Anpassung der Steueroasen-Gebiete
Veröffentlicht: 24. Februar 2025
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2025
Von:
Juliane Lange
Am 8.10.2024 hat der Rat der Europäischen Union die sog. schwarze Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Fünf Länder und Gebiete wurden von der Liste genommen. Sie gelten damit ab dem in der Liste genannten Datum wieder als kooperativ.
Am 8.10.2024 hat der Rat der Europäischen Union die sog. schwarze Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Mit Wirkung zum 24.12.2024 hat auch die deutsche Finanzverwaltung ihre Liste in der Steueroasenabwehr-Verordnung angepasst.
In beiden Listen sind die Staaten Antigua und Barbuda, Bahamas, Belize, Seychellen sowie Turks-Inseln und Caicos-Inseln nicht mehr aufgeführt. Sie sind aus steuerlicher Sicht wieder als kooperative Staaten anzusehen.
Es verbleiben noch elf Länder und Gebiete, u. a. Russland, die als Steueroasen auf beiden Listen geführt werden. Unternehmer mit Steuerpflicht in Deutschland, die Geschäftsbeziehungen mit diesen Gebieten oder Ländern führen, müssen damit rechnen, dass dies die steuerliche Behandlung in Deutschland beeinflusst. So kann es sein, dass Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverbote, verschärfte Hinzurechnungsbesteuerungen oder Quellensteuermaßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen greifen. Im Übrigen gelten erhöhte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei diesen Geschäftsbeziehungen.
Empfehlung
Sofern Beziehungen zu den elf nicht kooperativen Ländern und Gebieten auf der sog. schwarzen Liste bestehen, sollten die steuerlichen Auswirkungen geprüft werden.
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Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht