Themenfelder

F. ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Veröffentlicht: 22. März 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 3-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Dieser Standard soll es dem Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch im Rahmen seiner Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen zu verstehen. Darunter sind auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Konsumenten seiner Produkte und/oder Dienstleistungen in Form wesentlicher positiver und negativer tatsächlicher oder potenzieller Auswirkungen zu erfassen. Des Weiteren sind die finanziellen Auswirkungen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf Konsumenten ergeben, zu nennen.

 

1. Governance und Organisation

Hier sind grundsätzlich die Angaben gemäß ESRS 2 zu machen. Zusätzliche eigene Angabepflichten resultieren aus ESRS S4 nicht.

2. Strategie und Geschäftsmodel

Konsumenten sind eine der wesentlichen Interessengruppen, weshalb deren Einbeziehung eine große Bedeutung für die transparente Gestaltung des Unternehmensansatzes darstellt. Daher muss das Unternehmen gemäß ESRS 22.43 offenlegen, wie die Ansichten, Interessen und Rechte seiner Konsumenten, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, die Grundlage für die Ausrichtung seiner Strategie und seines Geschäftsmodells bilden.

Das Unternehmen hat gemäß ESRS 2 SBM-3 offenzulegen, wie die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf seine Konsumenten mit der Strategie und dem Geschäftsmodell zusammenhängen. Des Weiteren werden die Beziehung zwischen den wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben, sowie die Strategie und das Geschäftsmodell dargestellt. Zudem muss eine Angabe darüber gemacht werden, ob alle Konsumenten in die Offenlegung einbezogen und Informationen über die Art der Auswirkungen und die potenziellen Chancen und Risiken bereitgestellt werden.

3. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Das Unternehmen hat in Anlehnung an den ESRS 2 MDR-P zu erläutern, inwiefern es über Konzepte/Richtlinien zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf Konsumenten sowie über Strategien zur Bewältigung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen verfügt. Hierbei ist zu beschreiben, wie relevant die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, einschließlich der Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, sind. Die Angaben des Unternehmens konzentrieren sich auf Aspekte, die für die Achtung der Menschenrechte, die Einbeziehung der Konsumenten sowie die Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen, wichtig sind.

Das Unternehmen hat anzugeben, ob und wie es im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht Konsumenten in den Entscheidungsprozess einbindet. Dabei soll es Informationen bereitstellen, wie die Interaktion mit den Konsumenten stattfindet, wer die Verantwortung trägt und ob die Interaktion effektiv ist. Besonders schutzbedürftige Konsumenten, wie z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung, sollen bei der Darstellung berücksichtigt werden. Wenn das Unternehmen über keine allgemeinen Verfahren verfügt, um diese Angabe zu machen, ist stattdessen diese Information zu veröffentlichen.

Das Unternehmen zeigt die Möglichkeiten auf, wie Konsumenten direkt mit dem Unternehmen kommunizieren können und wie die Kanäle unterstützt werden, um zu verdeutlichen, wie die Anliegen verfolgt und die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt wird. Sofern entsprechende Informationen im Rahmen der Angaben gemäß ESRS G1-1 angegeben werden, kann das Unternehmen auf diese Informationen verweisen.

Das Unternehmen soll in Anlehnung an den ESRS 2 MDR-T offenlegen, wie es mit Auswirkungen auf Konsumenten umgeht, Chancen nutzt und Risiken managt. In diese Berichterstattung sind Erläuterungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung negativer und zur Förderung positiver Auswirkungen auf Konsumenten aufzunehmen. Des Weiteren soll dargelegt werden, wie Chancen im Zusammenhang mit Konsumenten genutzt und Risiken minimiert werden können. Darüber hinaus soll auch dargelegt werden, wie negative Auswirkungen auf Konsumenten vermieden werden können und ob schwerwiegende Menschenrechtsprobleme gemeldet wurden.

4. Parameter und Ziele

Das Unternehmen hat die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf die Verringerung negativer Auswirkungen, die Förderung positiver Auswirkungen und das Management wesentlicher Auswirkungen und Chancen für die Konsumenten festgelegt hat. Das Ziel dabei ist, eine höhere Transparenz zu ermöglichen, wie das Unternehmen seine Bemühungen zur Verbesserung der Situation betroffener Konsumenten plant, umsetzt und überwacht.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>, Partnerin

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>

+49 521 29934177

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

ESRS S1–S4 Sozialstandards und G1 Governance

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 3-2024

Veröffentlicht: 4. März 2024

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