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Florian Dotzki, M. Sc.

Steuerberater

dotzki@stueckmann.de
+49 521 2993188

06. August 2025

BFH-Beschluss zur doppelten Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 09. Juli 2025 (Az. II B 13/25 (AdV)) entschieden, dass bei einem zeitlichen Auseinanderfallen von Signing und Closing bei einem Share Deal rechtliche Zweifel an einer doppelten Festsetzung der Grunderwerbsteuer bestehen.

 
27. Mai 2025

Erweiterte Grundstückskürzung bei Mitvermietung von Hoch­regallager

Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass unter strengen Voraussetzungen die Vermietung von Betriebsvorrichtungen für die Anwendung der erweiterten Grundstückskürzung unschädlich sein kann, wenn die Betriebsvorrichtungen der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engeren Sinn dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung angesehen werden können. Diese Rechtsprechungsausnahme wird mittlerweile deutlich häufiger durch die Finanzgerichte angewandt. So hat das Finanzgericht Münster am 12.3.2025 die Mitvermietung eines Hochregallagers als eine derartige zwingend notwendige Nebentätigkeit eingestuft.

 
Juni 2024

Photovoltaikanlagen – Steuerliche Risiken für vermögensverwaltende Personengesellschaften und deren Gesellschafter?

DStR - Deutsches Steuerrecht 24/2024

 
21. Mai 2024

Aktuelles zur Grunderwerbsteuer

Die Finanzverwaltung hat am 5.3.2024 drei aktualisierte, gleichlautende Ländererlasse zur Grunderwerbsteuer veröffentlicht. Darin wird die Verwaltungsauffassung zur sog. Anteilsvereinigung, zu grunderwerbsteuerlichen Organschaftsfällen und zu grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen bei Personengesellschaften an den aktuellen Rechtsstand angepasst.

 
27. Februar 2024

Grunderwerbsteuer – Fortführung der Begünstigungsvorschriften für Personengesellschaften

Da das Wachstumschancengesetz im letzten Jahr nicht mehr beschlossen wurde, sind einige zeitkritische Gesetzgebungsvorhaben herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 beschlossen worden. Darin enthalten ist auch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 der Grunderwerbsteuerbefreiungen für Personengesellschaften.

 
18. Dezember 2023

Entwarnung bei der Grunderwerbsteuer - Begünstigungsvorschriften für Personengesellschaften werden befristet zunächst fortgeführt

Da zuletzt der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz nicht in der im Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt hat und in dem Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat kurzfristig keine Einigung erzielt werden konnte, wurden nun einige zeitkritische Gesetzgebungs­vorhaben aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Darin enthalten ist auch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 der Grunderwerb­steuer­befreiungen für Personengesellschaften (§§ 5,6 GrEStG).

 
29. August 2023

Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte kleine Photovoltaikan­lagen sowie ein ab dem 1.1.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Am 12.6.2023 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung zur steuerlichen Erfassung von den Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus beantwortete das Bundesfinanzministerium am 17.7.2023 Zweifelsfragen zur Ertragsteuerbefreiung.

 
29. August 2023

Gewerbesteuer: keine Hinzurechnung der Kosten für Trikot- und Bandenwerbung

Der Bundesfinanzhof hat am 23.3.2023 die ge­­werbesteuerliche Hinzurechnung von Sponsoringaufwendungen beim Sponsor verneint.

 
16. August 2023

Steuerfreie Photovoltaikanlagen - Bundesfinanzministerium nimmt zu Zweifelsfragen Stellung

Am 17.7.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sich in einem Anwendungsschreiben zu Zweifelsfragen für die ab 1. Januar 2022 geltende Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen gemäß § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht.

 
22. Mai 2023

Aufwendungen für Trikot- und Banden – Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer – durch Bundesfinanzhof verneint

Der Bundesfinanzhof hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 23. März 2023 die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Sponsoringaufwendungen beim Sponsor verneint.

 
28. Februar 2023

Gewerbesteuerliche Folgen der Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder Genossen

Der Bundesfinanzhof hat am 29.6.2022 erneut entschieden, dass die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigungen sehr eng auszulegen sind. So führt die Überlassung von Gewerberäumen an einen Gesellschafter oder einen Genossen mit einer geringfügigen Beteiligung bereits zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung.

 
21. September 2022

Solaranlagen und Immobilien – Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Private Vermieter und Eigenheimbesitzer, die durch Solaranlagen auf ihren Gebäuden die Energiewende aktiv unterstützen wollten, scheiterten in der Praxis bisher häufig an den damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Folgen. Durch das Jahressteuergesetz 2022 beabsichtigt der Gesetzgeber jetzt deutliche Erleichterungen.

 
01. Juli 2022

Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften – Neuer Ländererlass zur Gewerbesteuerfreiheit der Vermietungserträge

Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen. Die grds. strengen Voraussetzungen für diese gewerbesteuerliche Begünstigung sind durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) erleichtert worden. Die Finanzverwaltung hat sich jetzt zu Zweifelsfragen der Neuregelungen geäußert.

 
21. März 2022

Keine Gefährdung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen durch Formwechsel

Eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 2021 hat klargestellt, dass allein durch den Formwechsel die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen nicht gefährdet wird.

 
02. Februar 2022

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums

Die erweiterte Grundstückskürzung wird auf Antrag gewährt, bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz („privilegierte Haupttätigkeit“) oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzten oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des WEG, errichten und veräußern („erlaubte Nebentätigkeiten“).

 
 

Fachgebiete

Immobiliensteuerrecht

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