Julian Jeschke
Rechtsanwalt
- Jahrgang 1978
- Seit 2017 bei HLB Stückmann
- Rechtsanwalt seit 2011
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Nachfolgeplanung
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Beratung gemeinnütziger Organisationen
14. August 2020
Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“
Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.
26. Juli 2019
Keine Begünstigung für Betriebsvermögen bei Geldschenkungen zum Erwerb eines Betriebes
Betriebsvermögen kann nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser/Schenker Eigentümer oder Gesellschafter war. Soweit Geld zum Erwerb eines Betriebes geschenkt wird, unterliegt dies nicht der Begünstigung.
26. Juli 2019
Steuerbefreiung für ein Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung
Erben Kinder sog. Familienheime kann eine Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der Bezug der Wohnung darf hierbei nur in Ausnahmefällen später als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen.
22. Februar 2018
Stückmann Ad Hoc: BFH klärt die Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Wohnungsunternehmen
Mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 klärt der BFH die Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von fremdvermieteten Grundstücken bei sog. Wohnungsvermietungsgesellschaften als Betriebsvermögen.Fachgebiete

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