STEUERN
Wachstumschancengesetz:
Aktueller Stand
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es enthält wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf. Ziel der geplanten Neuregelungen ist es, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und Investitionen und Innovationen zu fördern.
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Die geplanten Neuregelungen sollen insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 15.12.2023 geplant.
Kein steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Der Bundesfinanzhof hat am 17.5.2023 entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen kein steuerliches Einlagekonto festzustellen ist.
Die neue Klimaschutz-Investitionsprämie
Das Bewusstsein für den Klimaschutz wächst und schlägt sich zunehmend in gesetzlichen Regelungen nieder. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 17.11.2023 soll daher ein Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz neu eingeführt werden. Damit sollen gezielte Anreize für Unternehmen geschaffen werden, verstärkt in klimafreundliche Technologien und Maßnahmen zu investieren.
Wachstumschancengesetz: Einschränkungen beim steuerlichen Zinsabzug
Die geplanten Änderungen bei der Zinsschrankenregelung durch das vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossene Wachstumschancengesetz stellen eine weitere Verschärfung der Rechtslage dar.
Wachstumschancengesetz: Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und der Körperschaftsteueroption
Mit dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz hatte der Gesetzgeber die Gelegenheit, zwei Instrumente zur Förderung der Eigenkapitalausstattung im deutschen Mittelstand attraktiver zu gestalten. Die Thesaurierungsbegünstigung wird für Gesellschafter von Personengesellschaften mit hohen Einkommensteuersätzen attraktiver, indem der Liquiditäts- und Steuerstundungsvorteil verbessert wird. Der Anwendungsbereich der Körperschaftsteueroption wird erweitert und die steuerneutrale Ausübung an einigen Stellen erleichtert.
RECHT
Verschärfte Aufklärungspflichten für Immobilienverkäufer
Immobilienverkäufer müssen Käufer ausreichend über anstehende Kosten informieren. Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 15.9.2023 klare Richtlinien für die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern festgelegt, wenn sie Käufern Zugang zu einem Datenraum mit Dokumenten und Informationen zur Immobilie gewähren.
Grundsteuerreform: Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirkt. Die Anzeige hat unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres zu erfolgen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.
Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzrechtsverstoß nur bei konkretem Schaden
Nach bisheriger Rechtsprechung mussten Arbeitgeber wiederholt Schadensersatz im fünfstelligen Bereich leisten, weil sie datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche nicht oder verspätet erfüllt hatten. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 4.5.2023 für Rechtsklarheit hinsichtlich der Anforderungen an einen ersatzfähigen immateriellen Schaden wegen Verstößen gegen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung gesorgt.
Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bringt zahlreiche Neuerungen im Personengesellschaftsrecht, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Akuter Handlungsbedarf besteht für Gesellschaften, die künftig bestimmte eingetragene Rechte erwerben bzw. veräußern wollen oder als Gesellschafter an Unternehmen beteiligt sind.
JAHRESABSCHLUSS
Inflationsbedingte Anhebung der Größenkriterien
Die Europäische Kommission hat den Vorschlag angenommen, die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften als Inflationsausgleich um 25 % anzuheben. Offen ist, ob diese Änderungen in Deutschland (erst) für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 oder bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 umgesetzt werden.
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten für Klimainvestitionen
Vor dem Hintergrund erheblicher zukünftiger klimabedingter Investitionen in den Gebäudebestand hat das Institut der Wirtschaftsprüfer die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten angepasst. Wesentliche Neuerung ist, dass Maßnahmen, die den Endenergieverbrauch des Gebäudes deutlich (30 %) senken, aktivierungspflichtig sind.
DIGITALISIERUNG
Anleitung zum Aufbau eines Business Continuity Managements
Der modernisierte BSI-Standard 200-4 bietet eine praxisnahe Anleitung, um im eigenen Unternehmen ein Business-Continuity-Management System aufzubauen und zu etablieren.