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Anpassung des Mindeststeuergesetzes

Veröffentlicht: 18. November 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2025
Von: Juliane Lange

Ende 2023 ist in Deutschland das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten. Mittlerweile wurden auf internationaler Ebene zwei neue Verwaltungsleitlinien veröffentlicht, die eine Anpassung des deutschen Mindeststeuergesetzes erfordern. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. Hierzu hat die Bundesregierung am 3.9.2025 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes beschlossen.

 

Die globale Mindeststeuer zur weltweit einheitlichen Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit mindestens 15 % ist das Ergebnis einer internationalen Bewegung, die in Europa 2022 in einer europäischen Richtlinie mündete. Diese Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz vom 21.12.2023 umgesetzt und gilt grundsätzlich seit dem 1.1.2024 für international tätige Unternehmensgruppen, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre die Umsatzgrenze von 750 Mio. € überschritten haben.

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen betreffen u. a. die Berücksichtigung latenter Steuern, Vereinfachungen (z.  B. Abschaffung der Lizenzschranke, Anhebung der Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, Rückführung von Anti-Missbrauchsregelungen) und die Anpassung an internationale Standards.

Trotz der Anpassungen im Gesetzentwurf wird die Mindeststeuer in der Fachwelt weiterhin als sehr komplex bewertet. Insbesondere die Vielzahl an Detailregelungen, Wahlrechten und Nachversteuerungsmechanismen führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hebt hervor, dass die geplante Nachversteuerung passiver latenter Steuern in der Praxis „kaum umsetzbar“ sei sowie einen „erheblichen Verwaltungsaufwand“ verursache und regt an, sich international für eine Streichung dieser Regelung einzusetzen.

Bereits im Juli 2025 forderten Wirtschaftsverbände, z.  B. der Bundesverbund der Deutschen Industrie e.V., die temporäre Aussetzung der Mindeststeuer. Am 2.10.2025 beantragten nun auch die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern eine Aussetzung der Mindeststeuer in Europa. Ihr Argument ist, dass sich ursprünglich rd. 140 Staaten zur globalen Mindeststeuer bekannt haben, die Umsetzung aber erst in 35 Staaten (darunter die 27 Staaten der Europäischen Union) erfolgt sei. Insbesondere die USA wollen die Mindeststeuer nicht mehr umsetzen.

Hinweis

Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht, bleibt abzuwarten, welche Veränderungen sich noch ergeben. Mit einer Umsetzung ist aber noch im Jahr 2025 zu rechnen.

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Internationale Steuerberatung

Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)

Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

+49 521 2993310

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 4-2025

Veröffentlicht: 18. November 2025

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