Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung von mittelständischen, international ausgerichteten Konzernen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften
Vita:
- Jahrgang 1969
- Seit 1999 bei HLB Stückmann
- Steuerberaterin seit 2003
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2026
Zum Jahresbeginn 2026 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2026
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs, acht bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2026 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Lohnsteuerliche Behandlung von Firmenfitnessprogrammen
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied am 17.4.2024, dass bei Firmenfitnessprogrammen anhand der anteilig auf die registrierten Arbeitnehmer entfallenden Kosten des Arbeitgebers zu ermitteln ist, ob die Sachbezugsfreigrenze überschritten ist und Lohnsteuer anfällt.
Änderungen der Rechte und Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen
Das Bundesfinanzministerium hat am 17.2.2025 geänderte Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen veröffentlicht. Die Hinweise werden den Prüfungsanordnungen als Anlage beigefügt und gelten in der Neufassung ab dem 1.1.2025.
Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht nach Betriebsprüfungen
Seit 2025 müssen Steuererklärungen berichtigt werden, wenn in einem Steuerbescheid, der nach einer Betriebsprüfung endgültig ergeht, Sachverhalte enthalten sind, die sich auch auf andere Jahre oder Steuerarten auswirken.
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2025
Zum Jahresbeginn 2025 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2025
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs, acht bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2025 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 den Zinssatz von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich für Nachzahlungszinsen als verfassungswidrig erklärt hatte, muss es nun darüber entscheiden, ob auch die sog. Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich ab dem Jahr 2019 verfassungswidrig sind. Aussetzungszinsen fallen an, wenn die Steuerzahlung während eines Einspruchs bzw. eines Klageverfahrens auf Antrag zunächst nicht gezahlt wird.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.8.2024 aufgrund neuer Rechtsprechung seine Auffassung zu den steuerlichen Folgen bei gleichzeitiger Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft teilweise geändert.
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
Das Bundesfinanzministerium hat am 4.9.2024 die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Gewinnausschüttungen, die von den Beteiligungsverhältnissen abweichen, gelockert. Danach ist für abweichende (Vorab-)Ausschüttungen ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss ausreichend. Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist nicht mehr erforderlich.
Wachstumschancengesetz: Änderungen durch den Vermittlungssauschuss
Am 27.3.2024 ist das sog. Wachstumschancengesetz endlich in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses und enthält daher wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Gesetzesentwürfen.
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024
Zu Beginn des Jahres 2024 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2024
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2024 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Wachstumschancengesetz: Aktueller Stand
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es enthält wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf. Ziel der geplanten Neuregelungen ist es, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und Investitionen und Innovationen zu fördern.
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Die geplanten Neuregelungen sollen insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 15.12.2023 geplant.
Lohnsteuerliche Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Am 25.1.2023 hat das Bundesfinanzministerium zu Praxisproblemen bei der lohnsteuerlichen Abrechnung Pandemiebedingter Verdienstausfallentschädigungen an Arbeitnehmer Stellung genommen.
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2023
Zu Beginn des Jahres ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2023
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2023 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab 2020
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.1.2023, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig war.
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