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Steuerberaterin Karin Stückmann-Küchler

Dipl.-Kfm.
Karin Stückmann-Küchler

Steuerberaterin, Partnerin

stueckmann-kuechler@stueckmann.de
+49 521 2993132

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Assistenz

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie groß die thematische Bandbreite im Beruf des Steuerberaters ist. Er begleitet Menschen und Gesellschaften nicht nur bei allen steuerlichen Verpflichtungen, sondern verhilft ihnen auch zu steuerlich günstigen Gestaltungen.

In meinem Bereich bin ich überwiegend für Familiengesellschaften zuständig. Dabei kümmere ich mich um die vielfältigen Belange der Gesellschaften sowie der Gesellschafter. Mein Tätigkeitsfeld reicht von der Betreuung bei Steuererklärungen und der Begleitung von Betriebsprüfungen über die Beantwortung von Fragestellungen in verschiedenen Steuergebieten bis hin zu Nachfolgegestaltungen und deren Umsetzung. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Immobilienbewertung, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer (Einheitsbewertung).

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerliche Beratung von Familiengesellschaften und deren Gesellschaftern
  • Immobilienbesteuerung
  • Erbschaft-/Schenkungsteuerberatung
  • Betreuung von Family Offices

Vita:

  • Jahrgang 1965
  • Seit 1995 bei HLB Stückmann
  • Partnerin seit 1998
 
19. November 2024

Grundsteuer 2025 – langsam wird es ernst!

Nordrhein-Westfalen hat am 5.7.2024 ein eigenes Grundsteuergesetz beschlossen, das Immobilienbesitzern ermöglicht, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen. Zudem ermöglicht es den Kommunen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn-, Nichtwohn- und baureife Grundstücke festzulegen. Ziel ist es, eine ausgewogene Steuerlast sicherzustellen und baureife Grundstücke höher zu besteuern. Hierzu hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium steuerneutrale Hebesätze veröffentlicht, die den Kommunen als Anhaltspunkte bei den Beratungen über die Höhe der jeweiligen Hebesätze dienen sollen.

 
14. Oktober 2024

NRW führt neues Grundsteuergesetz ein: Wichtige Änderungen für Grundstückseigentümer

Das Land NRW hat ein eigenes Grundsteuergesetz am 05. Juli 2024 erlassen. Nunmehr wurde es veröffentlicht. Dieses Gesetz ergänzt das bundeseinheitliche Grundsteuergesetz und zwar im Wesentlichen um zwei wichtige Punkte.

 
27. August 2024

Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze in Nordrhein-Westfalen

Am 4.7.2024 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen ein Gesetz verabschiedet, das es den Kommunen ermöglicht, bis zum 30.6.2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn-, Nichtwohn- und baureife Grundstücke festzulegen. Diese Änderungen zielen darauf ab, eine ausgewogene Steuer­last sicherzustellen und baureife Grundstücke höher zu besteuern.

 
27. August 2024

Aktuelles zur Grundsteuer im Bundesmodell

Sind Eigentümer von Immobilien der Meinung, dass die neue Grundsteuer deutlich zu hoch ist, müssen sie die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen zu können. Dies entschied der Bundesfinanzhof am 27.5.2024. Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Übermaßverbot könne nur durch verfassungskonforme Auslegung oder durch eine Billigkeitsmaßnahme abgewendet werden.

 
17. Juni 2024

Neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs - Grundsteuer ab 2025 deutlich zu hoch?

In Einzelfällen sollen im Bundesmodell Immobilieneigentümer nachweisen können, dass der Marktwert der Immobilie deutlich unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt! Außerdem kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

 
21. Mai 2024

Grundsteuerreform: Rückwirkende Verlängerung der Abgabefrist von Änderungsanzeigen

Am 28.2.2024 haben sich die obersten Finanzbehörden der Bundesländer darauf geeinigt, dass die Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen bis zum 31.12.2024 verlängert wird. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur vorübergehend für Änderungen, die in den Jahren 2022 und 2023 eingetreten sind. Ab dem Feststellungszeitpunkt 1.1.2024 gilt dann wieder die Frist bis zum 31.1. des darauffolgenden Jahres.

 
28. November 2023

Grundsteuerreform: Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirkt. Die Anzeige hat unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres zu erfolgen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.

 
02. September 2022

Grundsteuerreform – Aktueller Handlungsbedarf

Im Zuge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer künftig nicht mehr anhand der bisherigen Einheitswerte, sondern auf Basis neu ermittelter Grundstückswerte berechnet. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

 
09. März 2022

Aktuelles zur Grundsteuerreform

In Vorbereitung der Grundsteuerreform 2025 müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung neuer Grundstückswerte für die Grundsteuerberechnung abgeben. Die Beschaffung der dafür benötigten Daten kann bei komplexen Gebäuden sehr aufwändig sein.
 
18. Juni 2021

Verabschiedung Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz im Bundestag und Update zur Grundsteuerreform in NRW

Der Bundestag verabschiedete am 11.6.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, durch das die Regelungen zur Bewertung von Wohnimmobilien an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. NRW berechnet die Grundsteuerwerte künftig nach dem sog. Bundesmodell.

 
 

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