Themenfelder

3. Strategie (SBM)

Veröffentlicht: 21. Februar 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 1-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Die Beschäftigung mit der Strategie und dem Geschäftsmodell soll es ermöglichen, ein Verständnis für die Elemente der Strategie zu entwicklen, die sich auf Nachhaltigkeitsthemen beziehen oder diese beeinflussen. Des Weiteren soll auch deutlich werden, wie die Interessen und Bedürfnisse der Stakeholder bzw. wie die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in der Strategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt wurden. Hierbei sind die folgenden Punkte zu beachten:

 

SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die Angabepflicht SBM-1 zielt darauf ab, die allgemeine Strategie des Unternehmens sowie sein Geschäftsmodell und seine Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten darzustellen. Unternehmen müssen die Strategie anhand verschiedener Kriterien beschreiben, darunter signifikante Produkte/Dienstleistungen, bediente Märkte/Kundengruppen und die Anzahl der Mitarbeiter nach geografischen Gebieten; ggf. sind auch Angaben zu wesentlichen Produkten/Dienstleistungen zu machen, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten.

Des Weiteren sollen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele und die Bewertung ihrer Produkte/Dienstleistungen im Hinblick auf diese Ziele darstellen. Eine Erläuterung, welche Elemente der Strategie direkt oder indirekt Nachhaltigkeitsaspekte umfassen, ist notwendig. Zudem müssen die Unternehmen wesentliche Herausforderungen in der Zukunft sowie geplante Lösungen oder Projekte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung darlegen.

Im Falle von Tätigkeiten in verschiedenen Sektoren/Segmenten sind diese noch weiter aufzuschlüsseln. Diese Angaben sind erst möglich, sobald die entsprechenden sektorspezifischen Standards veröffentlicht sind. Für diesen Fall können weitere, detailliertere Angaben zwingend sein, z. B. im Falle von Tätigkeiten in Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen oder bestimmten Chemikalien, aber auch bei umstrittenen Waffen sowie dem Anbau und der Produktion von Tabak (ESRS 2.40).

Die Erfüllung dieser Angabepflichten erfordert eine umfassende Analyse und Darstellung der Geschäftsstrategie und -prozesse eines Unternehmens im Kontext von Nachhaltigkeitsaspekten. Aus den Anwendungsanforderungen zu ESRS 2 ergeben sich zusätzliche Angaben zur Konkretisierung der Erläuterungen.
 

SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Die Angabepflicht SBM-2 erfordert eine Darstellung des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens sowie die Berücksichtigung der Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Strategie und Geschäftsmodell. Unternehmen müssen die Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger, die Organisation des Stakeholder-Engagements und den Zweck der Beteiligung offenlegen. Zudem müssen sie angeben, wie sie die Ergebnisse des Engagements berücksichtigen. Darüber hinaus sollen sie darlegen, wie gut sie die Interessen und Standpunkte ihrer wichtigsten Interessenträger nachvollziehen können, möglicherweise durch die Anpassung der Strategie oder des Geschäftsmodells. Falls Anpassungen vorgenommen werden oder geplant sind, müssen Unternehmen dies erklären und weitere Schritte sowie den Zeitrahmen dafür angeben. Schließlich müssen sie angeben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte der Interessenträger informiert werden.
 

SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die Angabepflicht SBM-3 zielt darauf ab, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens zu beschreiben und zu erklären, wie sie mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden sind. Diese Angaben sind von entscheidender Bedeutung, um den Stakeholdern ein umfassendes Verständnis für die Nachhaltigkeitsperformance und die damit verbundenen Herausforderungen eines Unternehmens zu vermitteln.

Zunächst sollen diese Elemente wertungsfrei beschrieben werden. Unternehmen müssen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizieren, die sich aus ihren Wirtschaftsaktivitäten ergeben. Dabei ist es wichtig, die Interessen und Bedenken verschiedener Stakeholder zu berücksichtigen und darauf hinzuweisen, wo im Geschäftsmodell und in der Wertschöpfungskette des Unternehmens diese Faktoren besonders konzentriert sind.

Anschließend ist der aktuelle und erwartete Einfluss dieser Faktoren auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung des Unternehmens darzulegen. Hierbei sollten Unternehmen auch ihre Reaktionen auf diese Faktoren erläutern, einschließlich möglicher Anpassungen an der Strategie oder dem Geschäftsmodell.

Darüber hinaus müssen Unternehmen spezifizieren, wie diese Faktoren Menschen und die Umwelt sowie deren finanzielle Leistungsfähigkeit und Investitionsentscheidungen beeinflussen. Es wird erwartet, dass sie ihre Finanzlage in Bezug auf diese Faktoren analysieren und ihre Investitions- und Finanzierungspläne offenlegen.

Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens ist ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen sollten qualitative und ggf. quantitative Analysen zur Widerstandsfähigkeit durchführen und beschreiben, wie diese durchgeführt wurden. Es ist wichtig, anzugeben, welche Zeithorizonte für diese Analysen verwendet wurden, um den Stakeholdern eine klare Perspektive zu bieten.

Des Weiteren müssen Unternehmen angeben, ob es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen bei den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gab, und diese Unterschiede erklären. Sie sollten auch zwischen den Faktoren unterscheiden, die durch die Angabepflichten des ESRS 2 abgedeckt werden, und alle Spezifizierungen mit einem festgelegten Zeithorizont versehen.

Insgesamt bietet die Angabepflicht SBM-3 einen umfassenden Einblick in die Nachhaltigkeitsperformance und die damit verbundenen Herausforderungen eines Unternehmens. Durch die detaillierte Darstellung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihrer Verbindung zur Strategie und dem Geschäftsmodell können Stakeholder ein fundiertes Verständnis für die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens erhalten und die Transparenz und Verantwortlichkeit in der Berichterstattung können erhöht werden.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>, Partnerin

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>

+49 521 29934177

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ESRS 2 – Allgemeine Angaben

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 1-2024

Veröffentlicht: 21. Februar 2024

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
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