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Erweiterung der Branchenliste zur Strompreiskompensation

Veröffentlicht: 2. Juni 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2026
Von: Sebastian Brinkmann

Die Europäische Kommission hat die Branchenliste für die Strompreiskompensation erweitert. Dadurch erhält ein erweiterter Kreis von energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Entlastungen für ihre Stromkosten zu beantragen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

 

Die Strompreiskompensation ist ein zentrales Instrument zur Entlastung energieintensiver Unternehmen von indirekten Stromkosten, die insbesondere durch den Emissionshandel entstehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist u. a. die Zugehörigkeit zu einer begünstigten Branche, die in einer offiziellen Branchenliste festgelegt ist.

Mit der nun durch die Europäische Kommission erfolgten Erweiterung dieser Branchenliste werden zusätz­liche Wirtschaftszweige in den Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen aufgenommen. Hintergründe der Erweiterung sind die anhaltend hohe Belastung durch Energiepreise und der europäische beihilferechtliche Rahmen, der eine gezielte Unterstützung besonders betroffener Unternehmen mit der Aufnahme in diese Liste erlaubt. Die Erweiterung eröffnet vielen weiteren Unternehmen Zugang zu finanziellen Ausgleichszahlungen, die bislang hiervon ausgeschlossen waren.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nun erstmals oder in erweitertem Umfang antragsberechtigt sind. Neben der Branchenzugehörigkeit sind zudem weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Erbringung ökologischer Gegenleistungen. Die Mitteilung der Europäischen Kommission sieht keine ausdrücklichen Übergangsregelungen für die neu aufgenommenen Sektoren vor. Ob die Pflicht zur Erbringung ökolo­gischer Gegenleistungen – auch für Unternehmen, die 2026 erstmals antragsberechtigt sind – allein durch eine Verpflichtungserklärung erfüllt werden kann, ist derzeit offen. Die zuständige Bewilligungsbehörde hat bereits mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie gegenwärtig überarbeitet wird.

ACHTUNG

Ab 2026 tritt voraussichtlich zusätzlich die Förderung durch den Industriestrompreis in Kraft. Eine Doppelförderung wird voraussichtlich ausgeschlossen sein. Unternehmen müssen daher sorgfältig kalkulieren, ob die Strompreiskompensation oder der Industriestrompreis die bessere Wahl ist.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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aktuell 2-2026

Veröffentlicht: 2. Juni 2026

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