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Steuerberaterin Dipl.-Finanzw. (FH) Carola Fechner

Dipl.-Finanzw. (FH)
Carola Fechner

Steuerberaterin, Partnerin

fechner@stueckmann.de
+49 521 2993370

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Assistenz

Ich werde manchmal gefragt, ob das Berufsleben einer Steuerberaterin nicht etwas eintönig sei. Glücklicherweise ist das nicht so, auch wenn ich stets mit dem gleichen „Werkzeug“, dem Steuerrecht, arbeite. Ganz unterschiedlich sind dagegen immer wieder die Wünsche, Anforderungen, Branchen, Unternehmensgrößen und Persönlichkeiten meiner Mandanten – und das macht meine Arbeit wunderbar abwechslungsreich! So kann es etwa sein, dass ich in manchen Projekten vor allem fachlich gefordert bin, während bei anderen Aufgaben eher persönliche Kompetenzen wie Pragmatismus, Kreativität oder Verhandlungsgeschick im Fokus stehen.

An HLB Stückmann schätze ich vor allem, dass ich hier die Möglichkeit bekomme, mich in dem Bereich „Umstrukturierungen“ als Spezialistin zu entwickeln, aber auch Dauermandate in der Breite betreuen darf. Dabei auch immer auf die Unterstützung meiner kompetenten Kolleginnen und Kollegen zählen zu können, ist für mich ein weiterer dicker Pluspunkt.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Steuergestaltungsberatung
  • Umstrukturierungen

Vita:

  • Jahrgang 1982
  • Seit 2010 bei HLB Stückmann
 
September 2021

Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft

DStRK – Deutsches Steuerrecht kurzgefasst, Heft 16/2021, S.222
 
11. Dezember 2020

Endlich Klarheit bei Rangrücktritt – BFH Urteil vom 19.8.2020

Der Bundesfinanzhof hat mit begrüßenswerter Klarheit entschieden, dass bei Rangrücktritten mit einem Bezug auf das „sonstige freie Vermögen“ ein Passivierungsverbot auch bei Vermögenslosigkeit der Schuldnerin nicht greift.
 
November 2020

Anmerkung zu BFH Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs v. e. KG

DStRK 2020, S. 305
 
November 2020

Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen SBV II bei einer Personengesellschaft gehalten werden.

Beck-Zeitschrift DStR-K 2020, S. 305 eine Anmerkung zum BFH, Urt. v. 28.5.2020 – IV R 17/17
 
26. August 2020

Keine Hinzurechnung von Messekosten bei der Gewerbesteuer

Sicherlich mit Spannung erwartet und mit großer Zustimmung der Rechtsanwender verbunden hat das Finanzgericht Münster deutlich der seit Jahren vertretende Auffassung der Finanzämter widersprochen und entschieden, dass Messekosten nicht in die gewerbesteuerliche Hinzurechnung einzubeziehen sind.
 
Juni 2020

Ein Antrag nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG kann noch bis zum Eintritt der Bestandskraft gestellt werden – eine Anmerkung zu FG Niedersachsen, Urt. v. 28.11.2019 - 6 K 356/18

SteuK 20/2020, S. 160
 
 

Fachgebiete

Unternehmenssteuerrecht

Die Rahmenbedingungen für Unter­nehmen ändern sich ständig, etwa auf rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene. Das erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität.

 

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