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Steuerberaterin Karin Stückmann-Küchler

Dipl.-Kfm.
Karin Stückmann-Küchler

Steuerberaterin, Partnerin

stueckmann-kuechler@stueckmann.de
+49 521 2993132

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Assistenz

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie groß die thematische Bandbreite im Beruf des Steuerberaters ist. Er begleitet Menschen und Gesellschaften nicht nur bei allen steuerlichen Verpflichtungen, sondern verhilft ihnen auch zu steuerlich günstigen Gestaltungen.

In meinem Bereich bin ich überwiegend für Familiengesellschaften zuständig. Dabei kümmere ich mich um die vielfältigen Belange der Gesellschaften sowie der Gesellschafter. Mein Tätigkeitsfeld reicht von der Betreuung bei Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen über die Beantwortung von Fragestellungen in verschiedenen Steuergebieten bis hin zu Nachfolgegestaltungen und deren Umsetzung. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Immobilienbewertung, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer (Einheitsbewertung).

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerliche Beratung von Familiengesellschaften und deren Gesellschaftern
  • Immobilienbesteuerung
  • Erbschaft-/Schenkungsteuerberatung
  • Betreuung von Family Offices

Vita:

  • Jahrgang 1965
  • Seit 1995 bei HLB Stückmann
  • Partnerin seit 1998
 
28. November 2023

Grundsteuerreform: Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirkt. Die Anzeige hat unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres zu erfolgen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.

 
02. September 2022

Grundsteuerreform – Aktueller Handlungsbedarf

Im Zuge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer künftig nicht mehr anhand der bisherigen Einheitswerte, sondern auf Basis neu ermittelter Grundstückswerte berechnet. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

 
09. März 2022

Aktuelles zur Grundsteuerreform

In Vorbereitung der Grundsteuerreform 2025 müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung neuer Grundstückswerte für die Grundsteuerberechnung abgeben. Die Beschaffung der dafür benötigten Daten kann bei komplexen Gebäuden sehr aufwändig sein.
 
18. Juni 2021

Verabschiedung Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz im Bundestag und Update zur Grundsteuerreform in NRW

Der Bundestag verabschiedete am 11.6.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, durch das die Regelungen zur Bewertung von Wohnimmobilien an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. NRW berechnet die Grundsteuerwerte künftig nach dem sog. Bundesmodell.

 
 

Fachgebiete

Steuerberatung

Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
 

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