Dipl.-Finanzw.
Christian Hauptmann, LL.M.
Steuerberater
hauptmann@stueckmann.de
+49 521 2993378
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung mittlerer und großer Unternehmen sowie deren Gesellschaftern
- Umstrukturierung und steueroptimierte Gestaltungsberatung
- Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
Weitere Aktivitäten:
- Referent für Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V., Köln/Münster
- JurGrad Alumni e.V., Münster
Vita:
- Jahrgang 1991
- Seit 2016 bei HLB Stückmann
12. Januar 2024
BVerfG bejaht Buchwerttransfer zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Fehlende Möglichkeit der Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig
Dezember 2023
Keine „Zwangsheilung“ einer steuerlichen Organschaft aufgrund der Heilungsvorschriften des § 34 Abs. 10b S. 2 und 3 KStG
beck'schen Fachzeitschrift DSTR 48/2023, S. 2654 ff.
November 2023
August 2023
Tagungs- und Diskussionsbericht zum Brühler Symposion „Token und Steuern“ am 28.3.2023
Finanz-Rundschau FR 16/2023
22. Juni 2022
BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen
Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.
Juni 2022
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
NWB StuB Nr. 10 vom 27.05.2022 Seite 387-389
03. März 2022
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
Anteile an der Komplementär-GmbH sind nicht zwingend notwendiges Sonderbetriebsvermögen.
Juni 2021
Verlust aus Aktien bei insolvenzbedingtem Untergang - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 17.11.2020 - VIII R 20/18
NWB StuB Heft 11/2021 S. 443ff:
Januar 2021
Keine Schenkungsteuer für Anteilsübertragung auf Treuhänder im Managermodell
StuB 1/2021
Oktober 2020
Beteiligungs- und obligationsrechtliche Genussrechte : Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 14.8.2019 - I R 44/17
NWB StuB Nr. 19, S. 749 ff.Fachgebiete
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