
Unabhängig von der Frage, die ich gerade bearbeite: Den Sinn (oder Unsinn) steuergesetzlicher Regelungen zu verstehen und die das Besteuerungssystem leitenden Ideen – quasi des Pudels Kern – zu ergründen, ist und bleibt eine spannende Herausforderung. Und eine sehr notwendige dazu, schließlich können praktische Fragestellungen nur mit dem gebotenen „Durchblick“ richtig eingeordnet und beantwortet werden.
Ein Beispiel: Das Umwandlungssteuerrecht als Rahmengesetz regelt mit verhältnismäßig wenig Vorschriften eine Vielzahl praktischer Fälle. Lösen kann man diese jedoch nur, wenn man das Zusammenspiel mit den einfachgesetzlichen Normen und dem Gesellschaftsrecht kennt. Die Herausforderung, mit diesen Kenntnissen die vielen individuellen Fragestellungen unserer Mandanten zu lösen, macht mir immer wieder Spaß.
Langeweile kommt dabei nie auf, schließlich muss sich das Besteuerungssystem stets an die vielfältigen Änderungen des Weltgeschehens anpassen. Anreizsetzungen vor dem Hintergrund des Klimawechsels, internationale Vernetzung, Digitalisierung und schnelle Erleichterungen in Krisenzeiten sind dabei nur ein paar auslösende Momente. Die Steuergesetzgebung als angewandte Politik richtig einzusetzen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da man mit ihr durchaus positive Veränderungen bewirken, aber auch Hemmnisse schaffen kann.
Hohe Qualität, professioneller Austausch und ein Von- und Miteinander-Lernen sind mir bei meiner Arbeit mit unseren Mandanten und mit meinen Kollegen sehr wichtig. Bei HLB Stückmann habe ich das große Glück, all dies vorzufinden. Außerdem bekomme ich hier viel Freiraum, meine eigenen Interessen weiterzuentwickeln – sowohl fachlich als auch persönlich. So habe ich zum Beispiel die Möglichkeit, mich als Lehrbeauftragte der Universität Paderborn um die Ausbildung von Studierenden zu kümmern. Dabei versuche ich, ihre Begeisterung für die Tätigkeit als Steuerberater zu wecken, damit HLB Stückmann seine Ziele auch in Zukunft mit kompetenten und engagierten Mitarbeitern umsetzen kann.Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche Beratung mittlerer und großer Unternehmen
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Umstrukturierungen
Weitere Aktivitäten:
- Lehrbeauftragte der Universität Paderborn: Umwandlungssteuerrecht, Besteuerung von Personengesellschaften
Vita:
- Jahrgang 1983
- Seit 2013 bei HLB Stückmann
Entkoppelung der steuerlichen Verlustnutzung nach §15a EStG von der wirtschaftlichen Belastung mit dem Segen des BFH
NWB StuB Heft 20/2024 S. 773 ff
Teilabzugsverbot für Zinszahlungen trotz Ergebniskonsolidierung bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.11.2023 - IV R 26/20
StuB 12/2024 S.469ff
Berücksichtigung nachträglicher Einlagen eines Rechtsvorgängers im Rahmen des § 15a EstG
StuB Nr. 5 vom 08.03.2024 Seite 170
Wachstumschancengesetz: Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und der Körperschaftsteueroption
Mit dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz hatte der Gesetzgeber die Gelegenheit, zwei Instrumente zur Förderung der Eigenkapitalausstattung im deutschen Mittelstand attraktiver zu gestalten. Die Thesaurierungsbegünstigung wird für Gesellschafter von Personengesellschaften mit hohen Einkommensteuersätzen attraktiver, indem der Liquiditäts- und Steuerstundungsvorteil verbessert wird. Der Anwendungsbereich der Körperschaftsteueroption wird erweitert und die steuerneutrale Ausübung an einigen Stellen erleichtert.
