Vorläufige Einigung im Trilog zu CSRD und CSDDD
Veröffentlicht: 10. Dezember 2025
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Meike Wörmann
Der persönliche Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird wesentlich verkleinert.
Die Reform der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu den besonderen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wurde im Februar 2025 durch die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission eingeleitet.
Aufgrund unterschiedlicher Positionen der anderen gesetzgebenden Organe der EU zu diesen Vorschlägen waren sog. Trilog-Verhandlungen notwendig geworden. Insbesondere die Ausgestaltung der Schwellenwerte zur Ermittlung des Anwenderkreises stand zur Diskussion.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) sowie der Rat der EU haben nun eine vorläufige Einigung erzielt. Demnach sollen für die Anwendung der CSRD und der CSDDD folgende Schwellenwerte gelten:
- CSRD: Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Umsatz
- CSDDD: Mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz
Der Vorschlag der EU-Kommission sah zunächst eine Beschäftigtenschwelle von 1.000 vor, während zusätzlich mehr als 50 Mio. € Umsatz oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. € ausgewiesen werden muss. Demnach geht der jetzige Kompromiss des Parlaments und des Rates über die Initiative der Kommission hinaus und wird den Anwenderkreis nochmals deutlich verkleinern.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Rechtsausschuss und im Anschluss das EU-Parlament als Ganzes den Kompromiss annimmt. Dies soll noch in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2025 erfolgen.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin