Sebastian Behrens, B.Sc.
Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
behrens@stueckmann.de
+49 521 29934177
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Jahres- und Konzernabschlussprüfungen von Personen- und Kapitalgesellschaften
- (steuerliche) Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschaftern
Vita:
- Jahrgang 1989
- seit 2023 bei HLB Stückmann
Welche Folgen hat die verspätete Umsetzung der CSRD in deutsches Recht?
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht lässt weiterhin auf sich warten. Falls die Umsetzung nicht bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wird, gilt der aktuelle Rechtsstand, selbst wenn er der EU-Richtlinie widerspricht.
Neue Meldepflichten für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten
Das Einwegkunststofffondsgesetz vom 11.5.2023 verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten dazu, sich an den Kosten der Abfallbewirtschaftung zu beteiligen. Hierfür wird eine Einwegkunststoffabgabe eingeführt, die dazu dient, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu unterstützen.
Bundesregierung bringt CSRD-Umsetzungsgesetz auf den Weg
Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes sorgt für mehr Klarheit bei der künftigen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Wir stellen die wichtigsten Inhalte vor.
Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Meldepflichten für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten
Das EWKFondsG ist im Mai 2023 verkündet worden, um die Auswirkungen von Einwegkunststoffprodukten auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu mindern. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Gesetz, und welche Auswirkungen hat es auf die Hersteller solcher Produkte?
EFRAG finalisiert ESRS-Unterstützungshilfen
Das Expertengremium hat wichtige Leitfäden und Hilfen für die erstmalige Berichterstattung nach den ESRS veröffentlicht.
BMJ veröffentlicht Referentenentwurf für die Umsetzung der CSRD in nationale Gesetzgebung
Bis zum Sommer 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die CSRD in nationale Gesetze überführt haben. Heiß erwartet wurde daher der Umgang der Bundesregierung mit der EU-Richtlinie. Der Referentenentwurf schafft nun Klarheit.
IDW veröffentlicht Entwürfe zu ESRS-Modulverlautbarungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich erstmals in Form von Modulverlautbarungen zur Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geäußert.
ESRS S1–S4 Sozialstandards und G1 Governance
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
ESRS E1– E5 Umweltstandards
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
Update zur Arbeit der EFRAG
Das europäische Expertengremium EFRAG arbeitet im Auftrag der EU-Kommission weiter an der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir geben einen aktuellen Überblick.
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit dem themenübergreifenden Standard ESRS 2. ESRS 2 ist von allen Unternehmen unabhängig von ihren Tätigkeitsbereichen (sektorunabhängig) und für alle Nachhaltigkeitsthemen unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse anzuwenden. Er verlangt allgemeine Angaben zum Verständnis des Unternehmenskontextes und deckt die zuvor erläuterten Berichterstattungsbereiche GOV, SBM, IRO und MT ab.
ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
ESRS, CSDDD und Co. – EU-Initiativen machen weitere Fortschritte
Kurz vor dem Jahreswechsel nehmen Maßnahmen der Europäischen Kommission im Rahmen der nachhaltigen Transformation weiter Gestalt an. Unternehmen müssen sich unter anderem auf umfangreichere Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette einstellen. Die EFRAG leistet derweil Unterstützung bei der Implementierung der ESRS.
EU-Taxonomie: Delegierte Rechtsakte zu den Umweltzielen 3 bis 6 final veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU wurden am 21. November 2023 zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Sie enthalten unter anderem die technischen Bewertungskriterien für die verbleibenden Umweltziele 3 bis 6.
Hohe Dynamik in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission reformiert die nicht-finanzielle Berichterstattung grundlegend. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen.
Stakeholder Request Mechanism für die EU-Taxonomie in Betrieb genommen
Die Ausgestaltung der EU-Taxonomie unterliegt ständiger Dynamik. Über eine neue Plattform sollen nun Stakeholder in den Prozess eingebunden werden.
Anhebung der Größenmerkmale nach HGB in Aussicht
Inflationsbedingt will die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Einteilung von Unternehmen in Größenklassen anpassen.
EU-Taxonomie
Angaben gemäß EU-Taxonomie sind zwingender Bestandteil der sog. nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289b Handelsgesetzbuch (HGB). Die aktuelle Berichterstattungspflicht betrifft große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
EU-Kommission veröffentlicht finales Standard-Set für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Berichtsstandards anzuwenden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie ergänzen die sehr abstrakt gehaltene CSRD und wurden nach mehreren Entwurfsversionen nunmehr am 31.7.2023 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Damit können die Unternehmen nun in die konkrete Umsetzung einsteigen.
Neue Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Wer bislang davon ausgegangen ist, dass die deutschen Regelungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für betroffene Unternehmen eine nennenswerte Belastung sein können, wird bei den geplanten Regelungen auf Ebene der Europäischen Union mit deutlich schärferen und vor allem umfassenderen Pflichten konfrontiert. Die EU erwartet von der Umsetzung positive Impulse hinsichtlich der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deal ist.
EU-Entwaldungsverordnung in Kraft getreten
Anbieter bestimmter Warengruppen sind künftig mit umfangreichen Compliance-Pflichten hinsichtlich der Herkunft ihrer Produkte konfrontiert.Erleichterungen im ESG-Reporting in Aussicht
Die EU-Kommission schwächt die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsthemen deutlich ab. Grund zum Ausruhen gibt es deshalb für betroffene Unternehmen jedoch nicht.
EU-Parlament stimmt für schärfere Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Das EU-Lieferkettengesetz fordert für einen größeren Anwenderkreis mehr Transparenzpflichten im unternehmerischen Wertschöpfungsprozess – inklusive einer Haftung bei Verstößen.
Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Nachhaltigkeitsberatung
Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist in aller Munde. Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Jedoch sollen künftig nicht nur klimabezogene Faktoren in die unternehmerische Entscheidungsfindung Einzug halten.