Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerrechtliche Beratung international tätiger Konzerne
- Lohnsteuerberatung
Vita:
- Jahrgang 1984
- Seit 2007 bei HLB Stückmann
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
Auch Veranstaltungen, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen, können eine Betriebsveranstaltung sein. Für diese kann zwar nicht der Freibetrag in Anspruch genommen werden, aber eine pauschale Lohnversteuerung mit anknüpfender Sozialversicherungsfreiheit ist möglich.
Keine Steuerpauschalierung für nicht genutzte VIP-Logen
Mietet ein Unternehmen eine VIP-Loge an und wird diese von Geschäftsfreunden sowie Arbeitnehmern genutzt, können die steuerpflichtigen Nutzungsvorteile vom Unternehmen pauschal versteuert werden. Eine Versteuerung unterbleibt, soweit die Plätze nachweislich nicht genutzt wurden.
Widerruf einer unrichtigen A1-Bescheinigung
Sind die Angaben im Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung unrichtig oder verändern sich die Verhältnisse, kann die A1-Bescheinigung von Amts wegen widerrufen werden.
Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid
Der Bundesfinanzhof hat am 15.6.2023 entschieden, dass Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Erteilung eines Summenbescheides keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.
Gesetzliche Pflegeversicherung mit Vergünstigungen für Eltern
Zum 1.7.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Pkw-Nutzung durch Unternehmer und Mitunternehmer
NWB StuB 10/2023, S. 407- 415
Deutschlandticket als Jobticket
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern das seit dem 1.5.2023 angebotene Deutschlandticket als Jobticket kostenlos oder vergünstigt überlassen oder die Anschaffungskosten des Arbeitnehmers bezuschussen. Es gelten die bisherigen Vorschriften zur Steuerbefreiung und Steuerpauschalierung für Jobtickets.
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 / Vergünstigungen für Eltern
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
BMF äußert sich zur Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Praxisprobleme im Schreiben vom 25.01.2023 ausführlich Stellung genommen.
Wegfall der eTIN zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 darf die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (sog. eTIN) zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verwendet werden. Hierzu ist zwingend die Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer erforderlich.
Neue Lohnsteuer-Richtlinien
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt, die in der Neufassung grundlegend überarbeitet wurden. Bedeutende Änderungen gibt es u. a. bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums und den Regelungen bei einer Firmenwagengestellung. Die neuen Richtlinien sind ab dem 1.1.2023 anzuwenden.
Update: FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht
Die Finanzverwaltung nimmt Stellung zu den wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie.
Erleichterung bei der Umsatzsteuer auf die E-Bike-Überlassung an Arbeitnehmer
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung wurde nun auf Bundesebene einheitlich geregelt. Sowohl im Fall einer Entgeltumwandlung als auch bei einer zusätzlichen Überlassung ist die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nun mithilfe der 1%-Methode möglich.
Bauabzugsteuer bei in Anspruch genommenen Bauleistungen
Unternehmer, die Bauleistungen für ihr Unternehmen beziehen, sind grundsätzlich verpflichtet, bei der Bezahlung der Rechnung einen Steuerabzug von 15 % vorzunehmen und diesen Betrag an das Finanzamt des Leistungserbringers zu zahlen. Ausnahmen hiervon bestehen u.a. dann, wenn der Leistende eine Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Gewährung einer Energiepreispauschale
Zur Abmilderung der aus Energiepreiserhöhungen resultierenden Mehraufwendungen für Erwerbstätige, denen typischerweise Fahrtkosten entstehen, gewährt die Bundesregierung im Jahr 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 €. Dieser Betrag ist einkommensteuerpflichtig.
Unterstützung angestellter Ukraine-Flüchtlinge
Am 7.6.2022 hat das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erweitert. Dies betrifft insbesondere Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer zu Kriegsflüchtlingen geworden sind oder die Kriegsflüchtlinge in ihrem Unternehmen angestellt haben.
