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Geschäftsführer-Vergütungen zählen zur Lohnsumme – auch bei Personengesellschaften!
Münster widerspricht der Finanzverwaltung. Das Urteil ist positiv für Unternehmensnachfolgen.Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens führt zu einer Schenkung. Die Höhe bemisst sich nach dem Zinsvorteil. Der Vergleich mit dem steuerlich pauschalierten Zinssatz von 5,5 % kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.7.2024 nicht herangezogen werden, wenn für vergleichbare Darlehen ein niedrigerer marktüblicher Zinssatz festgestellt wird.
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung für Betriebsgrundstücke in der Bebauung
Betriebliche Grundstücke, die gerade gebaut und noch nicht vermietet werden, können im Erb- oder Schenkungsfall begünstigt sein, auch wenn sie nach Errichtung vermietet werden sollen. Dies entschied das Finanzgericht Münster am 14.11.2024.
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Unternehmensanteilen
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Unternehmensanteilen Die Gewährung von Geschäftsanteilen an Angestellte stellt nicht zwangsläufig Arbeitslohn dar.
Keine erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung für ein Parkhaus
Der Bundesfinanzhof entschied am 28.2.2024, dass ein Parkhaus erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellt. Die Ausführungen in dem Urteil führen dazu, dass auch für Grundstücke oder Grundstücksteile von Beherbergungsbetrieben, anders als bislang von der Finanzverwaltung vertreten, im Erb- oder Schenkungsfall keine Begünstigung zu gewähren wäre.
Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolgeplanung für Handelsunternehmen
Im Rahmen der Übertragung von Unternehmen mit einem hohen Bestand an Finanzmitteln besteht regelmäßig das Risiko, dass diese den sog. 90 %-Einstiegstest nicht bestehen. Bei Nichtbestehen werden die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen vollständig nicht gewährt. Am 13.9.2023 hatte der Bundesfinanzhof für Handelsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft Erleichterungen für den 90 %-Einstiegstest zugelassen. Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 19.6.2024 ist die Finanzverwaltung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs teilweise gefolgt.
Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolgeplanung für Handelsunternehmen?
Im Rahmen der Übertragung von Unternehmen mit einem hohen Bestand an Finanzmitteln besteht regelmäßig das Risiko, dass diese den sog. 90 %-Einstiegstest nicht bestehen. Bei Nichtbestehen werden die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen vollständig nicht gewährt. Mit Urteil vom 13.9.2023 hält der Bundesfinanzhof Erleichterungen zu dem 90 % Einstiegstest zumindest für Handelsunternehmen für zulässig.
Erleichterung bei der Unternehmensnachfolgeplanung: Eingeschränkte Anwendung des sogenannten 90 %-Einstiegstests bei gewerblich tätigen Handelsunternehmen
Wird Betriebsvermögen eines gewerblich tätigen Handelsunternehmens im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übertragen, kann bei der Durchführung des sog. 90 %-Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG, der Voraussetzung für die Gewährung der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen ist, nach Auffassung des BFH eine Schuldenverrechnung erfolgen.
Geleistete Anzahlungen im Regelfall kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b ErbStG
Erb- und Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen jedenfalls dann kein schädliches Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.
Auswirkungen von Umwandlungen und (jungen) Verwaltungsvermögen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach Auffassung der Finanzverwaltung können bei Umstrukturierungen und Umwandlungen sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel entstehen. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, da für junges Ver- waltungsvermögen und junge Finanzmittel keine Begünstigungen gewährt werden.
„Grüße aus dem Jenseits“ – Achtung Erben(falle)
Ein Gruß aus dem „Jenseits“, viele Jahre später – die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2022. Haben die Erben Kenntnis von der unrichtigen Erklärung des Erblassers oder erlangen sie diese nach dessen Tod, droht noch viele Jahre später eine Inanspruchnahme der Erben.
BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:
Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19
In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?
Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug
Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.Schenkungsteuer: Der Freibetrag für Urenkel - oder Urenkel sind keine Enkel
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt den Begünstigten insbesondere persönliche Steuerbefreiungen in Form von Freibeträgen. Welcher Freibetrag bei Urenkeln im Falle einer Schenkung gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem Eilverfahren entschieden.Niedrigere Schenkungsteuer (und Erbschaftsteuer) mittels vorbehaltener Nießbrauchsrechte
Regelmäßig stellt sich die Frage, wie sich Schenkungsteuer "vermeiden" lässt. Bei Grundstücksübertragungen bietet sich hier ein sogenanntes Nießbrauchsrecht an, das als Nachlassverbindlichkeit die Steuerbelastung reduzieren kann. Zur Vorsicht raten wir bei Nießbrauchsgestaltungen im Betriebsvermögen, da der ertragsteuerliche Nießbrauch im Betriebsvermögen umstritten ist.Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“
Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.Entscheidung FG Münster – keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen
Obwohl mehrere hunderte Mietwohnungen im Bestand waren und verwaltet wurden, entscheidet das Finanzgericht Münster, dass es keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen geben wird. Das FG Münster folgt in seinem Beschluss vom 29.04.2020 dem Urteil des BFH vom 24.10.2017.Rundschreiben
Steuern & Wirtschaft
aktuell 2-2025
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Steuerpläne der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025
2. USA: Auswirkungen der neuen Zölle
3. Prozesseffizienz durch Datenqualität, Datenqualität durch Prozesseffizienz?
Steuern & Wirtschaft
aktuell 1-2025
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Steuergesetzänderungen zum 1.1.2025
2. Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
3. Data Governance und Datenqualität
Steuern & Wirtschaft
aktuell 4-2024
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Jahressteuergesetz 2024 – Anpassung im Gesetzgebungsverfahren
2. Einführung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025
3. Grundsteuer 2025 – langsam wird es ernst!
Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2024
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Jahressteuergesetz 2024
2. Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
3. Die europäische Gesellschaftsbescheinigung
Steuern & Wirtschaft
aktuell 2-2024
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Wachstumschancengesetz: Finale Änderungen
2. Fristlose Kündigung von „Low-Performern“
3. Finale Europäische Lieferkettenrichtlinie
Steuern & Wirtschaft
aktuell 1-2024
In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024
2. Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
3. Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR