News Unternehmenssteuerrecht

BMF veröffentlicht finales Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteueroption

Veröffentlicht: 17. November 2021

Am 10. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen ein endgültiges BMF-Schreiben zur neu eingeführten Körperschaftsteueroption veröffentlicht und darin die Sicht der Finanzverwaltung zu einigen Anwendungsfragen erläutert. Die Option nach § 1a KStG wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 eingeführt. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können sich danach ab 2022 ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen.

Grundsätze der ertragsteuerlichen Organschaft

Die endgültige Fassung des Anwendungserlasses enthält im Vergleich zum Entwurfsschreiben vom 30. September 2021 (vgl. HLB Stückmann News vom 8. Oktober 2021) lediglich wenige redaktionelle Änderungen.

Beachtenswert ist die Klarstellung, dass auch vermögensverwaltende Personengesellschaften die Körperschaftsteueroption ausüben können. Dies ist allerdings nicht steuerneutral möglich.

Zu offenen Anwendungsfragen z.B. im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Implikationen in der Organschaft oder bestehenden Nachweispflichten sind keine weitergehenden Konkretisierungen erfolgt.

Das Anwendungsschreiben soll zunächst die wichtigsten Fragen klären. Eine gesetzliche Überarbeitung der noch offenen Punkte scheint jedoch bereits geplant zu sein.

Fazit

Mit dem Anwendungserlass und dem Formular ist es der Finanzverwaltung rechtszeitig vor dem ersten möglichen Optionsjahr gelungen, die wesentlichen Fragen zu klären. Optionswilligen Gesellschaften ist der Weg bereitet!

Ansprechpartner

  • Dr. Anja Rickermann, M.A.

    Steuerberaterin

    +49 521 2993397

    Detail
  • Florian Weeg, M.Sc.

    Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für internationales Steuerrecht

    +49 521 29934106

    Detail