

Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
lange@stueckmann.de
+49 521 2993310
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Laufende Steuer- und Rechtsberatung für international tätige Unternehmensgruppen
- Begleitung in Betriebsprüfungen
- Nationale und grenzüberschreitende Umstrukturierungen
- Ertragsteuer-Compliance
- Inbound-/Outbound-Beratung
- International Business Services
Weitere Aktivitäten:
- Mitglied DFJV: www.dfj.org
Vita:
- Jahrgang 1971
- Seit 2013 bei HLB Stückmann
- Rechtsanwältin seit 2001
- Fachanwältin für Steuerrecht seit 2005
- Steuerberaterin seit 2008
- Fachberaterin für Internationales Steuerrecht seit 2021
Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung
Mit dem am 1.1.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (sog. DAC7-Umsetzungsgesetz) werden insbesondere die Pflichten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung in Deutschland verschärft.
Einführung eines fiktiven Zinsabzugs auf neues Eigenkapital
Die Europäische Kommission hat am 11.5.2022 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, mit dem die steuerliche Begünstigung vom Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen innerhalb der Europäischen Union reduziert werden soll, sog. DEBRA-Richtlinie. Es soll ein fiktiver Zinsabzug auf neu geschaffenes Eigenkapital eingeführt und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalaufwendungen pauschal beschränkt werden.
Neuer Auslandstätigkeitserlass mit Wirkung ab 2023
Mit dem sog. Auslandstätigkeitserlass sollen Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern deutscher Unternehmen und damit Geschäfte dieser Unternehmen in solchen ausländischen Staaten gefördert werden, mit denen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Die Förderung erfolgt durch eine Befreiung der auf die Auslandstätigkeit entfallenden Einkünfte des inländischen Arbeitnehmers von der deutschen Einkommenssteuer. In Frage kommen Tätigkeiten in Afghanistan, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Hongkong, Libyen, Nigeria, Peru oder Saudi-Arabien.
Ermittlung fremdüblicher Zinsen im Konzern
Der Bundesfinanzhof hat am 18.5.2021 bestimmt, dass die Preisvergleichsmethode als „Grundmethode zur Bestimmung angemessener Zinssätze“ für konzerninterne Finanztransaktionen anzuwenden ist.
Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
Der Bundesfinanzhof entschied am 10.6.2021, dass eine gewinnmindernde Teilwertzuschreibung auf Fremdwährungsverbindlichkeiten nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Insbesondere muss der Euro-Wechselkurs aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten gesunken sein.
Niederlande: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ab 1.1.2023
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden wird ab dem 1.1.2023 geändert und ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2012. Die Änderungen betreffen u. a. die steuerliche Definition von Betriebsstätten, die Quellensteuerreduktion bei Dividenden und die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Bekämpfung von Briefkastenfirmen in der Europäischen Union
Die Europäische Kommission möchte missbräuchliche Steuervorteile durch die Verwendung von Briefkastenfirmen bekämpfen. Dazu soll für alle wirtschaftlich tätigen und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Unternehmen untersucht werden, ob diese über ausreichend Substanz verfügen oder Briefkastenfirmen darstellen.Öffentliches Country-by-Country Reporting
Multinationale Großkonzerne müssen seit 2016 sogenannte Country-by-Country-Reports erstellen. Das Europäische Parlament beschloss nun, dass ab dem Geschäftsjahr 2025 diese Zahlen auch im Internet veröffentlicht werden müssen.Geplante Digitalisierung des Steuersystems in Japan
Die Digitalisierung des japanischen Steuersystems soll bis 2025 abgeschlossen sein: Steuererklärungen, Anträge und Auskünfte sollen ausschließlich digital abgewickelt werden.Steuerliche Folgen einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland
Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten seit dem Frühjahr 2020 viele Menschen längerfristig im Homeoffice. Wenn der Arbeitnehmer sein Homeoffice im Ausland hat, birgt dies für den Arbeitgeber das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte in dem ausländischen Staat.Einführung einer weltweiten Mindeststeuer für Unternehmen
Im Juli 2021 haben die Finanzminister der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer eine historische Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung beschlossen. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Milliarden € und einer Umsatzrendite von mehr als 10% sollen auch in den Ländern Steuer zahlen, in denen sie ihre Umsätze erzielen.Steuerliche Erleichterungen für Spenden an Flutopfer in 2021
In Reaktion auf die Hochwasser-Katastrophe 2021 in Deutschland hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 23. Juli 2021 steuerliche Erleichterungen eingeräumt. Viele andere Finanzministerien der Länder haben im Juli 2021 auch sogenannte Katastrophenerlasse mit gleichen oder ähnlichen Maßnahmen veröffentlicht.Vereinfachung der einkommensteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftanlagen
Mit Verwaltungsanweisung vom 2. Juni 2021 hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken eingeführt. Es muss jeder im Einzelfall prüfen, ob die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel für ihn günstig ist.Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen zu Großbritannien
In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen und Personen müssen Informationen zu ihren Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, Betriebsstätten und Vermögensmassen der Finanzverwaltung melden.Änderungen beim Einbehalt von Kapitalertragsteuer
Das Verfahren zur Freistellung von Kapitalerträgen bzw. zur Erstattung zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtigen Empfängern wird modernisiert.Ab dem Jahr 2024 wird der gesamte Prozess digitalisiert. Freistellungsanträge sind bereits ab dem 1.1.2023 elektronisch einzureichen.
Brexit – Update zu den steuerlichen Auswirkungen
Die Übergangsphase mit Großbritannien endet zum 31.12.2020 und ist nicht verlängerbar.Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Die Meldepflicht betrifft grenzüberschreitende Steuergestaltungen ab dem 1.7.2020. Dieses Datum kann vom Bundesfinanzministerium aufgrund einer Ermächtigung im sog. Corona-Steuerhilfegesetz auf den 1.10.2020 verschoben werden.Aktuelle Steuergesetzänderungen
Zum Jahresbeginn 2020 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir hier zusammengestellt.Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Der Bundestag hat am 13.12.2019 die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Damit wird eine zusätzliche Compliance-Herausforderung implementiert.Neues vom EuGH: Pressemitteilung vom 28.03.2019
Kaum ein Thema hat die energieintensive Industrie und die Bundesregierung seit Dezember 2013 so bewegt, wie das von der Europäischen Kommission durchgeführte Beihilfenprüfungsverfahren zum deutschen Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012).Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitendem Mitarbeitereinsatz: Grundsätze und Besonderheiten – beispielhaft aufgezeigt im Verhältnis Deutschland - Frankreich
IWB Ausgabe 21/2018, S. 814ffUSA: Geplante Verschärfung der Mindestbesteuerung
Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in den USA sollten ihre steuerliche Situation hinsichtlich der vorstehend genannten Aspekte überprüfen, um möglichen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.Fachgebiete

Internationale Steuerberatung
Die Expansion in internationale Märkte bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch Risiken, denn mit dem Schritt über die Landesgrenzen hinaus werden die steuerlichen Bestimmungen komplexer.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
BKS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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