

Christian Hahn, LL.M.
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
hahn@stueckmann.de
+49 521 2993238 (Sekretariat)
Follow me
Assistenz
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Haftungsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
- Steuerstrafrecht
- Steuerliches Verfahrensrecht, insbesondere das Führen von Einspruchsverfahren sowie die Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Gesellschaftsrechtliche Beratung
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
Weitere Aktivitäten:
- Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgänge (iuria GmbH)
- Zahlreiche Veröffentlichungen zu Themen des steuerlichen Verfahrensrechts sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Vita:
- Jahrgang 1978
- Seit 2015 bei HLB Stückmann
- Rechtsanwalt seit 2007
- Steuerberater seit 2011
- Fachanwalt für Steuerrecht seit 2011
- Zertifizierter Berater für steuerliche Nachfolgeplanung (DANSEF e. V.)
März 2023
Keine zeitliche Befristung eines Antrags auf ermäßigte Besteuerung innerhalb der Festsetzungsfrist
in der NWB Ausgabe 11 vom 17.03.2023, S. 763
21. November 2022
„Grüße aus dem Jenseits“ – Achtung Erben(falle)
Ein Gruß aus dem „Jenseits“, viele Jahre später – die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2022. Haben die Erben Kenntnis von der unrichtigen Erklärung des Erblassers oder erlangen sie diese nach dessen Tod, droht noch viele Jahre später eine Inanspruchnahme der Erben.
September 2022
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntnis des Erben über den Erwerb von Todes wegen
NWB 37/2022 S. 2612ff.
16. Februar 2022
Sinnwidrige Ergebnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, “Einstiegstest“ oder „Missbrauchtest“ 90%-Grenze Verwaltungsvermögensquote
Zur Nichtanwendbarkeit der 90%-Grenze nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG („Einstiegstest“ oder „Missbrauchsgrenze“).
18. August 2021
Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von 6 % p.a.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 ist verfassungswidrig. Was bedeutet das im Detail?
08. April 2021
Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?
Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.
21. Januar 2021
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug
Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.
November 2020
19. November 2020
Wegfall des (erbschaftsteuerlichen) Verschonungsabschlags bei Insolvenzeröffnung? – BFH Urteil vom 01. Juli 2020
Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG führt nicht zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags, so der Bundesfinanzhof (BFH).
03. November 2020
Zeitpunkt der Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei Satzungsänderungen – BFH Urteil vom 23. Juli 2020
Satzungen von gemeinnützigen Körperschaften müssen besonderen Anforderungen genügen. Hierfür gibt es ein besonderes Feststellungsverfahren. Der BFH entschied, zu welchem Zeitpunkt aufgrund einer Satzungsänderung die Gemeinnützigkeit entfällt.
26. Oktober 2020
Schenkungsteuer: Der Freibetrag für Urenkel - oder Urenkel sind keine Enkel
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt den Begünstigten insbesondere persönliche Steuerbefreiungen in Form von Freibeträgen. Welcher Freibetrag bei Urenkeln im Falle einer Schenkung gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem Eilverfahren entschieden.
05. Oktober 2020
Niedrigere Schenkungsteuer (und Erbschaftsteuer) mittels vorbehaltener Nießbrauchsrechte
Regelmäßig stellt sich die Frage, wie sich Schenkungsteuer "vermeiden" lässt. Bei Grundstücksübertragungen bietet sich hier ein sogenanntes Nießbrauchsrecht an, das als Nachlassverbindlichkeit die Steuerbelastung reduzieren kann. Zur Vorsicht raten wir bei Nießbrauchsgestaltungen im Betriebsvermögen, da der ertragsteuerliche Nießbrauch im Betriebsvermögen umstritten ist.
14. August 2020
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – Ein möglicher „Rettungsanker“
Steuerverwaltungsakte und Steuerbescheide im Besonderen erwachsen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist in die sog. formelle Bestandskraft. Dies hat zur Folge, dass sie für den Steuerpflichtigen nicht mehr angreifbar (änderbar) sind. Die Bestandskraft dient der Rechtssicherheit und hat Vorrang vor der materiellen Richtigkeit.
April 2020
Steuerliche Sonderbilanzen
Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht, Kurseinheit 4. - HWV-Verl., 2020. - 978-3-7321-0404-8
März 2020
Ermittlung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten bei einer Schenkung – BFH äußert sich zur Berücksichtigung von Tilgungs- und Zinsleistungen
NWB 13/2020, S. 898-902
März 2020
Ermittlung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten bei einer Schenkung – BFH äußert sich zur Berücksichtigung von Tilgungs- und Zinsleistungen
24. Januar 2020
Rückgängigmachung von grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgängen
Die Verletzung von Anzeigepflichten wie auch die nicht rechtzeitige Anzeige (Antragstellung) der Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen können erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen.
15. August 2019
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Ein typisches Haftungsrisiko
Finanzgerichte beschäftigen sich regelmäßig mit der Frage, ob dem Rechtssuchenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne. Hierzu gibt es nun ein neues Urteil.
März 2019
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung - Das Risiko der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit
NWB Erben + Vermögen 3/2019 S. 85 ff.
08. Februar 2019
Keine Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung des ErbStAnpG 2016
as FG Köln entschied mit Urteil vom 8.11.2018 (7 K 3022/17; Rev. BFH II R 1/19), dass auch die in der Zeit vom 1.07.2016 bis zum 9.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen. Es ist von der Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendbarkeit des ErbStAnpG 2016 nicht überzeugt.Fachgebiete

Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
BKS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Das BKS-Team bietet steuerliche Spezialberatung aus einer Hand. Hoch qualifiziert überzeugen die Berufsträger durch ihre Dreifachqualifikationen als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder durch eine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater.Sprechen Sie mich an!
-
Christian Hahn, LL.M.
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
+49 521 2993238 (Sekretariat)
Detail