Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und steuerliche Beratung von mittelständischen Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern
- Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Umsatzsteuerberatung national und international
Vita:
- Jahrgang 1981
- Seit 2009 bei HLB Stückmann
- Steuerberater seit 2013
Zweites Anwendungsschreiben zur E-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2025 das zweite Anwendungsschreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Im Vergleich zu dem am 25.6.2025 bekannt gemachten Entwurf, über den wir in der Ausgabe 3/2025 von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ ausführlich berichtet haben, gibt es diverse Erweiterungen und Konkretisierungen an verschiedenen Stellen. Die Neuerungen sollten zeitnah in die Unternehmensprozesse integriert werden.
Umsatzsteuer: Weiterberechnung von Leistungen einer aktiven Holding
Der Europäische Gerichtshof entschied am 3.7.2025 zur umsatzsteuerlichen Organschaft und rückte die differenzierte Behandlung von Leistungen einer aktiven Holding an ihre Tochtergesellschaften in den Fokus. Die Finanzverwaltung darf nicht mehr pauschal von einer einheitlichen Leistung ausgehen, sondern muss jede einzelne Dienstleistung gesondert betrachten. Unternehmen sind nun gefordert, ihre internen Leistungsbeziehungen transparenter und marktgerecht zu gestalten.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
Der Europäische Gerichtshof entschied am 4.9.2025, dass Verrechnungspreisanpassungen innerhalb von Unternehmensgruppen als umsatzsteuerbare Leistungen gelten können. Dies betrifft insbesondere Ausgleichszahlungen, die auf vertraglich vereinbarten Leistungen beruhen. Unternehmen mit entsprechenden Modellen sollten ihre Vertragsgrundlagen und Dokumentation überprüfen.
Umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens
Das Finanzgericht Niedersachsen hat am 10.7.2025 einige Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFTs) aufgestellt. Unklar war vor allem, ob der Handel mit Non-Fungible Tokens über eine Internetplattform eine sonstige Leistung oder eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellt.
Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat am 8.8.2025 ihre Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Abgrenzung von Live-Inhalten und aufgezeichneten Inhalten sowie die Anwendung von Steuerbefreiungen und Ermäßigungen.
Gutglaubensschutz im Verfahren der Umsatzsteuerfestsetzung
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof am 19.2.2025 erneut die Frage vorgelegt, ob der Gutglaubensschutz des Steuerpflichtigen im Verfahren der Umsatzsteuerfestsetzung, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, nicht erst im Billigkeitsverfahren, sondern bereits im Festsetzungsverfahren zu prüfen ist.
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts in der Systemgastronomie
Der Bundesfinanzhof entschied am 22.1.2025, dass die Aufteilung eines Gesamtpreises für Kombiangebote in der Systemgastronomie nach der sog. Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht ist, wenn der anteilige Preis eines Produktes höher ist als dessen Einzelverkaufspreis.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen von Tankkartenmodellen
Die umsatzsteuerliche Einordnung von Tankkartenmodellen war über Jahre hinweg durch Unsicherheiten geprägt. Zentral war stets die Frage, ob es sich bei den Tankkartenmodellen um eine Kette von Kraftstofflieferungen oder um Finanzierungsdienstleistungen vom Tankkartenaussteller an den Tankkartenverwender handelte. Am 21.1.2025 hat das Bundesfinanzministerium nunmehr Klarheit geschaffen.
Umsatzsteuerrechtliche Einordnung des E-Charging
Der Europäische Gerichtshof entschied am 17.10.2024 erneut über die umsatzsteuerliche Einordnung von E-Mobility-Modellen. Dabei ging es um den Fall eines E-Mobility-Providers (Dienstleister), der seinen Kunden Zugang zu einem Netz von Ladepunkten vermittelte und neben der eigentlichen Stromlieferung zusätzliche digitale Services wie Routenplanung, Echtzeitinformationen, Standortsuche etc. anbot. Das besondere Augenmerk lag auf der Konstellation eines Drei-Personen-Verhältnisses zwischen Ladesäulenbetreiber, Dienstleister und Nutzer, in dem sich die Frage stellte, ob umsatzsteuerlich eine Lieferkette anzunehmen sei.
