Rundschreiben

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Nachhaltigkeit 3-2024

    ESRS „SOZIALE BELANGE“ UND „GOVERNANCE“

    A. Themenstandards „Soziale Belange“ (ESRS S1 bis S4) und „Governance“ (ESRS G1)

    Bei den Standards ESRS S1 bis S4 und ESRS G1 handelt es sich um die themenbezogenen Standards für die Bereiche „Soziale Belange“ und „Unternehmensführung“.

     
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    B. ESRS S1 bis S4 – Soziale Belange

    Gemäß der CSRD müssen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Themenkomplex „Soziales“ insbesondere Informationen über Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte gemacht werden. Anders als bei den Umwelt­informationen knüpfen die Sozialfaktoren nicht direkt an Vorgaben einer EU-Taxonomie-VO an, da eine EU-Sozial-Taxonomie zwar in Arbeit ist, aber bislang noch nicht vorliegt.

     
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    C. ESRS S1 – Eigene Belegschaft

    Die in ESRS S1 festgelegten Angabepflichten sollen es den Nutzern der Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen, die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens auf die eigene Belegschaft zu verstehen. Gleichzeitig sollen sie aber auch die sich für das Unternehmen in dem Kontext ergebenden Chancen und Risiken erkennen können.

     
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    D. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

    Die Themen des ESRS S2 entsprechen inhaltlich denen des zuvor dargestellten ESRS S1, betreffen aber einen anderen Personenkreis. Während es in ESRS S1 um die unmittelbar für das Unternehmen tätigen Personen geht, werden in ESRS S2 die Angabe­pflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressiert.

     
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    E. ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

    Der Standard ESRS S3 adressiert Anzeigepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens.

     
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    F. ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

    Dieser Standard soll es dem Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch im Rahmen seiner Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen zu verstehen.

     
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    G. ESRS G1 Governance-Standard

    Neben den E- und S-Standards enthält die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung auch einen Standard zur Governance-Berichterstattung. Auf Basis diese G-Standards sind Angaben zum Geschäftsgebaren zu machen. Wie die E- und S-Standards enthält dieser Standard ergänzende Angaben zu bereits in ESRS 2 geforderten Angabepflichten, aber auch über den ESRS 2 hinausgehende Angaben.

     
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