Dipl.-Betriebsw. (FH)
Thomas Kastner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
kastner@stueckmann.de
+49 521 2993316
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und Beratung von Familienunternehmen und internationalen Konzernen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Bilanzierung im Einzel- und Konzernabschluss
- Prüfung gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Sonderprüfungen
- Due-Diligence-Prüfungen
Vita:
- Jahrgang 1967
- Seit 1995 bei HLB Stückmann
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Schlussabrechnungen sind bis zum 30. Juni 2023 vorzunehmen
Die notwendigen Schlussabrechnungen für die zahlreichen außerordentlichen Wirtschaftshilfen seitens der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren sind inzwischen im Portal der Bewilligungsstellen möglich. Dabei ist das Paket I für die Überbrückungshilfen I – III sowie die November-/Dezemberhilfen zunächst freigeschaltet. Paket II enthält zu einem späteren Zeitpunkt die Endabrechnung der Überbrückungshilfen III Plus und IV. Die Frist für sämtliche Schlussabrechnungen wurde inzwischen auf den 30. Juni 2023 verlängert. Für die Abrechnung erhaltener Neustarthilfen gelten jeweils individuelle Fristen.
Transparenzregister wird Vollregister: Ablauf der letzten Übergangsfrist zum 31.12.2022
Zum 01.01.2023 müssen alle Gesellschaften (außer die bisher nicht eintragungspflichtige GbR) Ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen haben. Ausnahmen von der Eintragungspflicht gibt es dann nicht mehr!
Verschärfte Meldepflichten zum Transparenzregister
Ab dem 01. August 2021 wurde die bußgeldbewehrte Meldepflicht zum Transparenzregister auf sämtliche Gesellschaften ausgeweitet. Denjenigen, die bisher von einer Meldefiktion profitieren, bleibt eine von der Gesellschaftsform abhängige Übergangsfrist.Erfassung von Corona-Finanzhilfen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Corona-Finanzhilfen sind als steuerpflichtige Erträge im Jahresabschluss zu erfassen. Die Erfassung erfolgt in dem Geschäftsjahr, welches die relevanten Fördermonate umfasst, in vielen Fällen also bereits im Jahresabschluss 2020.Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?
Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Unternehmen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv zur Eintragung mitzuteilen.Transparenzregister: Grünes Licht für neue Transparenzvorschriften!
Kürzlich hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Das Gesetz führt zu einer weiteren Verschärfung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Das Gesetz tritt zum 1.1.2020 in Kraft.Transparenzregister wird öffentlich
BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. EU-GeldwäscherichtlinieFachgebiete
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