Die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn
NWB StuB Unternehmensteuern und Bilanzen Ausgabe 16/2022 vom 26.08.222, S. 608ff.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
Verschärfte Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen
Zum 1.1.2022 sind die Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen in Abgrenzung zu Geldleistungen deutlich verschärft worden. Hiervon betroffen sind insbesondere Gutscheine und Geldkarten. Die Finanzverwaltung hat die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften in einem am 15.3.2022 veröffentlichten BMF-Schreiben aktualisiert.Aktualisierung des BMF-Schreibens zur Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat ihr zusammenfassendes Schreiben zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer vom 4.4.2018 überarbeitet und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das neue BMF-Schreiben wurde am 3.3. 2022 veröffentlicht.Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Zuschüsse für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen. Bei der Pkw-Nutzung ist die Höhe der steuerbegünstigten Zuschüsse von der Anzahl der durchgeführten Fahrten abhängig. Für deren Berechnung ergeben sich ab dem Jahr 2022 zwingend zu beachtende Änderungen.Firmenwagen: Prognoseentscheidung bei Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung ab 2022
Die Finanzverwaltung ändert die vereinfachte Herangehensweise bei der pauschalen Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Arbeitgeber müssen eine Prognose über die Anzahl der Fahrten pro Woche durchführen. (BMF-Schreiben vom 18.11.2021, BStBl. I 2021, S. 2315)Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in der Personalabrechnung zum 01.01.2022
Jährlich werden Arbeitgeber mit neuen Anforderungen und geänderten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung konfrontiert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zum Jahresbeginn 2022 zusammengefasst.Firmenwagenbesteuerung bei Tätigkeit im Homeoffice
Nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein ist die 0,03%-Regelung auch für Monate mit ausschließlicher Homeoffice-Tätigkeit anzuwenden. Eine tagesgenaue Erfassung ist nach der 0,002%-Regelung möglich, allerdings nur bei ganzjähriger Anwendung.Umsatzsteuerfalle bei der E-Bike-Überlassung
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung gegen Verzicht auf einen Teil des Bruttolohns, bemisst sich die Umsatzsteuer nicht nach dem Wert aus der Anwendung der 1%-Regelung.Fortsetzung von Artikel aus Juli 2021 „Die Firmenwagengestellung in der Lohnabrechnung“
NWB StuB Heft 18/2021, S. 729-736Steuerliche Erleichterungen für Spenden an Flutopfer in 2021
In Reaktion auf die Hochwasser-Katastrophe 2021 in Deutschland hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 23. Juli 2021 steuerliche Erleichterungen eingeräumt. Viele andere Finanzministerien der Länder haben im Juli 2021 auch sogenannte Katastrophenerlasse mit gleichen oder ähnlichen Maßnahmen veröffentlicht.Die Firmenwagengestellung in der Lohnabrechnung
NWB StuB Ausgabe 13/2021 S. 529-536Betriebsveranstaltung: BFH bezieht "No-Show-Kosten" in die Versteuerung ein
Nehmen angemeldete Arbeitnehmer nicht an der Betriebsveranstaltung teil, dürfen die auf sie entfallenden Kosten (z.B. Menüpauschale) nicht aus den Gesamtkosten der Veranstaltung herausgerechnet werden. Für die Prüfung der Versteuerung einer Zuwendung an die Arbeitnehmer sind die Gesamtkosten auf die tatsächlichen Teilnehmer zu verteilen.Steuererklärung 2020: Darauf müssen Rentner achten - nw.de
Neue Westfälische, Online-Rubrik NW+ Steuertipps 2020Steuererklärung 2020: So profitieren Arbeitnehmer vom Homeoffice - nw.de
Neue Westfälische, Online-Rubrik NW+ Steuertipps 2020Kurzarbeit: Viele Arbeitnehmer müssen diesmal eine Steuerklärung machen - nw.de
Neue Westfälischen, Online-Rubrik NW+ Steuertipps 2020Steuererklärung 2020: Darauf sollten Familien mit Kindern achten - nw.de
Neue Westfälischen, Online-Rubrik NW+ Steuertipps 2020Gutscheine und Geldkarten werden künftig nur noch unter sehr engen Bedingungen als Sachbezüge anerkannt
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Gutscheine oder Geldkarten zur Verfügung stellen und diese weiterhin als Sachbezug behandeln wollen, müssen prüfen, ob die von ihnen genutzten Modelle die verschärften Bedingungen des § 8 EStG berücksichtigen. Aufgrund einer Übergangsfrist wird eine Anpassung noch bis spätestens 31.12.2021 akzeptiert.Reisekosten im Steuerrecht - das neue BMF Schreiben vom 25.11.2020
NWB StuB, 5/2021, S. 205-211Neuregelung der Besteuerung von Outplacement-Beratung
Die vom Arbeitgeber für einen ausscheidenden Arbeitnehmer übernommenen Outplacement-Beratungen sind rückwirkend ab dem Jahr 2020 lohnsteuerfrei.Homeoffice – wie kann es steuerlich optimal abgesetzt werden?
