EFRAG finalisiert ESRS-Unterstützungshilfen
Veröffentlicht: 3. Juni 2024
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Obwohl die sogenannten Implementation Guidances keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, werden aus ihnen die Motive des Standardsetters EFRAG beim Verfassen der ESRS deutlich.
Die EFRAG war als durch die EU-Kommission beauftragtes Expertengremium maßgeblich bei der Entwicklung der ESRS beteiligt. Ihre weiteren Aufgaben bestehen unter anderem darin, die Implementierung der ESRS für Erstanwender zu erleichtern. Hierzu hat sie nun die zuvor zur Konsultation veröffentlichten Leitfäden und Interpretationshilfen finalisiert. Die Implementation Guidances enthalten Erläuterungen zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Wertschöpfungskette sowie eine vollständige Liste aller im Set 1 der ESRS geforderten Datenpunkte.
Zudem bietet die EFRAG über ihre ESRS Implementation Q&A Platform einen Kanal an, um Fragestellungen hinsichtlich der Implementierung der Standards an das Expertengremium zu richten. Nachdem bereits in zwei Zwischenberichten eingereichte Fragen beantwortet wurden, hat das Gremium nun in einem konsolidierten Katalog ihre bisherigen Antworten und neue Erläuterungen zu insgesamt 68 Fragestellungen zusammengefasst.
FAZIT
Anhand der umfangreichen Leitfäden und Fragenkataloge wird die Komplexität der Thematik erneut deutlich, sodass sich Unternehmen frühzeitig mit den ESRS befassen sollten. Die Implementation Guidances und die Q&A Platform der EFRAG können Unternehmen insbesondere bei der erstmaligen Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wertvolle Unterstützung geben.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
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