Tätigkeitsschwerpunkte:
- Nachfolgeplanung
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Beratung gemeinnütziger Organisationen
Vita:
- Jahrgang 1978
- Seit 2017 bei HLB Stückmann
- Rechtsanwalt seit 2011
- Steuerberater seit 2022
05. Mai 2023
Geleistete Anzahlungen im Regelfall kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b ErbStG
Erb- und Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen jedenfalls dann kein schädliches Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.
26. Oktober 2022
BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:
02. Februar 2022
Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
14. August 2020
Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“
Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.
26. Juli 2019
Keine Begünstigung für Betriebsvermögen bei Geldschenkungen zum Erwerb eines Betriebes
Betriebsvermögen kann nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser/Schenker Eigentümer oder Gesellschafter war. Soweit Geld zum Erwerb eines Betriebes geschenkt wird, unterliegt dies nicht der Begünstigung.
26. Juli 2019
Steuerbefreiung für ein Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung
Erben Kinder sog. Familienheime kann eine Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der Bezug der Wohnung darf hierbei nur in Ausnahmefällen später als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen.Fachgebiete
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.Sprechen Sie mich an!
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Julian Jeschke
Steuerberater, Rechtsanwalt
+49 521 2993223
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