Es stellt sich die Frage, für wen sich die neue Homeoffice-Pauschale von EUR 5 am Tag wirklich lohnt und was im Zusammenspiel mit anderen Werbungskosten zu berücksichtigen ist.Jahressteuergesetz 2020 endgültig verabschiedet
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf sind die Einführung einer Homeoffice-Pauschale und die Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen bis Juni 2021.Auszahlung der Corona-Prämie im Jahr 2020
Die Corona-Prämie von bis zu EUR 1.500 bleibt unter Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt wird.Weihnachtspräsent anstatt Weihnachtsfeier?
Coronabedingt können in diesem Jahr Weihnachtsfeiern häufig nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Neben Überlegungen zu neuen, digitalen Formaten der Veranstaltungen rücken bei vielen Arbeitgebern klassische Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer wieder in den Fokus.Jahressteuergesetz 2020
Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht und der Bundesrat bereits umfangreiche Änderungsvorschläge formuliert hat, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.Das Forschungszulagengesetz: Überblick über die Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf
NWB StuB 9/2020, S. 337-339Corona-Sofortmaßnahmen: Pauschalierte Herabsetzung von bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen
Für von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die für das Jahr 2019 noch nicht veranlagt worden sind, besteht auf Basis des BMF-Schreibens vom 24. April 2020 die Möglichkeit die Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2019 zu beantragen, um kurzfristig Liquidität in Form von Steuererstattungen zu erhaltenGeplante Gesetzesänderung zur Gehaltsumwandlung
In dem am 16.1.2020 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente wird auch eine weitreichende Neuregelung im Bereich der Lohnsteuer vorgenommen. Diese betrifft eine Vielzahl von Lohn- und Gehaltsbestandteilen, die bisher nicht mit Sozialabgaben und Lohnsteuer belastet waren bzw. vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden.Arbeit auf Abruf als Risiko für die Anerkennung von Minijobs
Flexible Arbeitszeiten bzw. die Arbeit auf Abruf stellen in der Praxis ein willkommenes Instrument für den Einsatz von Arbeitnehmern je nach Bedarf des Arbeitgebers dar. Die Regeln hierfür haben sich geändert.Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets - Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 15.08.2019
NWB StuB 21/2019, S. 827 ff.Das Forschungszulagengesetz - Überblick über den Gesetzentwurf der Bundesregierung
StuB 13/2019, S. 501 ff.E-Bikes: Geldwerter Vorteil in Höhe von 1% der hälftigen unverbindlichen Preisempfehlung
Die Finanzbehörden der Länder haben in gleich lautenden Erlassen vom 13.3.2019 zur E-Bike-Überlassung Stellung genommen, auf die die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 37 EStG keine Anwendung findet. Betroffen sind insbesondere Entgeltumwandlungsgestaltungen.Fachgebiete
Umsatzsteuerberatung
Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Veranstaltungen
Mittwoch, 22. Mai 2024
Lohnsteuer-Update
Das verabschiedete Wachstumschancengesetz hat nicht alle vorteilhaften Änderungen mit sich gebracht, die im Gesetzesentwurf angedacht waren. Des Weiteren gibt es Neuerungen zum mobilen Arbeiten und möglichen Betriebsstättenproblematiken. Wir möchten Ihnen daher zu den aktuellen Entwicklungen ein Update geben.Sprechen Sie mich an!
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Dipl.-Finanzw. (FH)
Cathlen BrüggeSteuerberaterin
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