managementgesellschaft
Im Ausland ansässige Immobiliengesellschaften, die in Deutschland belegenen Immobilienbesitz vermieten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH v. 23.3.2022 auch dann nicht in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in erheblichem Umfang Aufgaben auf eine in Deutschland ansässige Managementgesellschaft übertragen.
BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen
Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.