B. ESRS S1 bis S4 – Soziale Belange
Veröffentlicht: 22. März 2024
aus
Rundschreiben Nachhaltigkeit 3-2024
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Gemäß der CSRD müssen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Themenkomplex „Soziales“ insbesondere Informationen über Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte gemacht werden. Anders als bei den Umweltinformationen knüpfen die Sozialfaktoren nicht direkt an Vorgaben einer EU-Taxonomie-VO an, da eine EU-Sozial-Taxonomie zwar in Arbeit ist, aber bislang noch nicht vorliegt.
Für die S-Standards wurde eine stakeholderorientierte Struktur gewählt. Dementsprechend gliedern sich die S-Standards nach den in der Übersicht auf der folgenden Seite genannten vier Gruppen auf.
Die einzelnen Standards sind weitestgehend gleichartig aufgebaut und enthalten, abgesehen von einzelnen Schlüsselbegriffen, z. T. deckungsgleiche Ausführungen. Insbesondere auf Ebene der Unter-Unterthemen sind weitgehend dieselben Themen von den einzelnen Standards abgedeckt. Umgekehrt können einzelne Personengruppen auch unter mehrere der unterschiedlichen Stakeholder-Kategorien fallen und damit Gegenstand einer Berichterstattung nach mehreren dieser ESRS werden.
ESRS S1 bis S4
Während ESRS S1 bereits sämtliche Angabebereiche und eine Vielzahl von Parametern benennt, die die Nachhaltigkeitsaspekte adressieren, fehlen in ESRS S2 bis S4 die Parameter vollständig. Diese sollen erst in einem späteren Set der ESRS veröffentlicht oder als Bestandteil von sektorspezifischen ESRS eingeführt werden. Solange also keine allgemeinen Vorgaben zu Parametern vorliegen, muss das Unternehmen selbst die seines Erachtens wesentlichen Parameter identifizieren und diese in die Berichterstattung aufnehmen.
Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW
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