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EU-Kommission schlägt deutliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Veröffentlicht: 27. Februar 2025
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Die diversen Regularien aus dem EU Green Deal wie die CSRD oder die EU-Taxonomie stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit will die EU-Kommission nun diverse Maßnahmen entschärfen und vereinfachen.

 

Die Reform der nichtfinanziellen Berichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung stellt für die nach aktueller Ausgestaltung der Richtlinie betroffenen Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Ursächlich hierfür ist, dass erstmalig der Kreis der Verpflichteten durch Anlehnung an die Größenklassen des HGB enorm ausgeweitet wurde und die Offenlegungspflichten sehr umfangreich sowie mit einem hohen Detailierungsgrad ausgestaltet sind. Die Erfüllung der Anforderungen bindet aufgrund der Vielzahl völlig neuer Themen und Inhalte bei den betroffenen Unternehmen in der Regel in nennenswertem Umfang zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten, was seit Verabschiedung der CSRD erhebliche Kritik ausgelöst hat.  

Im Zuge ihres Vorhabens zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union hatte die EU-Kommission Anpassungen an den gegenwärtigen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt und nun veröffentlicht. Das sog. Omnibus-Paket sieht umfangreiche Erleichterungen bei den Berichtspflichten aus der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) vor. Die wichtigsten Erkenntnisse aus den vorgeschlagenen Änderungen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst. Das Omnibus-Paket sowie die Q&A hierzu finden Sie hier.

Verschiebung der Anwendungsfristen um zwei Jahre

Große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) müssen nach bisheriger EU-Rechtslage erstmalig für die Geschäftsjahre 2025 bzw. 2028 einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil ihres Lageberichts aufstellen. Diese Frist soll um zwei Jahre verschoben werden.

Einführung einer neuen Arbeitnehmerschwelle

Unternehmen sollen abweichend von den aktuellen Regelungen künftig unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung nur dann der Berichtspflicht unterliegen, wenn sie folgende Schwellenwerte überschreiten:

  • Mind. 1.000 Beschäftigte und
  • entweder mind. 25 Mio. EUR Bilanzsumme
  • oder mind. 50 Mio. EUR Umsatzerlöse.

Die Arbeitnehmerschwelle ist somit stets relevant und wird damit zum zentralen Kriterium erhoben. Die bisherige Betrachtungsweise, nach der für eine Berichterstattungspflicht zwei von drei Größenkriterien für große Gesellschaften erfüllt sein müssen, wobei es keine Rolle spielte, ob die Mitarbeiterzahl dazu gehörte, soll keine Anwendung mehr finden.

Eigene Umsatzschwelle für das EU-Taxonomiereporting

Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung sollen nur gemacht werden müssen, sofern das Unternehmen vom neuen CSRD-Anwenderkreis erfasst ist und zusätzlich mehr als 450 Mio. EUR Umsatz erwirtschaftet. Unterhalb dieses Schwellenwertes bleiben die Angaben freiwillig.

Des Weiteren enthält das Paket u.a. Anpassungen zur Prüfung (die zunächst ausschließlich mit begrenzter Sicherheit erfolgen soll), zu sektorspezifischen Standards (deren Entwicklung bis auf Weiteres verschoben werden soll) sowie zum Umfang der ESRS-Datenpunkte (welche signifikant reduziert werden sollen).

Bei der Freude über diese sehr grundlegenden und für die bislang betroffenen Unternehmen ausgesprochen hilfreichen Änderungen darf nicht übersehen werden, dass es sich bei dem am 26.2.2025 veröffentlichten Omnibus-Paket lediglich um einen ersten Entwurf zur Gesetzesänderung handelt. Es ist auf jeden Fall zu hoffen, dass eine Vielzahl der Vorschläge Eingang in das weitere Gesetzgebungsverfahren im EU-Parlament und EU-Rat finden wird, dieses Gesetzgebungsverfahren muss aber nunmehr erst angestoßen werden und kann im Zweifel mehrere Monate dauern.  Zudem ist die CSRD-Richtlinie nach wie vor noch in deutsches Recht umzusetzen.

Aktuell lässt sich leider nicht absehen, ob, wann und in welchem Umfang in den durchzuführenden Trilog-Gesprächen (Kommission, Parlament und Rat) an den genannten Richtlinien und Verordnungen Änderungen vorgenommen werden. Hierdurch entsteht eine erhebliche, weitere Unsicherheit für die Unternehmen.

Es kann daher leider keine pauschale Empfehlung ausgesprochen werden, ob aktuell bereits laufende Projekte zunächst vollständig „auf Eis“ gelegt, ggfs. mit geringerer Intensität fortgeführt oder wie geplant konsequent zu Ende gebracht werden sollten. Die Entscheidung hängt vom bereits erreichten Bearbeitungsstand und von den verfügbaren, insbesondere auch personellen Kapazitäten im Unternehmen, aber auch davon ab, ob das Unternehmen unabhängig von einer eventuell deutlichen Entschärfung der Regelungen sowie des Anwenderkreises z.B. eine freiwillige Berichterstattung anstrebt.

Gerne stehen wir in den nächsten Tagen zu einem diesbezüglichen Austausch und zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bzgl. des in Ihrem Unternehmen begonnenen Projektes zur Verfügung.

Wir werden Sie des Weiteren auf jeden Fall bzgl. der weiteren Entwicklungen zeitnah informieren.

Die veröffentlichten Änderungsvorschläge der EU-Kommission möchten wir Ihnen in einem Online-Seminar: Update Nachhaltigkeitsberichterstattung – Pläne der EU-Kommission zu CSRD & Co. am 4. März 2025 näherbringen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Fazit

Die Initiative der EU-Kommission könnte weitreichende Konsequenzen für Unternehmen haben, da diese ggf. nicht mehr durch die CSRD direkt bzw. erst mit zeitlicher Verzögerung von den Berichterstattungspflichten betroffen sein könnten.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachhaltigkeitsberatung

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177