Dipl.-Kfm.
Marcus Kunert
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Partner
kunert@stueckmann.de
+49 521 2993125
Follow me
Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Verrechnungspreise
- Internationales Steuerrecht
- Strukturierung grenzüberschreitender Unternehmenstransaktionen
- Mitarbeiterentsendung
Weiteres Engagement:
- Mitglied der Vereinigung der Fachberater für IStR
- Referent an der IHK zu Themen des IStR
Vita:
- Jahrgang 1976
- Seit 2015 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2016
Aktualisierte Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023
Das BMF hat mit Schreiben vom 6. Juni 2023 aktualisierte Verwaltungsgrundsätze (VWG) Verrechnungspreise 2023 erlassen. Damit werden die bisherigen VWG Verrechnungspreise aus dem Jahr 2021 in Bezug auf einige wesentliche Themen inhaltlich ergänzt.
Gesetzentwurf zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
Zur Eindämmung von Steuervermeidungsstrategien und zur Austrocknung von Steueroasen hat sich die Staatengemeinschaft auf die Einführung einer weltweiten globalen Mindestbesteuerung von 15 % verständigt. Die Umsetzung selbiger ins nationale Recht sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die betroffenen Großkonzerne werfen nun ihre Schatten voraus und bedingen ein zeitnahes Handeln.
Neue Rechtsprechungsgrundsätze zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Lizenzgebühren
Der BFH begrenzt den Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c EStG zugunsten von Steuerpflichtigen sowohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht.
Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: Lang ersehntes BMF-Schreiben vom 21. April 2022 bestätigt gefestigte BFH-Rechtsprechung
Neben in Deutschland und der EU ansässigen Kapitalgesellschaften ist es nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 21. April 2022 nunmehr auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften möglich, eine steuerneutrale Rückgewähr von Nennkapital und nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen an ihre Anteilseigner zu vollziehen. Steuerpflichtige können sich damit künftig in entsprechenden Fällen über eine erhöhte Rechtssicherheit und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten freuen.Erneuter Ärger um die Besteuerung von Geschäftsführervergütung in grenzüberschreitenden Verhältnissen
Auch wenn ein Geschäftsführer nur teilweise im Inland für „seine“ deutsche Gesellschaft tätig wird, kann es zu einer vollständigen Besteuerung seiner Bezüge in Deutschland kommen. Eine Aufteilung des Besteuerungsrechts auf in- und ausländische Tätigkeitstage des Geschäftsführers kann daher unzutreffend sein und zur nachträglichen Haftung des Unternehmens für zu wenig abgeführte Lohnsteuer führen.Reformierung der Entstrickungs- und Wegzugs- sowie der Hinzurechnungsbesteuerung und der Besteuerung sog. hybrider Gestaltungen durch ATAD-UmsetzungsG ab 2020
In der vergangenen Woche hat das BMF kurzfristig den Referentenentwurf für die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien (ATAD I und ATAD II) zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf hat zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung international tätiger Unternehmen. Diese werden ihre steuerliche Situation überprüfen und ggf. an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen müssen, um steuerliche Nachteile zu verhindern.Nachweis wirtschaftlicher Gründe auf Basis der Hornbach-Entscheidung nur in Sanierungsfällen möglich? - Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 6.12.2018
StuB 5/2019, S. 190-193Fachgebiete
Internationale Steuerberatung
Die Expansion in internationale Märkte bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch Risiken, denn mit dem Schritt über die Landesgrenzen hinaus werden die steuerlichen Bestimmungen komplexer.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Veranstaltungen
Dienstag, 17. September 2024
Aktuelle Brennpunkte des Internationalen Steuerrechts | 11. Bielefelder Forum: Stückmann weltweit am Ball
Der Einfluss internationaler Steuerregularien auf das Auslandsengagement des deutschen Mittelstandes ist nicht mehr aufzuhalten. In unserer Veranstaltung beleuchten wir die steuerlichen Implikationen aus dem sich ändernden regulatorischen Umfeld und zeigen erste Handlungsoptionen auf.Sprechen Sie mich an!
-
Dipl.-Kfm.
Marcus KunertSteuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Partner
+49 521 2993125
Detail