Umsatzsteuer bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags
Wird ein Werkvertrag vorzeitig gekündigt, ist zwischen den Parteien oftmals strittig, wie die daraus resultierenden Zahlungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind und ob ein Teil der Vergütung einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 18.11.2024, dass insgesamt eine steuerpflichtige Vergütung vorliegt, und hat damit für Klarheit gesorgt.
Keine Haftung für unrichtigen Steuerausweis in übernommenen Mietverträgen
Die Übernahme eines vermieteten Grundstücks bringt nicht nur Rechte, sondern auch steuerliche Risiken mit sich – insbesondere, wenn der Vorbesitzer in den Mietverträgen Umsatzsteuer ausgewiesen hat, obwohl eine Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung nicht möglich war. Der Bundesfinanzhof entschied am 5.12.2024, dass ein solcher unrichtiger Steuerausweis dem Erwerber nicht pauschal zugerechnet werden kann.
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen
Im Rahmen von Insolvenzverfahren ist regelmäßig die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen des Insolvenzverwalters streitanfällig, wenn das insolvente Unternehmen nicht ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze erzielt. Am 23.10.2024 entschied der Bundesfinanzhof, dass der Art des Ausgangs eines Insolvenzverfahrens bei notwendiger Vorsteueraufteilung im Rahmen einer sachgerechten Schätzung eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zu unterscheiden ist demnach, ob das insolvente Unternehmen durch den Insolvenzverwalter ohne nennenswerte Verwertungshandlungen fortgeführt wird oder der Geschäftsbetrieb bereits vor Insolvenzeröffnung eingestellt wurde.
Grenzen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Bundesfinanzhof hat am 29.8.2024 klargestellt, dass die umsatzsteuerliche Nichtsteuerbarkeit einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausschließlich für Leistungen zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden gilt. Umsätze an Dritte fallen nicht unter diese Regelung, es sei denn, es liegt eine (weitere) separate Geschäftsveräußerung vor.Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei fehlendem Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.7.2024, dass Korrekturen von Rechnungen keine Rückwirkung entfalten, wenn auf den ursprünglichen Rechnungen nicht korrekt auf die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte hingewiesen wurde. Diese Vereinfachungsregelung ermöglicht es, die Steuerschuld auf den letzten Abnehmer im Reihengeschäft zu übertragen und eine umsatzsteuerliche Registrierung des Zwischenhändlers im Bestimmungsland der Ware zu vermeiden. Fehlt der Hinweis, kommt die Vereinfachungsregelung nicht zur Anwendung, selbst wenn nachträgliche Korrekturen der Rechnungen vorgenommen werden.
Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen bei umsatzsteuerlichen Organschaften
Der Bundesfinanzhof hat am 29.8.2024 eine grundlegende Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen innerhalb einer Organschaft getroffen. Die zentrale Frage war, ob entgeltliche Leistungen einer Organgesellschaft an ihre Organträgerin der Umsatzsteuer unterliegen und ob eine Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit der Organträgerin erforderlich ist.
Besteuerung von Outplacement-Beratungen
Die vom Arbeitgeber für einen ausscheidenden Arbeitnehmer übernommene Outplacement-Beratung führt in der Regel zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat keinen Vorsteuerabzug. Der Arbeitnehmer kann entsprechende Werbungskosten geltend machen.FAQ-Liste zur geplanten Umsatzsteuersatzsenkung ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 31.12.2020
Die geplante Umsatzsteuersatzsenkung stellt Unternehmen vor große organisatorische und technische Herausforderungen, da nur wenige Wochen Zeit für die notwendige Vorbereitung verbleiben. Unsere FAQ-Liste gibt Ihnen einen Überblick über die vorrangigen Themen und Fragestellungen im Rahmen der Umstellung.Die Große Koalition beschließt eine temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze in Deutschland
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf ein Konjunkturpaket zur wirtschaftlichen Bewältigung der Folgen der Corona-Krise geeinigt. Als wichtiger Teilaspekt wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % vereinbart.Fachgebiete
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Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
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