Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerrechtliche Beratung international tätiger Konzerne
- Lohnsteuerberatung
Vita:
- Jahrgang 1984
- Seit 2007 bei HLB Stückmann
Stellplatzkosten bei der Firmenwagenbesteuerung
Stellplatzkosten gehören nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anmietung eines Stellplatzes dürfen daher den geldwerten Vorteil aus der privaten Firmenwagennutzung nicht mindern.
Die steuerfreie Aktivrente
Ab dem Jahr 2026 können Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei verdienen (sog. Aktivrente).
Neue Regeln zur Erstattung privater Stromkosten
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 11.11.2025 seine neue Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung von privat getragenen Stromkosten beim Laden von dienstlichen E-Fahrzeugen. Seit dem 1.1.2026 entfällt die bisherige Pauschale. Eine steuerfreie Erstattung ist dann nur noch mit nachgewiesenem Verbrauch oder mittels neuer Strompreispauschale möglich.
Verschärfung der Regelungen bei der Versteuerung von Betriebsveranstaltungen
Seit dem 1.1.2026 gelten strengere Regelungen bei der Versteuerung von Betriebsveranstaltungen. Eine Steuerpauschalierung mit 25 % Lohnsteuer ist nur noch zulässig, wenn die Veranstaltungen allen Arbeitnehmern des Betriebs oder Betriebsteils offenstehen.
Zulässigkeit des Widerrufs der privaten Pkw-Nutzung während der Freistellung
Arbeitgeber dürfen die Privatnutzung eines Dienstwagens während einer Freistellung nach Kündigung widerrufen, wenn dies vertraglich klar geregelt ist. Der Widerruf muss allerdings unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers erfolgen, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen.
Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pickups
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.1.2025 - III R 34/22
NWB StuB Nr. 16 vom 22.08.2025 Seite 623
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
Auch Veranstaltungen, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen, können eine Betriebsveranstaltung sein. Für diese kann zwar nicht der Freibetrag in Anspruch genommen werden, aber eine pauschale Lohnversteuerung mit anknüpfender Sozialversicherungsfreiheit ist möglich.
Widerruf einer unrichtigen A1-Bescheinigung
Sind die Angaben im Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung unrichtig oder verändern sich die Verhältnisse, kann die A1-Bescheinigung von Amts wegen widerrufen werden.
Keine Steuerpauschalierung für nicht genutzte VIP-Logen
Mietet ein Unternehmen eine VIP-Loge an und wird diese von Geschäftsfreunden sowie Arbeitnehmern genutzt, können die steuerpflichtigen Nutzungsvorteile vom Unternehmen pauschal versteuert werden. Eine Versteuerung unterbleibt, soweit die Plätze nachweislich nicht genutzt wurden.
Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid
Der Bundesfinanzhof hat am 15.6.2023 entschieden, dass Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Erteilung eines Summenbescheides keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.
Gesetzliche Pflegeversicherung mit Vergünstigungen für Eltern
Zum 1.7.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Deutschlandticket als Jobticket
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern das seit dem 1.5.2023 angebotene Deutschlandticket als Jobticket kostenlos oder vergünstigt überlassen oder die Anschaffungskosten des Arbeitnehmers bezuschussen. Es gelten die bisherigen Vorschriften zur Steuerbefreiung und Steuerpauschalierung für Jobtickets.
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 / Vergünstigungen für Eltern
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
BMF äußert sich zur Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Praxisprobleme im Schreiben vom 25.01.2023 ausführlich Stellung genommen.
Neue Lohnsteuer-Richtlinien
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt, die in der Neufassung grundlegend überarbeitet wurden. Bedeutende Änderungen gibt es u. a. bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums und den Regelungen bei einer Firmenwagengestellung. Die neuen Richtlinien sind ab dem 1.1.2023 anzuwenden.
Wegfall der eTIN zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 darf die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (sog. eTIN) zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verwendet werden. Hierzu ist zwingend die Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer erforderlich.
Fachgebiete
Umsatzsteuerberatung
Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Veranstaltungen
Dienstag, 08. Dezember 2026
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2026 - Online
In unserem Online-Seminar laden wir Sie herzlich ein, gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten die wichtigsten steuerlichen Neuerungen und Chancen zu beleuchten.
Mittwoch, 25. November 2026
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2026 - Präsenz
In unserer Präsenzveranstaltung laden wir Sie herzlich ein, gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten die wichtigsten steuerlichen Neuerungen und Chancen zu beleuchten.
Freitag, 20. Februar 2026
Lohnsteuer-Update 2026
Zum Ende des Jahres 2025 wurden seitens des Gesetzgebers noch lohnsteuerliche Neurungen und Änderungen beschlossen, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind. Zu den wichtigsten Themen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen.
Montag, 08. Dezember 2025
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2025 - Zusätzliche Veranstaltung als Online-Seminar Teil 1
Wie jedes Jahr freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam das Jahr abzurunden und die wichtigsten Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht in den Blick zu nehmen.Sprechen Sie mich an!
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Dipl.-Finanzw. (FH)
Cathlen BrüggeSteuerberaterin
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