Trilog-Verhandlungen für Reform der Nachhaltigkeitspflichten gestartet
Veröffentlicht: 4. Dezember 2025
Von:
Anna Margareta Gehrs
Die gesetzgebenden Organe der EU haben ihre Verhandlungspositionen klar gemacht. Schwerpunkt der Diskussionen dürfte die Ausgestaltung des Anwenderkreises sein.
Die drei EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament verfolgen beim Omnibus-Vorhaben die Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung (insbesondere CSRD und CSDDD) und das gemeinsame Ziel, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Nachdem die EU-Kommission bereits im Februar 2025 den Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der Berichterstattung und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einbrachte, hat der Rat seine Position im Juni mitgeteilt. Diese unterstützen die Vorschläge der Kommission im Wesentlichen. Zuletzt hat nunmehr das EU-Parlament seine Verhandlungsposition nach schwierigen Verhandlungen bekanntgegeben. Die im Detail unterschiedlichen Positionen sind nun Teil des sog. Trilog-Verfahrens, welches am 18. November startete. Zielsetzung ist die Konsensfindung bis spätestens Mitte Dezember 2025, um schnellstmöglich Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.
Es wird erwartet, dass die Ausgestaltung der Schwellenwerte für den persönlichen Anwendungsbereich, der Umgang mit Haftungsfragen bei Verstößen von Sorgfaltspflichten sowie die Pflicht zu Klimatransitionsplänen Schwerpunkte der Verhandlungen sein werden.
Im Fokus von Unternehmen dürfte insbesondere die Frage der Höhe der Schwellenwerte stehen, da diese maßgebend dafür sind, ob Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten bestehen. Sollten die maximalen Forderungen des Parlamentes mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 1.750 und Umsätzen von mehr als 450 Mio. €. zur Anwendung kommen, würde der Teilnehmerkreis deutlich verringert.
Die Positionen von Kommission, Rat und Parlament bzgl. der Kriterien für die Entstehung einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stimmen zum Teil überein, liegen zum Teil aber auch deutlich auseinander, wie dem nachfolgenden Schaubild zu entnehmen ist. Ob und auf welche Kriterien sich die beteiligten Gremien im Rahmen des Trilog-Verfahrens einigen werden, lässt sich aktuell nicht einschätzen.
| bisher | EU-Kommission | EU-Rat | EU-Parlament |
|---|---|---|---|
| Zwei von drei Kriterien werden erfüllt: > 250 Beschäftigte > 50 Mio. € Umsatz > 25 Mio. € Bilanzsumme |
> 1.000 Beschäftigte und > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme |
> 1.000 Beschäftigte und > 450 Mio. € Umsatz |
> 1.750 Beschäftigte und > 450 Mio. € Umsatz |
Die CSRD ist in ihrer bisherigen Form noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung antizipiert zwar die Vorschläge der EU-Kommission, aufgrund des laufenden Trilog-Verfahrens ist jedoch davon auszugehend, dass sich in der finalen Umsetzung noch Änderungen ergeben werden. Mögliche weitere Änderungen sollen ebenfalls unmittelbar in das nationale Gesetz einfließen. Wann das allerdings geschehen wird, und ob das CSRD-Umsetzungsgesetz, wie eigentlich von der Regierung beabsichtigt, noch im Jahr 2025 in Kraft treten wird ist sehr fraglich bzw. nach heutigem Zeitplan voraussichtlich nicht mehr zu realisieren.
Hinsichtlich der CSDDD schlägt die EU-Kommission eine Anhebung der Schwellenwerte auf > 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. € Umsatz vor. Außerdem wird über eine Verschiebung der erstmaligen Anwendung um ein (EU-Kommission) bzw. zwei Jahre (EU-Rat und EU-Parlament) diskutiert. Bislang sind Unternehmen zu besonderen Pflichten in ihrer Lieferkette verpflichtet, sofern sie mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Umsatz aufweisen.
Fazit
Die fehlende nationale Gesetzgebung sowie die hohe Dynamik auf europäischer Ebene erzeugt unverändert hohe Rechtsunsicherheit. Insbesondere größere Unternehmen nahe der diskutierten Schwellenwerte sollten das aktuelle Geschehen genau verfolgen und sich auf verschiedenste Szenarien vorbereiten, wobei allerdings die zeitliche Verschiebung nahezu sicher ist. Für börsennotierte, große Einheiten besteht dagegen unverändert die massive Unsicherheit, ob für das Geschäftsjahr 2025 eventuell doch schon die neuen Berichterstattungspflichten geltend, wenn die Wahrscheinlichkeit sich aber durch die noch laufenden Trilog-Verhandlungen nennenswert verringert hat.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin