Themenfelder

2. Governance (GOV)

Veröffentlicht: 21. Februar 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 1-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Die allgemeinen Angaben zur Governance haben das Ziel, ein Verständnis der Verfahren, Kontrollen und Vorgänge in Bezug auf die Governance zu vermitteln, die zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingeführt wurden. Dabei werden die nachfolgend genannten Angabepflichten unterschieden. Es wird empfohlen, sich bzgl. der konkreten Angaben eng an den Ausführungen im Standard zu orientieren, da diese in ESRS 2 sehr ausführlich sind.

 

GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Diese Angabepflicht erfordert Informationen zur Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie zu deren Kenntnissen über Nachhaltigkeitsthemen. Unternehmen müssen Datenpunkte zur Organzusammensetzung angeben, einschließlich der Anzahl der Mitglieder, Geschlechteranteile und anderer Diversitätskriterien. Es werden zudem Angaben zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe, z. B. Überwachung von Risiken und Chancen sowie Berichtspflichten, gefordert. Des Weiteren erfordert GOV-1 zusätzlich Informationen darüber, wie die Organe sicherstellen, dass sie über geeignete Kenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten verfügen. Dies umfasst Angaben zu vorhandenem Fachwissen und dessen Bezug zu den unternehmensbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Für Aufsichtsorgane wie aktienrechtliche Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften waren derartige Angaben bereits nach dem Aktiengesetz vorgeschrieben. Für Vorstandsmitglieder waren sie bislang dagegen nicht üblich. Die Angaben dienen insgesamt dazu, Berichtsadressaten die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild davon zu machen, ob Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in der Lage sind, eine wirksame Kontrolle und Aufsicht vorzunehmen.
 

GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeits­aspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen

Gemäß GOV-2 müssen Unternehmen offenlegen, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese behandelt wurden. Diese Informationen sollen den Berichtsadressaten helfen zu verstehen, ob die Organe angemessen informiert waren, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies ergänzt die Angaben zu den Rollen und Zuständigkeiten der Organe bzgl. Nachhaltigkeitsfragen, Zusammensetzung und Fachwissen. Unternehmen müssen angeben, wer die Organe informiert, wie oft dies geschieht und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Umsetzungsstrategien diskutiert werden.

Die Offenlegung dieses Prozesses in Bezug auf wesentliche Aspekte ergänzt die Informationen aus GOV-1, um zu zeigen, ob die Leitungsorgane Zugang zu relevanten Informationen haben. Eine Liste der behandelten Aspekte ermöglicht es den Nutzern, das Engagement der Leitungsorgane zu bewerten und deren Bedeutung für das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens zu verstehen. Diese Offenlegung soll auch zeigen, wie wichtig Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmensleitung sind und wie sie in die Organisation integriert sind.
 

GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeits­bezogenen Leistung in Anreizsysteme

Laut GOV-3 müssen Unternehmen Angaben über Anreizsysteme für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die Nachhaltigkeits­aspekte berücksichtigen, offenlegen. Ziel ist es, zu zeigen, ob Anreize für nachhaltiges Handeln bestehen. Die Offenlegung umfasst eine Beschreibung der Anreizsysteme und spezifische Angaben zur Integration von Nachhaltigkeit in die Vergütung, wie die Bewertung anhand nachhaltigkeitsbezogener Ziele und der Anteil der variablen Vergütung, der von Nachhaltigkeitszielen abhängt. Es ist auch anzugeben, auf welcher Unternehmensebene die Anreizsysteme genehmigt und aktualisiert werden. In den Anwendungsanforderungen zu ESRS 2 (konkret AR 7) wird im Kontext der Vergütungsstrukturen ausdrücklich Bezug genommen auf Vergütungsberichte börsennotierter Gesellschaften, auf die dem Grunde nach verwiesen werden darf.
 

GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Nachhaltigkeits-Due-Diligence)

Gemäß GOV-4 müssen Unternehmen Details zum Due-Diligence-Prozess in ihrer Nachhaltigkeitserklärung offenlegen, um das Verständnis für ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit zu vermitteln. Zusätzlich verlangt GOV-4 eine Übersicht („mapping“) in der Nachhaltigkeitserklärung, die die Hauptaspekte und -schritte der Due Diligence und ihre entsprechenden Passagen im Bericht aufzeigt. Diese Angabe kann in tabellarischer Form erfolgen (Beispiel gemäß ESRS 2 AR 10), wobei die Kernmaßnahmen der Due Diligence, wie Einbindung in Governance, Stake­holder-Beteiligung, Identifizierung und Bekämpfung negativer Auswirkungen sowie Wirksamkeitsüberwachung, aufzuführen sind. Diese Maßnahmen müssen mit den entsprechenden Berichtspassagen verknüpft werden, um die Praxis des Unternehmens transparent darzustellen.
 

GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen müssen in der Nachhaltigkeitserklärung die wichtigsten Merkmale ihres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschreiben. Dies umfasst den Umfang, die Hauptmerkmale und die Bestandteile der Verfahren und Systeme sowie den Ansatz zur Risikobewertung und die wichtigsten ermittelten Risiken mit entsprechenden Minderungsstrategien. Unternehmen müssen auch beschreiben, wie sie die Ergebnisse ihrer Risikobewertung und internen Kontrollen in die internen Prozesse einbinden, und regelmäßig darüber an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane berichten.

In ESRS 2 AR 11 wird betont, dass diese Offenlegung sich ausschließlich auf die internen Kontrollprozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung konzentrieren soll und keine allgemeine Darstellung dieser Systeme gefordert wird. Dennoch sind grundlegende Informationen über diese Systeme unerlässlich, um ein Verständnis für ihre Rolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erlangen.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>, Partnerin

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>

+49 521 29934177

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ESRS 2 – Allgemeine Angaben

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 1-2024

Veröffentlicht: 21. Februar 2024

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
2. ESRS 2 – Allgemeine Angaben

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