

Dr. Thomas Beckmann
Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner
beckmann@stueckmann.de
+49 521 2993140
Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von Familienunternehmen und Familien
- Nachfolgegestaltung
- Beratung und Betreuung von Non-Profit-Organisationen
- Stiftungswesen
Weiteres Engagement:
- Geschäftsführer der Hanne und Werner Mirow-Stiftung
- Mitglied im Senat der Wirtschaft Deutschland e.V.
- Mitglied im DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband e.V. - Vorsitz der Gruppe Nordrhein-Westfalen
- Mitglied im Rotary Club Detmold-Oerlinghausen
Vita:
- Jahrgang 1961
- Seit 1991 bei HLB Stückmann
- Partner seit 1998
02. Februar 2022
Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
Oktober 2019
Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft: Anmerkung zum BFH-Urteil vom 20.2.2019 - II R 25/16
NWB StuB 19/2019, S. 738 ff.
13. Juni 2019
Grundsatzurteil des BFH zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund der sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften
Mit Urteil vom 20.2.2019 Az: II R 25/16 klärt der BFH einige offene Fragen zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund einer sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften, insbesondere welche Formerfordernisse bestehen.
08. Februar 2019
Keine Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung des ErbStAnpG 2016
as FG Köln entschied mit Urteil vom 8.11.2018 (7 K 3022/17; Rev. BFH II R 1/19), dass auch die in der Zeit vom 1.07.2016 bis zum 9.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen. Es ist von der Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendbarkeit des ErbStAnpG 2016 nicht überzeugt.
30. November 2017
Stückmann Ad Hoc: Neues zur Erbschaftsteuer
Gegenstand der Einigung im Vermittlungsausschuss & weiteres Verfahren
Februar 2017
Unternehmen vererben nach neuem Recht
LIPPE WISSEN & WIRTSCHAFT 2/2017, Seite 38
August 2016
Die Stiftung hat das letzte Wort
OWL Wirtschaft 5/2016, Seite 4-5, Interview mitFachgebiete
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.BKS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Das BKS-Team bietet steuerliche Spezialberatung aus einer Hand. Hoch qualifiziert überzeugen die Berufsträger durch ihre Dreifachqualifikationen als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder durch eine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater.Sprechen Sie mich an!
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