Themenfelder

5. Berichterstattungsgrenzen, Wertschöpfungskette und Übergangsbestimmungen

 

5.1. Berichterstattungsgrenzen und Wertschöpfungskette

ESRS 1 sieht vor, dass der Kreis der in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogenen Unternehmen dem Kreis der in die finanzielle Berichterstattung einbezogenen Unternehmen entspricht. Die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung umfasst somit in der Regel die gleichen Unternehmen wie der konsolidierte finanzielle Jahresabschluss. Abweichungen können infrage kommen, wenn einzelne Tochterunternehmen aus ESRS-Gesichtspunkten aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als unwesentlich eingestuft werden und über diesen Umstand in der Nachhaltigkeitserklärung Rechenschaft abgelegt wird. Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt gleichwohl zunächst auf konsolidierter Ebene. Erhebliche Unterschiede zwischen der Bewertung auf Gruppenebene und auf Ebene der Tochterunternehmen sind ggf. zu beschreiben.

Die für den oben dargestellten Berichterstattungskreis erhobenen Informationen werden zudem ergänzt um Angaben zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die das Unternehmen durch seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette entfaltet.

Weitere Erläuterungen zum Thema „Wertschöpfungskette“ finden sich in dem entsprechenden Entwurf der EFRAG für eine Implementation Guidance.
 

5.2. Übergangsbestimmungen

Für eine leichtere (Erst-)Anwendung der ESRS sind in diesen Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese betreffen insbesondere Informationen zur Wertschöpfungskette und zu unternehmensspezifischen Angaben. Des Weiteren wird in der Anlage C des ESRS 1 dargestellt, welche Angabepflichten (teilweise unter bestimmten Voraussetzungen) schrittweise eingeführt werden. So werden vor allem Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten in ihren ersten Jahren der Berichtspflicht von diversen Angabepflichten befreit, so z. B. von der Angabe der Scope-2- und Scope-3-Emissionen im ersten Jahr der Anwendung der ESRS.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 1-2024

Veröffentlicht: 21. Februar 2024

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
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