Dipl.-Finanzw.
Christian Hauptmann, LL.M.
Steuerberater, Rechtsanwalt
hauptmann@stueckmann.de
+49 521 2993378
Follow me
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung mittlerer und großer Unternehmen sowie deren Gesellschaftern
- Umstrukturierung und steueroptimierte Gestaltungsberatung
- Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
Weitere Aktivitäten:
- Referent für Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V., Köln/Münster
- JurGrad Alumni e.V., Münster
Vita:
- Jahrgang 1991
- Seit 2016 bei HLB Stückmann
BVerfG bejaht Buchwerttransfer zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Fehlende Möglichkeit der Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig
Keine „Zwangsheilung“ einer steuerlichen Organschaft aufgrund der Heilungsvorschriften des § 34 Abs. 10b S. 2 und 3 KStG
beck'schen Fachzeitschrift DSTR 48/2023, S. 2654 ff.
Tagungs- und Diskussionsbericht zum Brühler Symposion „Token und Steuern“ am 28.3.2023
Finanz-Rundschau FR 16/2023
BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen
Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
NWB StuB Nr. 10 vom 27.05.2022 Seite 387-389
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
Anteile an der Komplementär-GmbH sind nicht zwingend notwendiges Sonderbetriebsvermögen.Verlust aus Aktien bei insolvenzbedingtem Untergang - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 17.11.2020 - VIII R 20/18
NWB StuB Heft 11/2021 S. 443ff:Keine Schenkungsteuer für Anteilsübertragung auf Treuhänder im Managermodell
StuB 1/2021Beteiligungs- und obligationsrechtliche Genussrechte : Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 14.8.2019 - I R 44/17
NWB StuB Nr. 19, S. 749 ff.Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Sprechen Sie mich an!
-
Dipl.-Finanzw.
Christian Hauptmann, LL.M.Steuerberater, Rechtsanwalt
+49 521 2993378
Detail