Wachstumschancengesetz: Einschränkungen beim steuerlichen Zinsabzug
Die geplanten Änderungen bei der Zinsschrankenregelung durch das vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossene Wachstumschancengesetz stellen eine weitere Verschärfung der Rechtslage dar.
Behandlung der Dividende einer EU-Kapitalgesellschaft im deutschen Organkreis
NWB StuB 15/2023
Zur Anerkennung einer Einlage des Kommanditisten für Zwecke des § 15a EStG
NWB StuB 7/2023
EU Parent-Subsidiary Directive Doesn’t Apply to German Tax Group
von Herrn Dr. Alexander F. Peter zum FG-Urteil zur Organschaft (6 K 2507/17), Zitierung von
Keine Nutzung der verrechenbaren Verluste i. S. des § 15a EStG bei einem Formwechsel einer KG in eine GmbH
NWB Zeitschrift StuB - Unternehmensteuern und Bilanzen Ausgabe 21 vom 11.11.2022, S. 819-821
Das Anwendungsschreiben des BMF zur neuen Einlagelösung bei Organschaften
NWB StuB 23/2022 S. 893
Gestaltungen im Rahmen des § 15a EstG
NWB StuB - Unternehmensteuern und Bilanzen Nr. 14 vom 22.07.2022
Das neue Besteuerungskonzept für Organschaften nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz
StuB Heft 22/2021 v. 26.11.2021 S. 873ffBMF veröffentlicht finales Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteueroption
Mit kleineren Ergänzungen hat die Finanzverwaltung am 10. November 2021 – noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes – ihren überarbeiteten Anwendungserlass zur Körperschaftsteueroption veröffentlicht. Auch das Antragsformular ist rechtzeitig veröffentlicht.Das Besteuerungskonzept für ertragsteuerliche Organschaften wird einfacher – und in Einzelfällen teurer!
Das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) ersetzt die für ertragsteuerliche Organschaften geltende Ausgleichspostenmethode für Minder- und Mehrabführungen durch ein Einlagemodell. Der Übergang in das neue Besteuerungskonzept kann in Einzelfällen erhebliche Besteuerungsfolgen haben.BMF veröffentlicht erstes Entwurfsschreiben zur Körperschaftsteueroption
Im Wesentlichen bietet die erste Verlautbarung der Finanzverwaltung zur Körperschaftsteueroption keine großen Überraschungen. Gleichwohl sind einige Aspekte beachtenswert – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne.Rein in die KSt, raus aus der KSt: Chance und Risiken des Optionsmodells für die Praxis
DB Der Betrieb 29/2021 S. 1561ff.Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sollen Personengesellschaften eine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft erhalten. Hierdurch kann sich die Steuerlast für thesaurierte Gewinne verringern.
Das Optionsmodell: Rein in die Körperschaftsteuer – raus aus der Körperschaftsteuer – Sind Personengesellschaften bald die besseren Kapitalgesellschaften?
Am 21.05.2021 verabschiedete der Bundestag das Optionsmodell in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/29843 vom 19.05.2021). Diese enthält die folgenden wesentlichen Änderungen.Das Optionsmodell: Rein in die KSt, raus aus der KSt: Sind PersGes. bald die besseren KapGes.? – Eckpunkte des Optionsmodells nach dem RegE vom 26.03.2021
Der Betrieb Heft 20/2021, S. 1035-1039Änderungsbedarf bei bestehenden Ergebnisabführungsverträgen?
Ergebnisabführungsverträge, die keinen dynamischen Verweis auf § 302 AktG enthalten, müssen aller Voraussicht nach angepasst werden, wenn sie weiterhin steuerlich anerkannt werden sollen.Fachgebiete
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen.
Unternehmenssteuerrecht
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich ständig, etwa auf rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene. Das erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Sprechen Sie mich an!
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Dr. Anja Rickermann, M.A.
Steuerberaterin
+49 521 2993397
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