Besteuerung von Kryptowerten
Veröffentlicht: 26. August 2025
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2025
Von:
Sebastian Brinkmann,
Philipp Beisner
Das Bundesfinanzministerium hat am 6.3.2025 die steuerliche Behandlung von Kryptowerten neu geregelt. Für Privatpersonen ergeben sich daraus erweiterte Nachweispflichten, strengere Vorgaben bei Staking und Lending sowie ein erhöhtes Risiko von Steuerschätzungen bei unvollständiger Dokumentation.
Immer mehr Menschen in Deutschland investieren in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Solana. Mit dem neuen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6.3.2025 gelten ab dem Steuerjahr 2025 deutlich verschärfte Anforderungen an die steuerliche Behandlung dieser digitalen Vermögenswerte.
Wer Kryptowährungen handelt, tauscht oder nutzt (z. B. für Staking oder Lending), muss künftig sämtliche Transaktionen vollständig dokumentieren. Dazu gehören der Zeitpunkt der Transaktion, die Art und Menge der Coins, der Kurswert in Euro, die WalletAdresse oder Handelsplattform, die Transaktionsgebühren sowie die verwendete Bewertungsmethode (z. B. FIFO oder Einzelbetrachtung). Fehlen diese Angaben, darf die Finanzverwaltung die Gewinne schätzen – in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen.
Einnahmen aus Staking, Lending oder Airdrops gelten als steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Neu ist, dass auch nicht eingelöste („claimbare“) Staking Rewards spätestens zum Jahresende als zugeflossen gelten und versteuert werden müssen. Zudem sieht die Finanzverwaltung bei bestimmten Vorgängen die Verlängerung der Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre vor. Gewinne bleiben dann nur bei entsprechend langer Haltedauer steuerfrei. Für Payment Token gelten jedoch Ausnahmen.
Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 €. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Analog zu Gewinnen sind auch Verluste, die innerhalb der Spekulationsfrist realisiert werden, steuerlich relevant und können mit Gewinnen verrechnet werden.
Es ist äußerst wichtig, eine vollständige Transaktionsübersicht zu führen. Tools wie CoinTracking oder Blockpit können hierbei behilflich sein. Zudem sollten die Wallet-Bestände zum Jahresende dokumentiert werden, indem die Transaktionsreports von den genutzten Plattformen abgerufen und gespeichert werden. Es empfiehlt sich, die bisherigen Aufzeichnungen auf Konformität mit den neuen Anforderungen zu prüfen.
Privatpersonen mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 € pro Jahr (ab dem Jahr 2027 von mehr als 750.000 € pro Jahr) müssen die genannten Unterlagen sechs Jahre lang – ggf. elektronisch – aufbewahren.
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 8“ plant das Bundesfinanzministerium ein neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Anbieter von Kryptodienstleistungen – auch im Ausland – sollen dann verpflichtet werden, Transaktionen ihrer Nutzer an die Finanzverwaltung zu melden. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und Auslandsaktivitäten transparenter zu machen. Die Finanzämter werden künftig deutlich mehr Informationen über Kryptotransaktionen erhalten – auch ohne direkte Mitwirkung der Steuerpflichtigen.
Hinweis
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Eine lückenlose Dokumentation aller Kryptoaktivitäten ist daher unverzichtbar.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
Mehr zum Bereich: