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Rechtsanwalt und Steuerberater Julian Jeschke

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Rechtsanwalt und Steuerberater Julian Jeschke

Julian Jeschke

Steuerberater, Rechtsanwalt

jeschke@stueckmann.de
+49 521 2993223

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Tätigkeitsschwerpunkte:

Vita:

  • Jahrgang 1978
  • Seit 2017 bei HLB Stückmann
  • Rechtsanwalt seit 2011
  • Steuerberater seit 2022
 
05. Mai 2023

Geleistete Anzahlungen im Regelfall kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b ErbStG

Erb- und Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen jedenfalls dann kein schädliches Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.

 
26. Oktober 2022

BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:

 
02. Februar 2022

Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
 
14. August 2020

Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“

Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.
 
26. Juli 2019

Keine Begünstigung für Betriebsvermögen bei Geldschenkungen zum Erwerb eines Betriebes

Betriebsvermögen kann nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser/Schenker Eigentümer oder Gesellschafter war. Soweit Geld zum Erwerb eines Betriebes geschenkt wird, unterliegt dies nicht der Begünstigung.
 
26. Juli 2019

Steuerbefreiung für ein Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung

Erben Kinder sog. Familienheime kann eine Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der Bezug der Wohnung darf hierbei nur in Ausnahmefällen später als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen.
 
 

Fachgebiete

Nachfolgeberatung

Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.
 

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