Deutlicher Anstieg des Grenzpreises für die Befreiung von der Konzessionsabgabe
Veröffentlicht: 20. November 2025
Von:
Sebastian Brinkmann,
Lena Heinrichsrüscher
Für das Jahr 2025 steigt dieser anzuwendende Grenzpreis deutlich auf 24,27 Ct/kWh. Damit wird der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen für das Jahr 2025 (Antragstellung in 2026) deutlich ausgeweitet:
Wer?
Sondervertragskunden deren durchschnittliche Stromkosten den Grenzpreis von 24,27 Ct/kWh unterschreiten. Erfahrungsgemäß ist eine Antragstellung ab einem Strom(selbst-)verbrauch von rd. 3 GWh wirtschaftlich sinnvoll.
Was?
Das antragstellende Unternehmen wird vollständig von der Konzessionsabgabe befreit.
Wann?
In der Regel – je nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem zuständigen Netzbetreiber - hat die Antragstellung bis zum Ende des Folgejahres zu erfolgen. Für 2025 wäre dies dementsprechend Ende 2026.
Hinweis
Für das Kalenderjahr 2024 (Grenzpreis von 21,04 Ct/kWh) ist eine Antragstellung demnach regelmäßig noch bis zum 31.12.2025 möglich.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Lena Heinrichsrüscher, LL.B.
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