Christian Hahn, LL.M.
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
hahn@stueckmann.de
+49 521 2993254
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Assistenz
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Haftungsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
- Steuerstrafrecht
- Steuerliches Verfahrensrecht, insbesondere das Führen von Einspruchsverfahren sowie die Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Gesellschaftsrechtliche Beratung
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
Weitere Aktivitäten:
- Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgänge (iuria GmbH)
- Referent in der Fachanwaltsaus- und -fortbildung
- Zahlreiche Veröffentlichungen zu Themen des steuerlichen Verfahrensrechts sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Vita:
- Jahrgang 1978
- Seit 2015 bei HLB Stückmann
- Rechtsanwalt seit 2007
- Steuerberater seit 2011
- Fachanwalt für Steuerrecht seit 2011
- Zertifizierter Berater für steuerliche Nachfolgeplanung (DANSEF e. V.)
Verdeckte Einlage ohne Steuerfalle: BFH stärkt Rechte von GmbHs und Gesellschaftern
Der Bundesfinanzhof stellt klar: Wird ein (fingierter) Veräußerungsgewinn beim Gesellschafter versehentlich nicht besteuert, darf das Finanzamt dies nicht über eine spätere Gewinnerhöhung bei der Kapitalgesellschaft (GmbH) korrigieren.Das Vertrauen auf die Einhaltung der üblichen Postlaufzeiten nach den Änderungen durch das PostModG im Hinblick auf die steuerlichen Fristen
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 27.11.2024 - IV R 25/22
NWB 18/2025, S. 1236ff
Hahn in: Bonner Handbuch der Steuerberatung, 174. Ergänzungslieferung, Juni 2025, Steuerrechtliche Haftung
Bonner Handbuch der Steuerberatung
Neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs - Grundsteuer ab 2025 deutlich zu hoch?
In Einzelfällen sollen im Bundesmodell Immobilieneigentümer nachweisen können, dass der Marktwert der Immobilie deutlich unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt! Außerdem kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
NWB 3/2024
Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
Die Anwendung der Drei-Tages-Fiktion nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch bei planmäßig zustellfreien Tagen?
NWB Ausgabe 31/2023
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers : Unvermögen schützt nicht vor einer Haftung
NWB StuB Ausgabe 13 vom 14.07.2023
Keine zeitliche Befristung eines Antrags auf ermäßigte Besteuerung innerhalb der Festsetzungsfrist
in der NWB Ausgabe 11 vom 17.03.2023, S. 763
„Grüße aus dem Jenseits“ – Achtung Erben(falle)
Ein Gruß aus dem „Jenseits“, viele Jahre später – die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2022. Haben die Erben Kenntnis von der unrichtigen Erklärung des Erblassers oder erlangen sie diese nach dessen Tod, droht noch viele Jahre später eine Inanspruchnahme der Erben.
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntnis des Erben über den Erwerb von Todes wegen
NWB 37/2022 S. 2612ff.
Sinnwidrige Ergebnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, “Einstiegstest“ oder „Missbrauchtest“ 90%-Grenze Verwaltungsvermögensquote
Zur Nichtanwendbarkeit der 90%-Grenze nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG („Einstiegstest“ oder „Missbrauchsgrenze“).Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von 6 % p.a.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 ist verfassungswidrig. Was bedeutet das im Detail?Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?
Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug
Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.Fachgebiete
Steuerberatung
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