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Der Omnibus ist am Ziel: Änderungen zur CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Veröffentlicht: 25. März 2026
Von: Anna Margareta Gehrs, Meike Wörmann

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2026/470 am 26. Februar 2026 hat die EU die Überarbeitung der grundlegenden Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen.

 

Anwendungsbereich deutlich reduziert

Kernpunkt ist der deutlich eingeschränkte Kreis berichtspflichtiger Unternehmen. Künftig müssen nur noch Unternehmen berichten, die

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und
  • über 450 Mio. Euro Umsatz erzielen.

Damit reduziert sich der ursprüngliche Umfang der CSRD erheblich. Ergänzend wurden Befreiungsregelungen erweitert – etwa für Finanzholdings mit stark unterschiedlichen Tochtergesellschaften oder für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Zudem erhielten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, nationale Unternehmen bereits für die Berichtsjahre 2025 und 2026 von der Berichterstattung zu befreien, sofern sie unter die neuen Schwellenwerte fallen.

Neuer „Value Chain Cap“ schützt kleinere Zulieferer

Besonders relevant für viele mittelständische Betriebe: Unternehmen die nicht unmittelbar unter die CSRD fallen, aber Bestandteil einer Lieferkette von unmittelbar verpflichteten Unternehmen sind, dürfen künftig Informationen verweigern, die über einen geplanten freiwilligen Standard hinausgehen. Damit sollen kleinere Zulieferer vor übermäßigen Anforderungen geschützt werden.

ESRS werden überarbeitet – weniger Vorgaben, mehr Fokus

Die EU arbeitet parallel an der Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards (ESRS). Ziel ist es, Berichte schlanker und praxisnäher zu gestalten. Der technische Entwurf enthält unter anderem:

  • stärkere Betonung der Wesentlichkeit – weniger Pflichtangaben, mehr Fokus auf das, was für das Unternehmen wirklich relevant ist,
  • vereinfachte Dokumentationsanforderungen,
  • stärkere Orientierung an internationalen Standards (v. a. ISSB),
  • Möglichkeit, stärker auf indirekte Daten aus der Wertschöpfungskette zurückzugreifen,
  • angekündigte Reduktion der Datenpunkte um rund 60 %.

Die finale Fassung der ESRS wird Mitte 2026 erwartet – mit voraussichtlich kurzer Konsultationsphase.

Taxonomie: Änderungen stehen an

Auch die EU‑Taxonomieverordnung bleibt in Bewegung. Neue delegierte Verordnungen bringen:

  • überarbeitete Schwellenwerte für einzelne Kennzahlen,
  • verschlankte Meldebögen,
  • laufende Überarbeitungen der technischen Bewertungskriterien.

Prüfung: Nur noch „Limited Assurance“ geplant

Ein deutlicher Paradigmenwechsel betrifft die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte: Die EU hat entschieden, dass es keinen Übergang zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) geben wird. Stattdessen bleibt es bei der „Limited Assurance“. Bis 2027 soll ein europäischer Prüfungsstandard feststehen.

FAZIT

Die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland steht weiterhin aus. Bis zur finalen Gesetzgebung bleiben viele Fragen offen. Dennoch zeichnen sich Trends ab: Die EU will die Berichterstattung konzentrieren, vereinfachen und international anschlussfähig machen.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachhaltigkeitsberatung

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993176

Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993340